Und wo weigert sich der Vater, das gemeinsame Sorgerecht auszuüben?
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Thema: hat ein Vater Pflichten?
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27.01.2015, 17:41
AW: hat ein Vater Pflichten?
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27.01.2015, 17:46
AW: hat ein Vater Pflichten?
Entschuldigung, aber das war ein Beispiel.
Hast du auch die Sachen von vorher gelesen.
Ist es in euren Augen genügend, wenn ein Vater sich mal meldet, wenn er dazu Lust hat, sagt, er sein in 5 oder 10 min da, redet kurz im Fluzr mit dem Kind und weg ist er. Das reicht?
Super, mache ich es auch so, dann hat m,ein Kind niemanden mehr.
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27.01.2015, 17:48
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27.01.2015, 17:52
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27.01.2015, 17:52
AW: hat ein Vater Pflichten?
Geändert von chryseis (27.01.2015 um 17:57 Uhr) Grund: Termin berichtigt
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27.01.2015, 18:05
AW: hat ein Vater Pflichten?
Ganz herzlichen Dank, du verstehst, worum es geht.
Hier werden mit negative Dinge unterstellt, unterschwellig gesagt, der Vater wird Gründe haben, warum er nur 5 min kommt. Dass ich aber in einem anderen Beitrag schrieb, dass ich alles ermögliche, damit das Kind dann diese 5 min, die er seinem Kind zugesteht auch hat, dazu wird dann höchstens geschrieben, dass es dann ja ein Vater ist, der sich um sein Kind kümmert.
Also gut, dann gehe ich auch, soll das Kind sehen, wie es klar kommt und komme dann alle paar Wochen mal vorbei.
Ich fasse es einfach nicht, dass man hier nur auf die armen Väter schaut, als Mutter bist du ja selbst schuld, wenn du ein Kind bekommst, dann musst du sehen, wie du klar kommst.
und wenn man dann, ich ich es tat, den Vater mal bittet sich um das Kind einen Vormittag zu kümmern, dann ist das, nach der Auffassung hier, mein purer Egoismus.
Das ist einfach unglaublich.
Als Vater halt man demnach alle Rechte aber die Pflichten, nee, das soll dann alles schön das Weibchen machen.
Die Emanzipation auf dem Nullpunkt, unter null.
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27.01.2015, 18:15
AW: hat ein Vater Pflichten?
Danke, auch das hatte ich mehrfach geschrieben, dass ich kein Geld habe, dass ich arbeite, einen Nebenjob habe, weil unser Geld nicht reicht, aber auch das bekommt man hier noch als negativ ausgelegt.
Irgendwann werde ich hier noch wegen Vernachlässigung des Kindes über den Tisch gezogen, weil ich es alleine lassen muss, um zu arbeiten.
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27.01.2015, 18:19
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27.01.2015, 18:22
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27.01.2015, 18:23
AW: hat ein Vater Pflichten?
Du pampst einfach gerne herum. Daher pampe ich jetzt mal zurück:
Umgang heißt nicht Babysitting. Umgang sind regelmäßig mit dem Kind verbrachte Zeiten, grundsätzlich jedes zweite Wochenende. Es gibt Paare, die gut mit einander funktionieren und individuelle und funktionierende Absprachen haben und die sich gegenseitig entlasten. Das Verhältnis zwischen Dir und dem Vater ist so destruktiv, dass Du das vergessen kannst.
Wenn Dir die Form des Umganges nicht paßt, dann ermögliche sie nicht. Du hast es in der Hand. Dann gehe halt mal in den Konflikt. Wenn seine 5 Minuten Spontanbesuche nicht klappen und er das Kind sehen will, wird er zum Jugendamt und zum Familiengericht gehen und dann hast Du auch eine Anschrift und dann werden Regeln für den Umgang festgeklopft. Willst Du aber nicht. Du gehst dem Konflikt und der "Materialsammlung" aus dem Weg.
Dass eine einstweilige Anordnung wegen der Schule nicht möglich war, ist schlichter Unsinn. So oder so ist Unterschriften fälschen nicht nur Mist, sondern strafbar. Eine einstweilige Anordnung hast Du innerhalb von 24 Stunden und Familienrichter haben schon mal was Einschulung gehört. Du machst Dir was vor - oder uns.
Wenn Du weiter den Konflikten aus dem Weg gehst, wird die gemeinsame Sorge bestehen bleiben, weil Du kein Material hast. Du kannst, die Gründe für die Änderung nur herbei führen, wenn Du auf Konfrontation gehst und Gründe anlegst. Das wird nur was, wenn Du ein Sündenregister vorlegen kannst und darlegen kannst, warum die gemeinsame Entscheidungen nicht gehen. Nicht wischiwaschi, sondern konkret unterlegt.
Der Verstoß gegen das Meldegesetz ist eine Owi und da bekommst Du keine Ergebnisse. Der Unterhaltsvorschuß läuft aus und er wird nicht zahlen. Das ist strafbar und da bekommst Du nicht nur Ergebnisse, sondern er geht auch noch in den Knast.
Aber Dir wurden hier im Strang schon viele Möglichkeiten aufgezeigt, die Du nicht willst. Dann laß es, aber jammere nicht.
Die Info von K82 ist auch falsch. Im Falle von Beratungshilfe gilt die Selbstbeteiligung von 15 €. Das betrifft die außergerichtliche Tätigkeit. Bei PKH kommt es darauf an, ob diese mit oder ohne Raten übernommen wird. So oder so wird aber regelmäßig das Einkommen überprüft und gegebenenfalls sind die Kosten auch ratenweise an die Staatskasse zu zahlen.


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