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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    Die gerichtliche Ladung kann aber leider nicht ich veranlassen, die sollte der Richter veranlassen...
    Du hattest geschrieben, der Richter hätte dir aufgegeben, ihn vor Gericht zu zitieren...

    Ich hab es jetzt extra nochmal gesucht, du hast in Beitrag #5 geschrieben:
    ...der Richter meinte dann, dass ich ja was vom Gericht wolle und daher auch dafür sorgen soll, dass der Vater beim Gericht erscheint.
    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen

    Ich kann auch nicht zur Polizei gehen und sagen: schaut mal nach, machen die nicht.
    Nein, wenn du hingehst und sagst "schaut mal nach", zeigen sie dir einen Vogel. Völlig berechtigt.

    Deswegen sollst du ja auch hochoffiziell Strafanzeige erstatten - tatsächlich ist die Polizei prinzipiell verpflichtet, jeder Strafanzeige nachzugehen.
    Geändert von Mitternachtsblau (27.01.2015 um 22:34 Uhr)
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Du hattest geschrieben, der Richter hätte dir aufgegeben, ihn vor Gericht zu zitieren...

    Ich hab es jetzt extra nochmal gesucht, du hast in Beitrag #5 geschrieben:


    Nein, wenn du hingehst und sagst "schaut mal nach", zeigen sie dir einen Vogel. Völlig berechtigt.

    Deswegen sollst du ja auch hochoffiziell Strafanzeige erstatten - tatsächlich ist die Polizei prinzipiell verpflichtet, jeder Strafanzeige nachzugehen.
    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    es geht darum, dass ich das alleinige Sorgerecht beantragt habe.
    Der Vater hat ein Recht gehört zu werden, ist ja auch gut so.
    Und er war zum Termin nicht vor Gericht erschienen, da er weder telefonisch zu erreichen war, noch kamen die Schreiben bei ihm an, kamen ans Amt zurück.
    und der Richter meinte dann, dass ich ja was vom Gericht wolle und daher auch dafür sorgen soll, dass der Vater beim Gericht erscheint.
    So, da frag ich mich dann, ob ein Vater nur Rechte hat, oder ob es da auch Pflichten gibt.
    Das war mein Beitrag, möglicher Weise ungeschickt ausgedrückt.

    Aber, da er nicht auf ein Schreiben des Amtes reagiert hatte, das Schreiben zurück kam, konnte er eben nicht eingeladen werden, also beim Amt und vom Amt.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    Das war mein Beitrag, möglicher Weise ungeschickt ausgedrückt.

    Aber, da er nicht auf ein Schreiben des Amtes reagiert hatte, das Schreiben zurück kam, konnte er eben nicht eingeladen werden, also beim Amt und vom Amt.
    Eben! Und mit diesem Fakt und der Tatsache, dass er für dich in seiner Funktion als Vater nicht erreichbar ist, kannst du Anzeige erstatten wegen Verletzung der Meldepflicht!

    Dann ist er zunächst mal "wieder da".
    Die Polizei MUSS dem nachgehen!
    Und sie tut mehr als vorbeizufahren und schulterzuckend wieder zu gehen, wenn sie ihn nicht antrifft.


    Ich habe vor vielen Jahren meinen Kindsvater in sorgsamer Absprache mit der Unterhaltsbeistandschaft des JA angezeigt wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Ich weiß also wenigstens ein bisschen, wovon ich rede...
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Hallo,

    ich habe mir die letzten 15 Seiten gespart, weil ich annehme, dass es dort im Wesentlichen um die Grundsatzfrage des gemeinsamen Sorgerechts ging.

    Zuerst: nicht umsonst gibt es Rechtsanwälte. Kläre, ob Du Prozess- oder Verfahrenkostenhilfe bekommst, und wenn ja, dann nimmt Dir einen Anwalt. Er wird Dir erklären, dass man bei manchen Fällen einfach losmarschieren kann, andere Fälle aber erst aufbauen muss. Und Dein Fall scheint mir einer zu sein, den man aufbauen muss.

    Ich würde zuerst beim Melderegister die Berichtigung des Datenbestands veranlassen. Damit ist der Vater erst einmal "unbekannt verzogen" und es hat einen Grund, warum gerichtliche Zustellungen nicht klappen.

    Dann würde ich, wenn ich künftig seine Zustimmung künftig benötige, konsequent den Weg über das Jugendamt und das Gericht gehen. Damit ist dokumentiert, dass er seiner Sorgepflicht nicht nachkommt.

    Und dann, erst dann, würde ich mir Gedanken über dass alleinige Sorgerecht machen. Denn dann hast Du etwas Greifbares in Händen: Du hast keine Adresse von ihm, Du erreichst ihn nicht für wichtige Entscheidungen, das Jugendamt und das Gericht erreichen ihn ebenfalls nicht, er bezahlt keinen Unterhalt.

