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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    Der einzige Tipp, den es hier gab und der von mir nicht umgesetzt worden war, ist der, zum Anwalt zu gehen.
    Was ist mit meiner zwei Mal angeregten Variante "Strafanzeige wegen Meldepflichtverletzung"?
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von Ullalla Beitrag anzeigen
    Nee, Du biegst Dir eine Menge zurecht.
    Beklagst Dich über den Vater, über den Richter, über die Ungerechtigkeit des Lebens, was weiß ich.
    Alle guten Tipps, die hier gekommen sind, werden eher unwillig mit "ja aber" kommentiert.
    _so_wird_das_nichts_




    Du willst das alleinige Sorgerecht.
    Dann informiere Dich, wie Du das bekommen kannst. Tipps gab es hier genug.
    Und dann handle.
    Jammern über die Unzulänglichkeiten des Daseins bringt nichts.

    Dann erklär mir mal was ihr unter jammern versteht, wenn ihr alle mich für jammernd haltet.
    Und von tatsächlichen Tipps, wie ich vorher schrieb, da würde ich hoffen.
    Statt dessen bekommt man gesagt, dass man ja nie etwas machen wolle, von all den Tipps. Hätte man dann schon vorher alleine so eine Idee, dann ist das natürlich auch nichts.
    Vielen Dank sag ich da.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Was ist mit meiner zwei Mal angeregten Variante "Strafanzeige wegen Meldepflichtverletzung"?
    Wenn der Richter selbst alles kontrolliert hat, wenn das Jugendamt nichts erreicht hat, da soll ich dann weiter kommen?
    Dann sagt er, er sei längere Zeit im Ausland gewesen und alles ist wieder gut.
    Das Melderecht hilft da so wenig, wie der von mir seit Jahren beantragte Titel.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    Wenn der Richter selbst alles kontrolliert hat, wenn das Jugendamt nichts erreicht hat, da soll ich dann weiter kommen?
    Nicht du. Die Polizei.

    Du hättest dann allerdings wieder was Greifbares in der Hand, nämlich die Strafanzeige.
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

  5. gesperrt

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    Und von tatsächlichen Tipps, wie ich vorher schrieb, da würde ich hoffen.
    Wie oft möchtest du sie noch vorgebetet bekommen?

    Du bist von deinem Mann geschieden. Da wird es schwer sein, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Und die Einbenennung des Kindes kannst du dir abschminken. Du bist nicht wieder verheiratet, sondern willst deinem Kind deinen Mädchennamen geben. Damit würde das letzte Band zum Vater gekappt. Davor scheuen die Richter zurück. Verständlicherweise.

    Aber wenn du eh alles weißt und so klug bist - warum hast du dann nicht schon längst das alleinige Sorgerecht?

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    P
    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Wie oft möchtest du sie noch vorgebetet bekommen?

    Du bist von deinem Mann geschieden. Da wird es schwer sein, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Und die Einbenennung des Kindes kannst du dir abschminken. Du bist nicht wieder verheiratet, sondern willst deinem Kind deinen Mädchennamen geben. Damit würde das letzte Band zum Vater gekappt. Davor scheuen die Richter zurück. Verständlicherweise.

    Aber wenn du eh alles weißt und so klug bist - warum hast du dann nicht schon längst das alleinige Sorgerecht?


    Danke

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Nicht du. Die Polizei.

    Du hättest dann allerdings wieder was Greifbares in der Hand, nämlich die Strafanzeige.
    Ich zitier' mich hier spaßeshalber mal selbst.
    Der Vorschlag ist eindeutig klar definiert und greifbar.

    Und er wird von dir wechselweise ignoriert oder mit flacher Argumentation (wenn der Richter und das JA schon nicht...wie soll ich...) abgeschmettert. Und wenn ich dem entgegenhalte, du selbst sollst ja gar nicht...wird wieder ignoriert.

    Sag mal was dazu, bitte!
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

  8. User Info Menu

    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Ich zitier' mich hier spaßeshalber mal selbst.
    Der Vorschlag ist eindeutig klar definiert und greifbar.

    Und er wird von dir wechselweise ignoriert oder mit flacher Argumentation (wenn der Richter und das JA schon nicht...wie soll ich...) abgeschmettert. Und wenn ich dem entgegenhalte, du selbst sollst ja gar nicht...wird wieder ignoriert.

    Sag mal was dazu, bitte!
    So, nun lassen wir die Polizei bei der Adresse vorbei fahren, Name steht an der Tür, Tür wird nicht geöffnet, auf eine Einladung wird nicht reagiert, und dann?
    Und irgendwann kommt er wieder und sagt, ich war in meinem Heimatland.
    Das hatten wir schon, es ist niemanden zu verbieten läm
    Niger mal weg zu sein, das müsste ich auch schon erfahren.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    So, nun lassen wir die Polizei bei der Adresse vorbei fahren, Name steht an der Tür, Tür wird nicht geöffnet, auf eine Einladung wird nicht reagiert, und dann?
    Dann besitzt er entweder eine korrekte Meldeadresse und kann eine Ladung empfangen. Oder die Polizei geht dem weiterhin nach, die machen den Job jetzt auch nicht erst seit gestern - deswegen schrieb ich, du brauchst was Konkretes dafür, z.B. die bei Gericht fixierte Unzustellbarkeit der gerichtlichen Ladung.

    Dann wird die Polizei als nächstes den Arbeitgeber ermitteln und dort aufschlagen und das ist dann schon mal in höchstem Maße unangenehm. Und spätestens DANN ist er wieder offiziell da und kann eine Ladung empfangen.

    Wenn er dann vor Gericht erscheint, bist du ein Stück weiter.
    Wenn nicht, hast du immerhin was dem Richter gegenüber in der Hand, dass du nachweislich alle Möglichkeiten inklusive Strafanzeige ausgeschöpft hast.
    Egal, was dabei 'rauskommt - du hast greifbaren Aktionismus bewiesen und nicht nur Sprechblasen abgesondert. Und das ist doch dein Ziel, oder nicht?
    Geändert von Mitternachtsblau (27.01.2015 um 22:22 Uhr)
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    Oscar Wilde

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Dann besitzt er entweder eine korrekte Meldeadresse und kann eine Ladung empfangen. Oder die Polizei geht dem weiterhin nach, die machen den Job jetzt auch nicht erst seit gestern - deswegen schrieb ich, du brauchst was Konkretes dafür, z.B. die bei Gericht fixierte Unzustellbarkeit der gerichtlichen Ladung.

    Dann wird die Polizei als nächstes den Arbeitgeber ermitteln und dort aufschlagen und das ist dann schon mal in höchstem Maße unangenehm. Und spätestens DANN ist er wieder offiziell da und kann eine Ladung empfangen.
    Die gerichtliche Ladung kann aber leider nicht ich veranlassen, die sollte der Richter veranlassen, soweit ich das weiß.kann mich aber irren und lasse mich gerne belehren.
    Ich kann auch nicht zur Polizei gehen und sagen: schaut mal nach, machen die nicht.
    Es ist also wieder nicht in meiner Hand und ich muss darauf warten, dass der Richter seine Arbeit macht.

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