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  1. Inaktiver User

    AW: Die katastrophale Situation alleinerziehender Mütter in Deutschland

    Der BHG hat aber auch festgestellt, dass der AE Entlastungsbetrag und der Kinderfreibetrag angehoben werden müssen.

  2. Inaktiver User

    AW: Die katastrophale Situation alleinerziehender Mütter in Deutschland

    Der Kinderfreibetrag hilft den meisten Eltern nichts.

  3. Inaktiver User

    AW: Die katastrophale Situation alleinerziehender Mütter in Deutschland

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    O je, wirklich?! Das wußte ich nicht. Darf das Grundgesetz überhaupt geändert werden?

    Wie schrecklich, wenn diese steuerlichen Missverhältnisse auf ewig bestehen blieben!
    ja, mit zweidrittelmehrheit kann das grundgesetz geändert werden. so gesehen wäre die gelegenheit jetzt mit der großen koalition sogar günstig.
    allerdings ist es ja kein großes thema zurzeit, und außerdem gibt es auch ein paar artikel im grundgesetz, die man nicht verändern kann. ob der schutz der ehe dazu gehört, weiß ich nicht.

  4. Inaktiver User

    AW: Die katastrophale Situation alleinerziehender Mütter in Deutschland

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der BHG hat aber auch festgestellt, dass der AE Entlastungsbetrag und der Kinderfreibetrag angehoben werden müssen.
    das wusste ich nicht, aber ich glaube, das ändert nichts an dem verfassungsrichterlichen spruch, das aes verheirateten nicht komplett gleich gestellt werden dürfen, bzw. keine vorteile bekommen dürfen, die man verheiratet nicht bekommt (da gab es mal einen üppigen haushaltsfreibetrag für aes.)

    eine erhöhung ist in arbeit, soweit ich weiß, aber die koalition lässt sich zeit.

    der kinderfreibetrag ist nur für besserverdienende interessant, oder?

  5. Inaktiver User

    AW: Die katastrophale Situation alleinerziehender Mütter in Deutschland

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der Kinderfreibetrag hilft den meisten Eltern nichts.
    Doch schon, weil es hier um die steuerliche Freistellung des Existenzminimums geht, und somit auch für die bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt das Kindergeld angehoben werden muss. Das hängt ja zusammen.

  6. Inaktiver User

    AW: Die katastrophale Situation alleinerziehender Mütter in Deutschland

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Doch schon, weil es hier um die steuerliche Freistellung des Existenzminimums geht, und somit auch für die bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt das Kindergeld angehoben werden muss. Das hängt ja zusammen.
    das kindergeld kann angehoben werden??
    das ist mir wirklich völlig neu.
    - aber du meinst wahrscheinlich, es wird angehoben parallel zum kinderfreibetrag, und ich steh etwas auf der leitung?

  7. Inaktiver User

    AW: Die katastrophale Situation alleinerziehender Mütter in Deutschland

    Kinderfreibetrag ist monetär mehr wert als Kindergeld.

    Und wer ALGII bezieht, dem wird das Kindergeld vom ALGII als Einkommen abgezogen.

  8. Inaktiver User

    AW: Die katastrophale Situation alleinerziehender Mütter in Deutschland

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    das kindergeld kann angehoben werden??
    das ist mir wirklich völlig neu.
    - aber du meinst wahrscheinlich, es wird angehoben parallel zum kinderfreibetrag, und ich steh etwas auf der leitung?
    Es geht um den Grundsatz, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf - momentan ist das der Fall.

    Und deshalb müsste der Kinderfreibetrag angehoben werden und auch das Kindergeld. Man kann nicht den Freibetrag anheben, und damit ein höheres Existenzminimum ansetzen, und das Kindergeld nicht.

  9. Inaktiver User

    AW: Die katastrophale Situation alleinerziehender Mütter in Deutschland

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Kinderfreibetrag ist monetär mehr wert als Kindergeld.

    Und wer ALGII bezieht, dem wird das Kindergeld vom ALGII als Einkommen abgezogen.
    Über das Kindergeld wird das Minimum gewährleistet, da wird ein progressives Steuerrecht haben wirkt sich der Freibetrag natürlich mehr aus.

    Wer Transferleistungen bezieht hat so und so nix davon, das ist leider wahr. Aber auch hier müsste es dann eine entsprechende Erhöhung geben. Im Endeffekt reden wir wohl von 5 oder 10 Euro im Monat.

  10. Inaktiver User

    AW: Die katastrophale Situation alleinerziehender Mütter in Deutschland

    Und da der Freibetrag erst ab einem bestimmten Betrag gilt, haben die meisten Alleinerziehenden nichts davon.

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