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  1. Moderation

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    AW: Brauche Hilfe bei Trennung mit Baby-häusliche Gewalt!!!

    Zitat Zitat von Margali62 Beitrag anzeigen
    Das ist vielleicht in Bayern so.
    Das Vorgehen unterscheidet sich in Bayern nicht grundsätzlich von dem in NRW.

    Dass gewalttätige Männer behaupten, das sei nur geschehen weil ... ist auch nicht neu. Wer jemals mit Frauen zu tun hatte, die Gewalt ausgesetzt waren, weiß das. Ich kann der TE nur wünschen, dass sie ihren Weg konsequent geht. Daran hapert es meistens. Und natürlich weiß ich auch, dass es schwer fällt, gegen den eigenen Partner vorzugehen.
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  2. gesperrt

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    AW: Brauche Hilfe bei Trennung mit Baby-häusliche Gewalt!!!

    ich lese im Eingangspost aber,d ass die Te sich für ihren Sohn weiterhin Kontakt zum Vater wünscht .... man sollte also meinen, die wünscht den erhalt der üblichen Normalität zwischen Vater und Sohn ...

    Wohl eher nur schwer möglich, geht sie mit dem Kind in ein Frauenhaus ... schwer möglich, zeigt sie den Vater wegen Gewalttätigkeit an ...

    Sie sagt er ist ein toller Vater und möchte diesen Vater weiterhin fürs Kind ... nur eben für sich die Trennung ... das klappt meiner Einschätzung nach besser, wenn sie sich einfach so trennt... ohne Polizei, Anzeige, Frauenhaus.. nicht die Extreme ausschöpft.

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    AW: Brauche Hilfe bei Trennung mit Baby-häusliche Gewalt!!!

    Kontakt kann in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt herbeigeführt werden, da ist es egal, wo sie wohnt.
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  4. gesperrt

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    AW: Brauche Hilfe bei Trennung mit Baby-häusliche Gewalt!!!

    "in Zusammenarbeit mit" ... daran sollte man immer denken ... wie sieht eine Zusammenarbeit mit dem Vater wohl aus, wenn man den vorher kriminalisiert ??? Wenn man sein Kind ins Frauenhaus abschleppt ???
    Also so halbwegs sollte man trotz allem dran denkne, dass man später mal doch normal miteinander umgehen möchte ...

    theoretisch ist ja immer viel möglich ... in der der Praxis dann aber viel weniger ...

  5. VIP

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    AW: Brauche Hilfe bei Trennung mit Baby-häusliche Gewalt!!!

    Das Frauenhaus ist schon für akutere Fälle - zumindest wenn ich vom beschriebenen ausgehe - gedacht.

    Deshalb wurde die sogenannte Wegweisung eingeführt:
    Die Polizei hat die Möglichkeit, den Täter für 10 Tage aus der Wohnung zu verweisen. Der Mann muss die Schlüssel abgeben und die Wohnung verlassen. In dieser Zeit darf er nicht in die gemeinsame Wohnung zurückkehren. Die Einhaltung des Rückkehrverbotes wird von der Polizei überprüft. Die Polizei macht ein Kurzprotokoll, das Du erhältst. Dieses Kurzprotokoll dokumentiert die Gewalttätigkeit.
    Du kannst bei Gericht einen Eilantrag stellen, dass Du alleine in der Wohnung bleiben kannst. Sobald der Antrag bei Gericht eingeht, wird der Täter weitere 10 Tage aus der Wohnung weggewiesen. Das Gericht muss in dieser Zeit eine Entscheidung treffen. Wenn der Antrag genehmigt wird, können Deine Kinder und Du in der Wohnung leben. Dem Mann wird der Zutritt zur Wohnung dauerhaft untersagt. Falls die Wohnung Eigentum des Mannes ist, wird die Dauer der alleinigen Wohnungsnutzung auf 6 Monate begrenzt.
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