    Blinde Wut zusammen mit der Entschlossenheit, ohne Anwalt bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, brint nichts. Sondern sortiertes, strategisches und zielgerichtetes Vorgehen.

    Mandelblüte

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    So, nun lassen wir die Polizei bei der Adresse vorbei fahren, Name steht an der Tür, Tür wird nicht geöffnet, auf eine Einladung wird nicht reagiert, und dann?
    Der Name steht ja offenbar nicht an der Tür, sonst wäre im die Ladung ja zugestellt worden.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Mandelblüte, toller Beitrag

    Vor allem auch der Hinweis, dass es neben einem SorgeRECHT auch eine SorgePFLICHT gibt bzw. erstere letztere beinhaltet.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von Mandelbluete Beitrag anzeigen
    Der Name steht ja offenbar nicht an der Tür, sonst wäre im die Ladung ja zugestellt worden.

    Du, bei mir wurde schon Post von meinem Anwalt als "unbekannt" zurück geschickt und das obwohl ich unter dieser Adresse seit mehr als 15 Jahren wohne, mein name sowohl auf dem Briefkasten, als auf der Kliingel steht, also nur so, es gibt nichts, was es nicht gibt.

    Aber, unabhängig davon, dien vorheriger Beitrag war zumindest richtungsweisend und nicht nur "geht alles nicht".
    Ich werde nun versuchen, in der Ortschaft, in der er gemeldet ist, mal vorbei zu fahren, um dann das Meldamt auszusuchen ud dann sehen, was und wie die Meldung vorliegt und dann weiter entscheiden.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    Welche Auswirkungen sollte es haben?
    Das Kind kann nichts dafür, dass der Vater sich so gut wie nicht kümmert.
    Darunter wird es schon genug zu leiden haben.

    Allerdings - für einen Vater, dem vom Gericht das Sorgerecht entzogen
    wurde, schämt man sich als Kind. Ist es doch quasi der offizielle Beweis, ein
    defizitäres Elternteil zu haben.

    Das Kind legt keine Wert auf die 5 min alle paar Wochen, das ist eher eine Belastung, eine Pflichtaufgabe, weil man es ja muss, es ist ja der Papa.
    Das nimmst Du so wahr.

    Aus Sicht des Kindes eher wahrscheinlich:
    diese kurze reale Zeit sowie der whatsapp-Kontakt sind Zeichen dafür,
    dass es eben doch noch eine Rolle im Leben des Vaters spielt.

    Wenn sich das Kind dem JA und dem Richter gegenüber anders geäußert
    hat, dann sicher nicht aus eigenen Beweggründen heraus. Kinder solidarisieren
    sich im Außen meist mit dem Elternteil, von dem sie abhängig sind.

  9. Inaktiver User

    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von schafwolle Beitrag anzeigen
    Allerdings - für einen Vater, dem vom Gericht das Sorgerecht entzogen
    wurde, schämt man sich als Kind. Ist es doch quasi der offizielle Beweis, ein
    defizitäres Elternteil zu haben.
    Nein, würde ich so nicht sagen. Bei mir war es zumindest nicht so. Aber das ist ja auch von Fall zu Fall unterschiedlich.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von schafwolle Beitrag anzeigen
    Das Kind kann nichts dafür, dass der Vater sich so gut wie nicht kümmert.
    Darunter wird es schon genug zu leiden haben.

    Allerdings - für einen Vater, dem vom Gericht das Sorgerecht entzogen
    wurde, schämt man sich als Kind. Ist es doch quasi der offizielle Beweis, ein
    defizitäres Elternteil zu haben.



    Das nimmst Du so wahr.

    Aus Sicht des Kindes eher wahrscheinlich:
    diese kurze reale Zeit sowie der whatsapp-Kontakt sind Zeichen dafür,
    dass es eben doch noch eine Rolle im Leben des Vaters spielt.

    Wenn sich das Kind dem JA und dem Richter gegenüber anders geäußert
    hat, dann sicher nicht aus eigenen Beweggründen heraus. Kinder solidarisieren
    sich im Außen meist mit dem Elternteil, von dem sie abhängig sind.

    nach meiner Erfahrung sind Kinder da schon in der Lage zu sagen oder zeigen, was wirklich ist.
    Wir kenne weder das Kind noch die Frau, die hier postet, also sollte man nicht immer nur etwas Schlechtes unterstellen
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
    carpe diem
    Alles wird gut
    Lieber groß gemustert, als keinkarriert

    BVB
    Cuba oder Kuba

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