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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Entschuldige, so_was, aber Du wirst mit Deiner Argumentation weder hier noch vor Gericht weiterkommen.

    Es geht beim SR NICHT um Deine Bedürfnisse. Ist das wirklich so schwer zu verstehen??

    Ich habe das alleinige SR für meinen Sohn gegen seinen Vater bekommen...ich kenne die Gründe und die dazugehörige Argumentation sehr genau.

    Deine Gründe beziehen sich ausschliesslich auf DEIN Wohl und Deine Befindlichkeiten.

    Und genau darauf stützt sich alles, was Du hier vorbringst.

    Aber Du kannst ja vors Verfassungsgericht gehen. Dort herrscht meines Wissens kein Anwaltszwang, Du kannst Dein Ansinnen auch ganz alleine per Brief vorbringen. Kostet erstmal nur das Porto. Ob Deine Beschwerde dort angenommen wird...wer weiss.

    ZS

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    @ zaubersehnsucht, das versthe ich nicht, wieso geht es um mich?
    Wo geht es um meine Bequemlichkeit? Es ist für dich meine Bequemlichkeit, wenn man einen Vater bittet, sich mal um sein Kind zu kümmern, weil die Mutter arbeitet, während der Vater nichts tut? Falls du dich darauf bezogen hast.
    oder ist es bequem, wenn man seit nunmehr 12 Jahren keinerlei Kontakte mehr hat, weil man alleine mit dem Kind ist und niemand da ist, während der Vater alles machen kann, was er will, ohne auch nur eine Sekunde an sein Kind zu denken?
    Oder ist es mein Wohl, wenn ich alles bestreite, was für das Kind getan werden muss, angefangen von rad fahren lernen über schwimmen lernen über Sprachen lernen, über Mathematik, über Instrument, über Sportverein suchen, usw. Das alles ist für dich Bequmlichkeit?
    Wenn du das als Bequemlichkeit siehst, dann bin ich bequem und ich bin es sehr gerne.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen

    Es waren auch mal die Väter nicht-ehelicher Kinder die den beschwerlichen Weg gegangen sind, und vielleicht es es meine Pflicht diesen Weg auch zu gehen.
    Genau - und die haben erwirkt, dass es die gemeinsame elterliche Sorge gibt und die haben erwirkt, dass diese nebulösen Ausführungen nicht hinreichend sind. Es ist eben genau der Erfolg der jahrzehntelang ausgeschlossenen Väter, dass im Rahmen einer konkreten Einzelfallprüfung entschieden wird und das Kindeswohl im Zentrum steht. Da wird es keinen Salto rückwärts in alte Zeiten geben.

    Maßgeblich sind eben nicht die Befindlichkeiten des einen oder anderen Elternteils, die Animositäten der Eltern untereinander, die olle Suppe der Trennung / Scheidung. Das, was die Eltern mit einander haben oder hatten, ist unerheblich. Maßgeblich ist nur die aktuelle Situation, die Möglichkeit der gemeinsamen Entscheidungsfindung zum Wohl des Kindes und das Kindeswohl. Und natürlich gibt es zum Thema Kindeswohl keine Checkliste, weil das extrem individuell ist.

    Eine Checkliste würde Dir auch nicht helfen. Wie Du das Thema drehen kannst, hatte ich Dir oben schon geschrieben. Eigentlich ganz einfach. Aber, wenn Du lieber unsubstantiiert herumzeterst, dann mach das doch einfach.

    Der Richter kann aus Sch... kein Gold machen. Wenn Du keine Gründe lieferst, dann kann er den Antrag nur abweisen. Aber für die Berufung brauchst Du ohnehin einen Anwalt und dann sollte das etwas mehr Substanz bekommen.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen

    Und ich möchte auch, sobald ich das Sorgerecht habe, eine Namensänderung in Angriff nehmen.
    Sicher ist sicher.
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von amazone41 Beitrag anzeigen
    K82,

    bei so_was sieht es aber nicht danach aus, als würde der KV ihr Steine in den Weg legen. Er kümmert sich nicht, er zahlt keinen Unterhalt...unangenehm, klar.

