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16.10.2014, 18:58
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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16.10.2014, 18:59
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16.10.2014, 19:04
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16.10.2014, 20:20
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16.10.2014, 20:51Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Ein Gang vor Gericht kostet ein Vielfaches - wenn wir mal nur beim Finanziellen bleiben. Hier wird um Führerscheinzuschuss und Aufrechnerei von Unternehmungen gefeilscht. Das sind doch Luxusprobleme und lassen nicht eben den Schluss zu, dass hier um jeden Cent gerechnet werden muss.
Nur deshalb habe ich mir erlaubt, diese Einstellung hier zu äußern.
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17.10.2014, 10:21Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
bekommt die Tochter nicht Prozesskostenhilfe (wenn sie die beantragt,natürlich)?
Den Zuschuss zum Führerschein kann sie dann natürlich kniggen, aber:
das Herumwedeln mit Anreizen ist reine Erpressung (und noch ist kein Geld geflossen). Das wird die Tochter hoffentlich bald merken.
War der JA-Termin schon?
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17.10.2014, 10:37Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Schlaflos,
bei dem Thema triggert es bei mir. Ich kann sie einfach verstehen.
Das mit dem Führerschein ist schon übel, erstmal mit den Scheinchen vor Augen wedeln und dann wieder wegziehen. Aber da würde ich mir noch denken: so what ? Dann soll er es behalten und Tochter geht dafür jobben.
Ich glaube aber nicht das das Friede, Freude Eierkuchen einbringt. Die TE schreibt das er so den Unterhalt aufrechnet das ihr 200,-€ fehlen. Wenn jemand nicht viel hat und dann noch 200,-€ weniger dann ist das drastisch.
Spinnen wir mal weiter: vermutlich macht das Mädel Abi (wenn sie mit 18 noch zur Schule geht), wer finanziert das Leben weiter wenn sie studieren will ? Er rechnet rauf und runter wie er will ? Da muss Mama wieder herhalten oder das Mädel geht jobben.
WEnn das Mädel den Vater doch auf den ihr zustehenden Unterhalt verklagen will wird sie sicher Prozesskostenhilfe bekommen.
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17.10.2014, 10:44Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Ja, die Tochter kann Prozesskostenhilfe beantragen. Die Finanzen sind nicht das Problem.
Ein Gang zum Anwalt mit evtl. Verklagen und Prozess bedeutet den gleichen destruktiven Weg einschlagen, den die Eltern schon seit Jahren versuchen ohne dass sie damit erfolgreich wären, dh. im Sinne der Tochter eine bessere Kommunikation und damit Klärung ihrer Verantwortlichkeiten (das ist weit mehr als Geld) erreichen.
Es ist ein großer Unterschied, ob ich den ehemaligen Freund auf Unterhalt für ein gemeinsames Kind verklage oder ob eine Tochter ihren Vater auf Unterhalt verklagt. Das hat eine ganz andere Dynamik und psychische Komponente, die vielen anscheinend nicht bewusst ist. Es ist gut, dass es diese Möglichkeit als letzten Ausweg gibt, aber der Tochter dies von vornherein zuzumuten und die eigene Lebensmisere ihr in die Hände zu legen, würde zeigen, dass man grundsätzliche Dinge (immer noch) nicht verstanden hat und die Tochter weiter schädigt. Das meine ich ausdrücklich für beide Elternteile.
Es gibt weit bessere Wege wie mal als Tochter mit der Situation umgehen kann. Nachdem, was man hier im Strang über den Umgang zwischen Eltern und Tochter lesen kann, bezweifel ich, dass diese Wege gesehen und gefördert und angegangen werden.
Ja, der Vater nutzt den einzigen Hebel, den er sieht: das Geld. Er vermischt damit seine eigene Hilflosigkeit mit dem Ärger und Verletzungen mit Tahnee auf Kosten der Tochter. Emotionen und Geld werden ganz eng verknüpft, eine explosive Mischung und ein fatales Lernen für die Tochter. Tahnee könnte als Mutter diese Verknüpfung für die Tochter aufheben, das funktioniert aber nur, wenn man nicht über das Stöckchen springt. So wie sich das hier liest, vertieft sie aber die Erfahrung nur weiter.
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17.10.2014, 11:11
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Es ist die Entscheidung der Tochter, ob sie ihren Vater verklagt oder lieber selbst jobben geht. Als Mutter würde ich nicht in die Bresche springen.
Ich kann Drahtseilakt nur zustimmen. Es ist nicht nur für junge Erwachsene ein Riesenschritt, mit einem Elternteil per Anwalt oder Gericht zu kommunizieren.
Die junge Frau ist von ihrem Vater enttäuscht. Daraus Konsequenzen zu ziehen, sollte ihr überlassen bleiben. Wie gesagt, auch die Entscheidung "dann geh ich jobben" bzw. bescheidener zu leben ist eine Entscheidung. Das sollte akzeptiert werden.Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
Christian MorgensternIn einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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17.10.2014, 13:09
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Die Tochter müsste ihn ja nicht gleich verklagen, volljährigen Jugendlichen wird auch im Jugendamt noch geholfen.
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