Du hattest geschrieben, der Richter hätte dir aufgegeben, ihn vor Gericht zu zitieren...
Ich hab es jetzt extra nochmal gesucht, du hast in Beitrag #5 geschrieben:Nein, wenn du hingehst und sagst "schaut mal nach", zeigen sie dir einen Vogel. Völlig berechtigt....der Richter meinte dann, dass ich ja was vom Gericht wolle und daher auch dafür sorgen soll, dass der Vater beim Gericht erscheint.
Deswegen sollst du ja auch hochoffiziell Strafanzeige erstatten - tatsächlich ist die Polizei prinzipiell verpflichtet, jeder Strafanzeige nachzugehen.
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Thema: hat ein Vater Pflichten?
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27.01.2015, 22:28
AW: hat ein Vater Pflichten?
Geändert von Mitternachtsblau (27.01.2015 um 22:34 Uhr)
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
Oscar Wilde
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27.01.2015, 22:40
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27.01.2015, 23:05
AW: hat ein Vater Pflichten?
Eben! Und mit diesem Fakt und der Tatsache, dass er für dich in seiner Funktion als Vater nicht erreichbar ist, kannst du Anzeige erstatten wegen Verletzung der Meldepflicht!
Dann ist er zunächst mal "wieder da".
Die Polizei MUSS dem nachgehen!
Und sie tut mehr als vorbeizufahren und schulterzuckend wieder zu gehen, wenn sie ihn nicht antrifft.
Ich habe vor vielen Jahren meinen Kindsvater in sorgsamer Absprache mit der Unterhaltsbeistandschaft des JA angezeigt wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Ich weiß also wenigstens ein bisschen, wovon ich rede...Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
Oscar Wilde
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27.01.2015, 23:31
AW: hat ein Vater Pflichten?
Hallo,
ich habe mir die letzten 15 Seiten gespart, weil ich annehme, dass es dort im Wesentlichen um die Grundsatzfrage des gemeinsamen Sorgerechts ging.
Zuerst: nicht umsonst gibt es Rechtsanwälte. Kläre, ob Du Prozess- oder Verfahrenkostenhilfe bekommst, und wenn ja, dann nimmt Dir einen Anwalt. Er wird Dir erklären, dass man bei manchen Fällen einfach losmarschieren kann, andere Fälle aber erst aufbauen muss. Und Dein Fall scheint mir einer zu sein, den man aufbauen muss.
Ich würde zuerst beim Melderegister die Berichtigung des Datenbestands veranlassen. Damit ist der Vater erst einmal "unbekannt verzogen" und es hat einen Grund, warum gerichtliche Zustellungen nicht klappen.
Dann würde ich, wenn ich künftig seine Zustimmung künftig benötige, konsequent den Weg über das Jugendamt und das Gericht gehen. Damit ist dokumentiert, dass er seiner Sorgepflicht nicht nachkommt.
Und dann, erst dann, würde ich mir Gedanken über dass alleinige Sorgerecht machen. Denn dann hast Du etwas Greifbares in Händen: Du hast keine Adresse von ihm, Du erreichst ihn nicht für wichtige Entscheidungen, das Jugendamt und das Gericht erreichen ihn ebenfalls nicht, er bezahlt keinen Unterhalt.
Blinde Wut zusammen mit der Entschlossenheit, ohne Anwalt bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, brint nichts. Sondern sortiertes, strategisches und zielgerichtetes Vorgehen.
Mandelblüte
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27.01.2015, 23:37
AW: hat ein Vater Pflichten?
Der Name steht ja offenbar nicht an der Tür, sonst wäre im die Ladung ja zugestellt worden.So, nun lassen wir die Polizei bei der Adresse vorbei fahren, Name steht an der Tür, Tür wird nicht geöffnet, auf eine Einladung wird nicht reagiert, und dann?
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28.01.2015, 04:06
AW: hat ein Vater Pflichten?
Mandelblüte, toller Beitrag

Vor allem auch der Hinweis, dass es neben einem SorgeRECHT auch eine SorgePFLICHT gibt bzw. erstere letztere beinhaltet.
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28.01.2015, 08:30
AW: hat ein Vater Pflichten?
Du, bei mir wurde schon Post von meinem Anwalt als "unbekannt" zurück geschickt und das obwohl ich unter dieser Adresse seit mehr als 15 Jahren wohne, mein name sowohl auf dem Briefkasten, als auf der Kliingel steht, also nur so, es gibt nichts, was es nicht gibt.
Aber, unabhängig davon, dien vorheriger Beitrag war zumindest richtungsweisend und nicht nur "geht alles nicht".
Ich werde nun versuchen, in der Ortschaft, in der er gemeldet ist, mal vorbei zu fahren, um dann das Meldamt auszusuchen ud dann sehen, was und wie die Meldung vorliegt und dann weiter entscheiden.
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28.01.2015, 08:34
AW: hat ein Vater Pflichten?
Das Kind kann nichts dafür, dass der Vater sich so gut wie nicht kümmert.
Darunter wird es schon genug zu leiden haben.
Allerdings - für einen Vater, dem vom Gericht das Sorgerecht entzogen
wurde, schämt man sich als Kind. Ist es doch quasi der offizielle Beweis, ein
defizitäres Elternteil zu haben.
Das nimmst Du so wahr.Das Kind legt keine Wert auf die 5 min alle paar Wochen, das ist eher eine Belastung, eine Pflichtaufgabe, weil man es ja muss, es ist ja der Papa.
Aus Sicht des Kindes eher wahrscheinlich:
diese kurze reale Zeit sowie der whatsapp-Kontakt sind Zeichen dafür,
dass es eben doch noch eine Rolle im Leben des Vaters spielt.
Wenn sich das Kind dem JA und dem Richter gegenüber anders geäußert
hat, dann sicher nicht aus eigenen Beweggründen heraus. Kinder solidarisieren
sich im Außen meist mit dem Elternteil, von dem sie abhängig sind.
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28.01.2015, 08:43Inaktiver User
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28.01.2015, 08:55
AW: hat ein Vater Pflichten?
da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblogcarpe diem
Alles wird gut
Lieber groß gemustert, als keinkarriert
BVB 
Cuba oder Kuba



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