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    AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen

    ???? Der Unterhalt, den die Tochter nun fordert, bringt den "arme" Vater an den Rand der Armut?

    Er hat jahrelang (!) kein Interesse an seinem Kind gehabt. Plötzlich ist sie ihm wichtig, so wichtig, dass er auf keinen Fall einen höheren Unterhalt zahlen kann?

    Solche Elternteile sind ganz fix dabei, von ihren Kindern Unterhalt zu verlangen, wenn es ihnen finanziell schlecht geht. Vorher wollen sie aber keinen Cent zahlen.
    Er kann schon, er will nicht. Und nein, es bringt ihn ganz sicher nicht an den Rand der Armut. Könnte ja sein, dass er so und so oft dann nicht mehr essen gehen kann oder der 2. Tauchurlaub pro Jahr etwas weniger üppig ausfällt.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag

    Zitat Zitat von Zartbitter Beitrag anzeigen

    Schau...und das habe ich dir gar nicht unterstellt.
    Es klang so, sorry.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  3. gesperrt

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    AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag

    Zitat Zitat von Tahnee Beitrag anzeigen
    Er kann schon, er will nicht. Und nein, es bringt ihn ganz sicher nicht an den Rand der Armut. Könnte ja sein, dass er so und so oft dann nicht mehr essen gehen kann oder der 2. Tauchurlaub pro Jahr etwas weniger üppig ausfällt.
    Das war ironisch gemeint mit dem "nicht zahlen können".

    Tja, und du hättest deiner Tochter liebend gerne einen Tauchurlaub in den letzten acht Jahren gesponsert. Stimmt's?

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    AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen

    Tja, und du hättest deiner Tochter liebend gerne einen Tauchurlaub in den letzten acht Jahren gesponsert. Stimmt's?
    In den letzten 8 ist gut. Ich war noch nie in Tauchurlaub mit ihr.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Schlaflos, das muss man sich finanziell leisten können. Diese Einstellung die du hast.
    Ein Gang vor Gericht kostet ein Vielfaches - wenn wir mal nur beim Finanziellen bleiben. Hier wird um Führerscheinzuschuss und Aufrechnerei von Unternehmungen gefeilscht. Das sind doch Luxusprobleme und lassen nicht eben den Schluss zu, dass hier um jeden Cent gerechnet werden muss.

    Nur deshalb habe ich mir erlaubt, diese Einstellung hier zu äußern.

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag

    bekommt die Tochter nicht Prozesskostenhilfe (wenn sie die beantragt,natürlich)?

    Den Zuschuss zum Führerschein kann sie dann natürlich kniggen, aber:
    das Herumwedeln mit Anreizen ist reine Erpressung (und noch ist kein Geld geflossen). Das wird die Tochter hoffentlich bald merken.

    War der JA-Termin schon?

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ein Gang vor Gericht kostet ein Vielfaches - wenn wir mal nur beim Finanziellen bleiben. Hier wird um Führerscheinzuschuss und Aufrechnerei von Unternehmungen gefeilscht. Das sind doch Luxusprobleme und lassen nicht eben den Schluss zu, dass hier um jeden Cent gerechnet werden muss.

    Nur deshalb habe ich mir erlaubt, diese Einstellung hier zu äußern.
    Schlaflos,

    bei dem Thema triggert es bei mir. Ich kann sie einfach verstehen.
    Das mit dem Führerschein ist schon übel, erstmal mit den Scheinchen vor Augen wedeln und dann wieder wegziehen. Aber da würde ich mir noch denken: so what ? Dann soll er es behalten und Tochter geht dafür jobben.
    Ich glaube aber nicht das das Friede, Freude Eierkuchen einbringt. Die TE schreibt das er so den Unterhalt aufrechnet das ihr 200,-€ fehlen. Wenn jemand nicht viel hat und dann noch 200,-€ weniger dann ist das drastisch.
    Spinnen wir mal weiter: vermutlich macht das Mädel Abi (wenn sie mit 18 noch zur Schule geht), wer finanziert das Leben weiter wenn sie studieren will ? Er rechnet rauf und runter wie er will ? Da muss Mama wieder herhalten oder das Mädel geht jobben.
    WEnn das Mädel den Vater doch auf den ihr zustehenden Unterhalt verklagen will wird sie sicher Prozesskostenhilfe bekommen.

