das stimmt, spätestens dann und das ist dann auch der Punkt, der an unsere Existenz geht, wenn ich dann einen Anwalt zahlen muss.
So lange das jetzige Verfahren noch läuft und noch keine abschlägige Antwort gekommen ist, lasse ich es erst noch laufen, denn auch dieser Richter braucht ja Zeit, aus den ihm vorgelegten Akten etwas zu machen.
Er hat von mir all das vorgelegt bekommen, was er wollte, jetzt schaue ich.
Aber wenn dann nichts kommt, dann denke ich, muss einfach auch mal jemand den Mut aufbringen zu sagen, dass es so nicht geht.
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Thema: hat ein Vater Pflichten?
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27.01.2015, 11:22
AW: hat ein Vater Pflichten?
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27.01.2015, 11:30
AW: hat ein Vater Pflichten?
Wer ist denn dann "jemand"?
Die nächsthöhere Instanz? Die Medien? Du selbst und wenn ja, an wen ist deine Ansprache dann adressiert?
Ich denke, du solltest wirklich dringlich einen Anwalt bemühen, denn ganz unabhängig davon, ob du rechthast oder nicht und ob du dein Recht bekommst oder nicht - deine Art zu argumentieren ist vor Gericht selbst dann noch dilettantisch, wenn sie um Längen fundierter ist als hier.
Du brauchst jemanden, der rhetorisch besser versiert ist, um das 'rüberzubringen, was du erreichen willst. Rhetorisches Mit-dem-Fuß-Aufstampfen beeindruckt keinen Richter egal welcher Instanz.Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
Oscar Wilde
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27.01.2015, 11:32
AW: hat ein Vater Pflichten?
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
Oscar Wilde
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27.01.2015, 11:41
AW: hat ein Vater Pflichten?
@ Mitternachtsblau, du musst mich nicht verstehen.
das Thema wird auch wieder viel persönlicher, als es eigentlich sollte.
Auf meine eingangs gestellte Frage kam noch nicht eine einzige konkrete Antwort.
Klar, man bekommt geraten zum Anwalt zu gehen, man soll sparen, dieses und jenes, aber von den Pflichten hat mir noch keiner einen Punkt genannt.
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27.01.2015, 11:47
AW: hat ein Vater Pflichten?
Weil es das nicht gibt. Jedenfalls nicht als Checkliste, die man abhaken kann.
Eltern müssen ihr Kind beherbergen, ernähren, kleiden, erziehen, bilden (lassen) und ihm ganz allgemein die Teilhabe am "normalen" Leben ermöglichen.
Ein getrenntes Elternteil muss Unterhalt bezahlen.
Das Kind (!) hat ein Recht auf Umgang mit Eltern, Großeltern und Geschwistern. Daraus könnte man zwar eine Pflicht für eben diese Eltern ... ableiten, gesetzlich verankert ist das (leider) nirgendwo.A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
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27.01.2015, 11:50
AW: hat ein Vater Pflichten?
Das siehst Du falsch. Du hast die Frage mehrfach beantwortet bekommen. Es gilt in Deutschland das geteilte Sorgerecht bei getrennten Eltern, es sei das Familiengericht kommt zu einer anderen Entscheidung. Vater haben Pflichten, insbesondere den Unterhalt zu zahlen. Väter haben Schulentscheidungen, Operationseinwilligungen usw. umgehend mitzuentscheiden.
Dass das aber Dein Mann nicht tut, sondern sich lieber versteckt, dafür kann weder das Gericht noch das Jugendamt etwas.
Und Du hast in meinen Augen hier sehr hilfreiche Antworten bekommen, wie Du diese Sachlage klärst. Nur alleine wirst Du das nicht schaffen, weil Deine mehr als verständliche Wut Dir kaum einen Spielraum lässt.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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27.01.2015, 11:51
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27.01.2015, 12:00
AW: hat ein Vater Pflichten?
so_was, vielleicht habe ich es überlesen, wie alt ist Deine Tochter?
Ich kann Deine Wut ein Stück weit nachvollziehen, Du fühlst Dich offenbar sehr hilflos und schlecht behandelt...trotzdem muss es doch einen Auslöser dafür gegeben haben, warum Du den Antrag eingereicht hast.
Magst Du was dazu sagen? Vielleicht kann man Dir hier dann besser helfen. Bisher wirkt das alles nicht so, als gäbe es irgendwelche konkreten Anlässe zu Deinem Vorgehen.
LG,
ZS
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27.01.2015, 12:15
AW: hat ein Vater Pflichten?
und genau darum geht es, denn bei uns in D wird alles geregelt, dann sollen sich diese Leute auch eine Checkliste einfallen lassen und wenn die nicht abgehakt werden kann, dann kann man auch kein Sorgerecht haben. Nicht nur die Rechte, wenn einem der Sinn danach steht, auch die Pflichten.
Ich habe ein wunderbares Kind, auf das ich mit Recht sehr stolz bin, und ich habe das Kind alleine (abgesehen vielleicht von ein paar versprengten Genen) zu dem gemacht, was es heute ist. Und wenn jemand hätte da sein sollen, es aber nicht war, der braucht dann nicht, wenn alle Arbeit getan ist, zu kommen und meinen er könne dann die Sahne abschöpfen.
Dieser Mann hat weder ernährt, noch gekleidet, noch bei der Bildung teilgenommen, geschweige dafür gesorgt, dass das Kind an einem normalen Leben teilnehmen konnte.
Unterhalt kam manchmal und dann wieder nicht.
So, also hat der Vater zwar das Recht aber um die Pflicht drückt er sich. Und auch, wenn unser Gesetzgeber als als richtig ansieht, sehe ich es nicht so. Es waren auch mal die Väter nicht-ehelicher Kinder die den beschwerlichen Weg gegangen sind, und vielleicht es es meine Pflicht diesen Weg auch zu gehen.
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27.01.2015, 12:17
AW: hat ein Vater Pflichten?
ja, es gab z.B. meine Bitte, dass er bei seinem Kind an einem Tag sein sollte, weil kein Unterricht war und ich arbeiten musste, er hatte zu diesem zeitpunkt von mir alle Hilfe bekommen, die man sich vorstellen kann, nur, damit ich dem Kind den Vater erhalte, wer nicht kam, war er.



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