    Sie schreibt aber ja auch, dass es ihr um ein psychologisches Problem geht, dass SIE mit dem KV und der Situation hat, nicht die Tochter.
    Eben: ihr Problem.
    Nicht das des Kindes - um das es eigentlich gehen sollte.


    Zitat Zitat von amazone41 Beitrag anzeigen
    Und mal so ganz nebenbei: wem dient eine Namensänderung?? Dir oder Deiner Tochter??

    Du scheinst mir Deine Geschichte mit diesem Mann irgendwie ausradieren zu wollen. Vielleicht überlegst Du mal, was Du Deiner Tochter damit auf den Weg gibst...Deine Tochter ist auch das Kind ihres Vaters.

    amazone
    Exakt meine Gedanken.
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Wenn der Vater sich seit Jahren nicht um sein Kind kümmert, finde ich es richtig, dass ihm das Sorgerecht entzogen wird.

    Und dabei sollte nicht nur die Mutter in der Beweislast sein sondern auch der Erzeuger.

    Ich finde es traurig, wie hier auf der Mutter herumgehackt wird.

    Ich bin selbst ein Kind von einem solchen Vater ... ich hätte gerne frühzeitig auf ihn verzichtet.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von DerHeld Beitrag anzeigen
    Eben: ihr Problem.
    Nicht das des Kindes - um das es eigentlich gehen sollte.
    Schrieb sie nicht, dass sie die Unterschrift bei der Einschulung fälschen musste, weil der Erzeuger nicht greifbar war?!
    Das ist sehr wohl auch ein Problem des Kindes.

  8. Moderation

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von so_was Beitrag anzeigen
    @ zaubersehnsucht, das versthe ich nicht, wieso geht es um mich?
    Wo geht es um meine Bequemlichkeit? Es ist für dich meine Bequemlichkeit, wenn man einen Vater bittet, sich mal um sein Kind zu kümmern, weil die Mutter arbeitet, während der Vater nichts tut?
    Ich nehme jetzt nur mal dieses Beispiel. Du wolltest nicht, dass der Vater sich um das Kind kümmert, weil das Kind Sehnsucht hatte, weil das Kind nach dem Vater gefragt hatte, weil das Kind den Wunsch hatte, den Vater zu sehen. Er sollte kommen, weil DU eine Betreuungsperson gebraucht hast. Das hat zaubersehnsucht und die anderen, die dir schon geantwortet haben gemeint. Es steht nicht dein Kind, das Wohl deines Kindes im Mittelpunkt. Du argumentierst, dass es für DICH schwieriger, komplizierter oder auch anstrengender ist. Das ist kein Kriterium, weshalb dir das Sorgerecht zugesprochen werden wird.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Sie "mußte" keine Unterschrift fälschen. Sie hat es gemacht, anstelle mit einem Eilantrag zum Familiengericht zu gehen. Dann hätte sie auch mal was in der Hand.

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    AW: hat ein Vater Pflichten?

    Zitat Zitat von FriendOfAlwin Beitrag anzeigen
    Schrieb sie nicht, dass sie die Unterschrift bei der Einschulung fälschen musste, weil der Erzeuger nicht greifbar war?!
    Das ist sehr wohl auch ein Problem des Kindes.
    Nein, ist es nicht, weil man diese Unterschrift auch gerichtlich via Jugendamt ersetzen lassen kann. Wenn man schon weiß, wie zuverlässig der Vater ist, erkundigt man sich vorher, anstatt selber eine strafbare Handlung zu begehen.
    SIE fühlt sich nicht wohl, SIE braucht das AS für ihre psychische Hygiene. Wie das Kind die Angelegenheit betrachtet, wird völlig ausgeblendet. Ich lese nicht, dass sich das Kind mit Händen und Füßen gegen die 5min. Besuche wehrt.

    Es geht um das gemeinsame Kinde.

    Wenn der Richter tatsächlich so reagiert hat, dann hat sie sich mit Schmackes selbst an die Wand gefahren - im Allgemeinen ist die deutsche Familienrechtssprechung noch recht Mütter-freundlich.
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

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