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Thema: hat ein Vater Pflichten?
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27.01.2015, 18:24
AW: hat ein Vater Pflichten?
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27.01.2015, 18:28
AW: hat ein Vater Pflichten?
Hast du schon einmal daran gedacht, dass dein Kind das sagt, weil es keinen Ärger mit dir will?
Antworte doch bitte auf die Frage, wie lange der Vater dich wegen der Unterschrift für die Schulanmeldung vertröstet hat.
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27.01.2015, 18:28
AW: hat ein Vater Pflichten?
Wegen des Titels war er schon mehrfach aufgefordert worden, beim Amt zu erscheinen, was er nie tat, auch noch, als er seinen ursprünglichen Wohnsitz hatte.
Hat das Amt dann was gemacht? Nein, absolut nichts. Dann iust er halt nicht gekommen. Und das geht schon seit ca. 4 Jahren so. Und jetzt kommt von seiner offiziellen Meldeadresse einfach die Post zurück. Auch gut.
Das sollte mal eine MUtter machen, einfach mit dem Kind wegziehen und dem Vater die Adresse nicht geben oder unter der Meldeadresse nicht erreichbar sein, das Geschrei hier wäre riesig.
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27.01.2015, 18:32Inaktiver User
AW: hat ein Vater Pflichten?
Ja, sorry. Ich hab an Beratungshilfe gedacht.
Anstelle der TE würde ich mit der jetzigen Situation folgendermaßen umgehen:
- Beratungshilfe beantragen und umfassend von einem Rechtsanwalt beraten lassen
- bei nächster Gelegenheit dem Kindsvater deutlich sagen, dass spontane 5-Minuten-Besuche nicht gewünscht sind und er stattdessen regelmäßige Besuche vereinbart. Wenn die TE da nicht dabei sein möchte, können die Besuche auch im Beisein einer Mitarbeiterin vom JGA stattfinden
- wegen des Unterhalts würde ich tatsächlich klagen, was das Zeug hält.
- Adresse vom Ex ermitteln. Manchmal hilft auch schon eine Meldeanfrage beim Einwohnermeldeamt der zuletzt bekannten Wohnanschrift
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27.01.2015, 18:33
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27.01.2015, 18:34
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27.01.2015, 18:40
AW: hat ein Vater Pflichten?
Bei keiner Schule gibt es Probleme, wenn bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift eines Elternteils später kommt.
Ja, auch die fünf Minuten fallen unter "sich kümmern". Wenn du andere Vorstellungen hast, wie ein Umgang aussehen sollte, so ist er als Vater erwachsen und kann sich so verhalten - ob dir das passt oder nicht.
Soll ich die Stellen in deinen Posts hier anfügen, wo du erklärst, was nicht geht oder du nicht machst oder einsiehst?Geändert von chryseis (27.01.2015 um 18:56 Uhr) Grund: entschärft
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27.01.2015, 19:05
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27.01.2015, 19:09
AW: hat ein Vater Pflichten?
Wie soll er aus dem Ausland die Unterschrift leisten?
Wäre nicht genau DA die Gelegenheit gewesen, die Unterschrift ersetzen zu lassen aus gutem Grund?
Mein Kind hat einen Vater, der sich bestenfalls alle halbe Jahre mal kümmert. Erzähl mir also bitte nichts von: geht nicht, gibt nicht, will ich nicht.Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.
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27.01.2015, 20:11
AW: hat ein Vater Pflichten?
wenn man nur polemisch lamentiert, dann wird man nie was ändern. Hoffentlich bist du vor Gericht nicht auch so aufgetreten. Auf sowas hat kein Richter Bock.
Und nun? Dann lehnt Ihr diese Besuche eben ab. Wenn der Kindsvater sein Kind trotzdem sehen will, dann muss eben ER zum Amt oder zu Gericht. Womöglich muss er dann sogar eine zustellfähige Anschrift angeben! Und dann kannst Du klagen, klagen und nochmals klagen.
Wird zwar kaum was werden ohne Anwalt, aber tut ja vielleicht gut.life is all about
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