  8. Inaktiver User

    AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    bekommt die Tochter nicht Prozesskostenhilfe (wenn sie die beantragt,natürlich)?

    ...
    Ja, die Tochter kann Prozesskostenhilfe beantragen. Die Finanzen sind nicht das Problem.

    Ein Gang zum Anwalt mit evtl. Verklagen und Prozess bedeutet den gleichen destruktiven Weg einschlagen, den die Eltern schon seit Jahren versuchen ohne dass sie damit erfolgreich wären, dh. im Sinne der Tochter eine bessere Kommunikation und damit Klärung ihrer Verantwortlichkeiten (das ist weit mehr als Geld) erreichen.

    Es ist ein großer Unterschied, ob ich den ehemaligen Freund auf Unterhalt für ein gemeinsames Kind verklage oder ob eine Tochter ihren Vater auf Unterhalt verklagt. Das hat eine ganz andere Dynamik und psychische Komponente, die vielen anscheinend nicht bewusst ist. Es ist gut, dass es diese Möglichkeit als letzten Ausweg gibt, aber der Tochter dies von vornherein zuzumuten und die eigene Lebensmisere ihr in die Hände zu legen, würde zeigen, dass man grundsätzliche Dinge (immer noch) nicht verstanden hat und die Tochter weiter schädigt. Das meine ich ausdrücklich für beide Elternteile.

    Es gibt weit bessere Wege wie mal als Tochter mit der Situation umgehen kann. Nachdem, was man hier im Strang über den Umgang zwischen Eltern und Tochter lesen kann, bezweifel ich, dass diese Wege gesehen und gefördert und angegangen werden.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ...
    Den Zuschuss zum Führerschein kann sie dann natürlich kniggen, aber:
    das Herumwedeln mit Anreizen ist reine Erpressung (und noch ist kein Geld geflossen). Das wird die Tochter hoffentlich bald merken.

    War der JA-Termin schon?
    Ja, der Vater nutzt den einzigen Hebel, den er sieht: das Geld. Er vermischt damit seine eigene Hilflosigkeit mit dem Ärger und Verletzungen mit Tahnee auf Kosten der Tochter. Emotionen und Geld werden ganz eng verknüpft, eine explosive Mischung und ein fatales Lernen für die Tochter. Tahnee könnte als Mutter diese Verknüpfung für die Tochter aufheben, das funktioniert aber nur, wenn man nicht über das Stöckchen springt. So wie sich das hier liest, vertieft sie aber die Erfahrung nur weiter.

  9. Moderation

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    AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Spinnen wir mal weiter: vermutlich macht das Mädel Abi (wenn sie mit 18 noch zur Schule geht), wer finanziert das Leben weiter wenn sie studieren will ? Er rechnet rauf und runter wie er will ? Da muss Mama wieder herhalten oder das Mädel geht jobben.

    WEnn das Mädel den Vater doch auf den ihr zustehenden Unterhalt verklagen will wird sie sicher Prozesskostenhilfe bekommen.
    Es ist die Entscheidung der Tochter, ob sie ihren Vater verklagt oder lieber selbst jobben geht. Als Mutter würde ich nicht in die Bresche springen.

    Ich kann Drahtseilakt nur zustimmen. Es ist nicht nur für junge Erwachsene ein Riesenschritt, mit einem Elternteil per Anwalt oder Gericht zu kommunizieren.

    Die junge Frau ist von ihrem Vater enttäuscht. Daraus Konsequenzen zu ziehen, sollte ihr überlassen bleiben. Wie gesagt, auch die Entscheidung "dann geh ich jobben" bzw. bescheidener zu leben ist eine Entscheidung. Das sollte akzeptiert werden.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
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    In einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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  10. Moderation

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    AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag

    Die Tochter müsste ihn ja nicht gleich verklagen, volljährigen Jugendlichen wird auch im Jugendamt noch geholfen.
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