Dafür muss man sich nicht als wild und hysterisch um sich schlagende Frau präsentieren.
Das kann man völlig sachlich und emotionslos tun.
Ich hatte sowohl das JA als auch immer einen wirklich guten Anwalt mit dabei und dann zu sagen "wir haben alle uns zur Verfügung stehenden sachlich korrekten Möglichkeiten ausgeschöpft - welche Wege können wir jetzt beschreiten?" war letztlich immer zielführend.
Nie und nimmer hätte mich jemand deswegen als "wild und hysterisch um mich schlagend" betrachtet.
Im Gegenteil, das JA war froh und dankbar, dass es so emotionslos zuging und ich nur zugesehen habe, alle mir zur Verfügung stehenden Informationen beizubringen und alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, denn manches (wie eben Strafanzeige wg. Verletzung der Unterhaltspflicht, welche auch nur greift, wenn der KV nachweislich zahlen könnte und nur nicht will) darf nur die KM, das JA bzw. die in der Zeit leistende Unterhaltsbeistandschaft hingegen nicht.
Ich arbeite und zahle Steuern in diesem Land - ich kann erwarten, dass der Staat mir mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten der Rechtspflege hilfreich zur Seite steht.
Und ich hätte mir eher ins Bein gesägt, als dem Mann persönlich nachzuspionieren, um auf irgendwelchen dubiosen Wegen vielleicht rauszufinden, wo der sich denn nun aufhält. Dafür wäre mir meine Zeit zu schade gewesen.
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Thema: hat ein Vater Pflichten?
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28.01.2015, 15:31
AW: hat ein Vater Pflichten?
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
Oscar Wilde
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28.01.2015, 16:05
AW: hat ein Vater Pflichten?
Und genau das ist der Punkt. Wenn Du die beteiligten Institutionen als Partner für die richtige Sache (Kindeswohl) siehst und nicht als deinen Feind in eigener Sache (mein Wille geschehe) betrachtest (und z.B. lieber eine Unterschrift fälschst, als mit dem JA zusammenzuarbeiten), dann wird's gut.
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Eine gute Demokratie erbt man nicht. Die erarbeitet man sich mit Bildung.
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28.01.2015, 19:32
AW: hat ein Vater Pflichten?
Wieso rätst Du dann, eine Strafanzeige wegen der Meldepflichtverletzung zu stellen?
Sie ist
- Unsinn, weil die Verletzung der Meldepflicht nicht strafbar ist
- unnötig, weil eine Meldung an die Meldebehörde ausreicht, um Nachforschungen in Gang zu setzen, und den Vater "nach unbekannt" abmelden zu lassen
- überzogen, weil der Mann dadurch ohne Not in der polizeilichen Datenbank gespeichert ist
- vielleicht falsch, weil nicht klar ist, ob der Mann dort nicht ganz normal wohnt
Sachlich und emotionslos sieht für mich anders aus.
Die Beteiligten an solchen Verfahren (Anwälte, Jugendamt, Richter) haben ihre helle Freude daran, wenn die Betroffene vorher in Internetforen angestachelt wurde.
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28.01.2015, 22:24
AW: hat ein Vater Pflichten?
Warum ich so denke und handle, habe ich hinreichend erklärt.
Und weil es "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist, die "nur" mit einem Bußgeld geahndet wird, darf man nicht offiziell dagegen vorgehen, sondern der Mann darf tun, was er will?
Wenn der Mann dort ganz normal wohnt, ist diese gesamte Diskussion völlig hinfällig, er würde eine Ladung vom Gericht empfangen können, das JA wüßte, wo es ihn erreichen könnte, die TE auch. Dann müsste sie sein Verschwundensein nicht beklagen und der Richter müsste ihr nicht auftragen, den KV zur Anhörung herbeizuschaffen.
Dass er dann mit einer Ordnungswidrigkeit in der polizeilichen Datenbank gespeichert ist, würde ich an Stelle der TE angesichts ihres Wunsches, ihm von Rechts wegen aufgrund seiner Verhaltensweisen das Sorgerecht aberkennen zu lassen und auch gleich noch den Namen zu ändern, wirklich als untergeordnetes Problem betrachten.Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
Oscar Wilde
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28.01.2015, 22:41
AW: hat ein Vater Pflichten?
Um den Verstoß gegen das Meldegesetz kümmert das Einwohnermeldeamt selbst, wenn denn wirklich einer vorliegt. Dafür muss man keine Anzeigen bei der Polizei erstatten.
Vielleicht wohnt der Mann da ganz normal und ist nur sein Name vom Briefkasten gefallen oder schlecht leserlich und/oder der Zusteller ist etwas nachlässig.
Der Mann ist in der Datenbank der örtlichen Polizei gespeichert, egal ob an den Vorwürfen der TE tatsächlich oder rechtlich etwas dran ist. Es gibt Situationen, in denen das unschön ist (Du darfst mir glauben, dass ich weiß wovon ich spreche). Deshalb würde ich gegen niemanden Anzeige erstatten, solange ich mir noch anders helfen kann. Und ich habe ja ausführlich geschrieben, was vorher noch geklärt/erledigt werden kann.
