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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von schafwolle Beitrag anzeigen
    Hallo so_was,

    welche konkreten Vorteile siehst Du im ASR für Dich?

    Das Kind ist 11 - und damit in einem Alter, dass es eine eigene Meinung
    hat, die es ja offenbar gegenüber dem JA und dem Richter auch bereits
    geäußert hat. Wie sieht also das Kind die Sache?

    Beziehst Du in Deine Überlegungen auch ein, in wie weit der Entzug des
    Sorgerechts Auswirkungen (auch langfristige) für das Kind haben könnte?
    Und damit meine ich nicht nur die sachliche Ebene, sondern auch die
    emotionale.


    Welche Auswirkungen sollte es haben?
    Das Kind legt keine Wert auf die 5 min alle paar Wochen, das ist eher eine Belastung, eine Pflichtaufgabe, weil man es ja muss, es ist ja der Papa.

  2. gesperrt

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Hast du schon einmal daran gedacht, dass dein Kind das sagt, weil es keinen Ärger mit dir will?

    Antworte doch bitte auf die Frage, wie lange der Vater dich wegen der Unterschrift für die Schulanmeldung vertröstet hat.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen



    Und die Adresse würde ich selber wissen wollen, spätestens nach Auslaufen des Unterhaltsvorschusses.
    Und im Kindeswohl einen Titel zum vollstrecken..


    Wegen des Titels war er schon mehrfach aufgefordert worden, beim Amt zu erscheinen, was er nie tat, auch noch, als er seinen ursprünglichen Wohnsitz hatte.
    Hat das Amt dann was gemacht? Nein, absolut nichts. Dann iust er halt nicht gekommen. Und das geht schon seit ca. 4 Jahren so. Und jetzt kommt von seiner offiziellen Meldeadresse einfach die Post zurück. Auch gut.

    Das sollte mal eine MUtter machen, einfach mit dem Kind wegziehen und dem Vater die Adresse nicht geben oder unter der Meldeadresse nicht erreichbar sein, das Geschrei hier wäre riesig.

  4. Inaktiver User

    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von --martha-- Beitrag anzeigen
    Die Info von K82 ist auch falsch. Im Falle von Beratungshilfe gilt die Selbstbeteiligung von 15 €. Das betrifft die außergerichtliche Tätigkeit. Bei PKH kommt es darauf an, ob diese mit oder ohne Raten übernommen wird. So oder so wird aber regelmäßig das Einkommen überprüft und gegebenenfalls sind die Kosten auch ratenweise an die Staatskasse zu zahlen.
    Ja, sorry. Ich hab an Beratungshilfe gedacht.

    Anstelle der TE würde ich mit der jetzigen Situation folgendermaßen umgehen:

    - Beratungshilfe beantragen und umfassend von einem Rechtsanwalt beraten lassen
    - bei nächster Gelegenheit dem Kindsvater deutlich sagen, dass spontane 5-Minuten-Besuche nicht gewünscht sind und er stattdessen regelmäßige Besuche vereinbart. Wenn die TE da nicht dabei sein möchte, können die Besuche auch im Beisein einer Mitarbeiterin vom JGA stattfinden
    - wegen des Unterhalts würde ich tatsächlich klagen, was das Zeug hält.
    - Adresse vom Ex ermitteln. Manchmal hilft auch schon eine Meldeanfrage beim Einwohnermeldeamt der zuletzt bekannten Wohnanschrift

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Und wo weigert sich der Vater, das gemeinsame Sorgerecht auszuüben?

    Wie übt man das denn aus?
    Indm man sich nicht wirklich ums Kind kümmert?

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Wie lange hat er dich vertröstet?
    Die Anmeldung an einer Schule erfolgt normalerweise ab Mitte Mai. Bis September zum Schulanfang ist Zeit, die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils einzuholen. Das sind mehr als drei Monate.
    Anmeldeschluss war um März, unjd aus dem Ausland zurück war er im Mai, vom Oktober im Jahr zuvor.

  7. gesperrt

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Bei keiner Schule gibt es Probleme, wenn bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift eines Elternteils später kommt.

    Ja, auch die fünf Minuten fallen unter "sich kümmern". Wenn du andere Vorstellungen hast, wie ein Umgang aussehen sollte, so ist er als Vater erwachsen und kann sich so verhalten - ob dir das passt oder nicht.

    Soll ich die Stellen in deinen Posts hier anfügen, wo du erklärst, was nicht geht oder du nicht machst oder einsiehst?
    Geändert von chryseis (27.01.2015 um 18:56 Uhr) Grund: entschärft

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von Analuisa Beitrag anzeigen
    DerHeld: BET? ET heißt sicher Elternteil, aber wofür steht das B?
    UET = Umgangselternteil
    BET = Betreuender Elternteil
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    Anmeldeschluss war um März, unjd aus dem Ausland zurück war er im Mai, vom Oktober im Jahr zuvor.
    Wie soll er aus dem Ausland die Unterschrift leisten?
    Wäre nicht genau DA die Gelegenheit gewesen, die Unterschrift ersetzen zu lassen aus gutem Grund?

    Mein Kind hat einen Vater, der sich bestenfalls alle halbe Jahre mal kümmert. Erzähl mir also bitte nichts von: geht nicht, gibt nicht, will ich nicht.
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    ... Super, mache ich es auch so, dann hat m,ein Kind niemanden mehr.
    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    ... Dann verstehe ich, dass immer weniger Kinder geboren werden.
    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    ... Also gut, dann gehe ich auch, soll das Kind sehen, wie es klar kommt und komme dann alle paar Wochen mal vorbei.
    Als Vater halt man demnach alle Rechte aber die Pflichten, nee, das soll dann alles schön das Weibchen machen.
    Die Emanzipation auf dem Nullpunkt, unter null.
    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    ... Irgendwann werde ich hier noch wegen Vernachlässigung des Kindes über den Tisch gezogen, weil ich es alleine lassen muss, um zu arbeiten.
    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    ... Das sollte mal eine MUtter machen, einfach mit dem Kind wegziehen und dem Vater die Adresse nicht geben oder unter der Meldeadresse nicht erreichbar sein, das Geschrei hier wäre riesig.
    wenn man nur polemisch lamentiert, dann wird man nie was ändern. Hoffentlich bist du vor Gericht nicht auch so aufgetreten. Auf sowas hat kein Richter Bock.


    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    ... Das Kind legt keine Wert auf die 5 min alle paar Wochen, das ist eher eine Belastung, eine Pflichtaufgabe, weil man es ja muss, es ist ja der Papa.
    Und nun? Dann lehnt Ihr diese Besuche eben ab. Wenn der Kindsvater sein Kind trotzdem sehen will, dann muss eben ER zum Amt oder zu Gericht. Womöglich muss er dann sogar eine zustellfähige Anschrift angeben! Und dann kannst Du klagen, klagen und nochmals klagen.
    Wird zwar kaum was werden ohne Anwalt, aber tut ja vielleicht gut.
    life is all about
    finding people who
    are your kind of
    CRAZY

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