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25.02.2015, 14:14
AW: hat ein Vater Pflichten?
Hall so_was,
vielleicht hilft es dir zu hören dass auch andere Familien genau die gleichen Probleme haben.
Alleine schon die doofe Situation, dass der KV so gar nicht greifbar ist und man selbst dafür verantwortlich gemacht wird.
Hier war auch der KV mehrfach unbekannt verzogen, teilweise ohne Meldung!
Hier kam auch die Post zurück und das Gericht "pampte" mich an, wenn ich was vom KV wolle, solle ich ihn gefälligst herbeischaffen. (Wusste doch gar nicht, dass er mal wieder umgezogen war ..., Prozess fast geplatzt.)
Hier rief auch der KV nur kurz vorher an, stellte sich ins Treppenhaus und brüllte herum, um dann in wechselnden Fahrzeugen zu verschwinden. Freunde hatten ihn gefahren.
Hier nahm auch der KV Umgang nur dann wahr, wenn es ihm passte. So lange (so kurz!) es ihm passte.
Hier ist auch weder Arbeitgeber noch Krankenkasse bekannt. Unterhalt bezahlt er nicht, UHV tw. ausgelaufen, mehrere Kinder.
Hier fehlen auch ab und an Unterschriften, mit viel Gerenne habe ich bis jetzt in letzter Minute seine bekommen, manchmal habe ich mich dumm gestellt und alleine unterzeichnet. Wo es möglich war.
Hier gibt es auch nullkommagarkeine Unterstützung vom KV in irgendwelchen Belangen (Schule, Alltag, Gesundheit, Hobbies).
Hier ist auch die Ausrede ebenfalls sehr beliebt: Längerer Auslandsaufenthalt, daher keine Möglichkeit, auf Post von offiziellen Stellen zu reagieren.
Hier handeln auch die Mitarbeiter von Unterhaltsstelle und Beistandschaft so gut wie nicht. Der Vater hat seit fünf Jahren die gleiche Ausrede, warum er keinen Unterhalt zahlt. Kratzt die nicht. Da man ihn nicht zur Arbeit tragen kann, lohnt sich für mich allerdings auch keine Klage via Anwalt. Der KV hat dann plötzlich Rücken und Psyche und fällt wieder aus.
Im Gegensatz zu eurem Fall bläht sich der KV aber auf und will überall mitmischen. Außer bei kostenträchtigen Therapien etc. Nur dort halt, wo er als Vater "geachtet" wird und seine "Unterschrift" zählt.
Meine Ratschläge, weil ich dich vollkommen verstehe, aber keinen Erfolg für dein Anliegen sehe:
- Stütz das Kind. Wenn es nicht mit dem KV kommunizieren will, ist das verständlich. Es muss ja auch nicht in den Flur und das vermutliche Gesülze (entschuldigung, aber das liegt einfach nahe) anhören.
- Wenn die nächste Unterschrift fällig ist: ersetzen lassen. Rechtzeitig handeln. Gib KV die Frist einer Woche (drei Tage, was auch immer angemessen erscheint), bis er unterschrieben haben muss, dann lässt du sie "ersetzen".
- Konzentriere dich auf wesentliche Dinge und arbeite dich nicht am GSR ab. Es nutzt nichts.
Ich habe leider reichliche fünf Jahre unseres Lebens drauf verschwendet, mich mit den Mätzchen des Ex rumzuärgern. Und er wird sich nicht ändern und die Gesetze lassen solchen Vätern Schlupflöcher.
Jetzt schicke ich dir einen ganz warmen Gedanken, der allen Hass und Ärger für fünf Minuten verdrängt. Damit du dich mal über was schönes freuen kannst und Genuss empfindest.





GLG regbri
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02.03.2015, 10:40
AW: hat ein Vater Pflichten?
Liebe Regbri,
vielen Dank für deine Worte und, wie ich sehe, sind wir leider keine Ausnahmen.
Es scheint bei uns wirklich so ein Klima vorzuherschen: wenn eine frau ein kind bekommt, selbst Schuld, soll sie sehen, wie sie klar kommt.
Die Väter haben und hatten eine lobby, schau dir die Bundesregierung und die Landesregierungen an, alleinerziehende Mütter haben keine Lobby.
ich bin fleißig am hin- und- her schreiben mit diesem Richter, er hatte schon sehr abstruse Ideen, wie ich den Vater ausfindig machen soll. ich bin dann all seinen "Vorschlägen" nachgekommen und vielleicht sieht er irgendwann mal ein, dass auch meine Möglichkeiten begrenzt sind, bestimmt auch viel begrenzter, als die Möglichkeiten von öffentlcher Stelle.
Aber, ich bleibe dran. Es geht um das Wohlergehen meines Kindes und dafür werde ich mich auch einsetzen.
Der Erzeuger hat sich nun auch seit ewigen zeiten nicht mehr gemeldet, ich weiß nicht, wann zum letzten Mal, gesehen wurde er in diesem jahr, glaube ich noch nicht.
Von Seiten den Jugendamtes, Beistandschaft, wird auch nichts unternommen, mangels Aussicht auf Erfolg.



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