Ja, wenn der Vater nicht freiweillig mehr bezahlt läuft ohne Klage der Tochter nichts.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Dich richtig verstanden habe. Meinst Du mit "Die Rechnung dürfte schnell gemacht sein", die Kosten für Unterkunft und Essen? Oder beziehst Du "Rechnung" auf die Aufteilung des Unterhaltsanteile. Letztere wäre nicht so schnell erstellt, da hier ein fiktives Einkommen hinzuzurechnen wäre und über das kann man sich trefflich streiten.Bei Unterkunft und Essen sollte das tatsächlich einfacher sein. Je nachdem wie hoch dieser Betrag ausfallen würde den die Mutter vom Unterhalt des Vaters einfordert, bliebe der Tochter letztendlich nichts anderes übrig als einen Nebenjob anzunehmen oder aber ihre Mutter zu verklagen. Denn auch das wäre noch eine Option. Allerdings keine erfreuliche.
Wurde hier irgend wann einmal die Höhe des gezahlten und die Höhe des errechneten Unterhalts des Vaters veröffentlicht?
Antworten
Ergebnis 131 bis 140 von 147
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22.10.2014, 12:26
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
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22.10.2014, 14:39Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
DerHeld, du hast den Inhalt meines letzten Postings nicht verstanden. Lies es doch nochmal, du wirst darin auch die Antworten auf deine Fragen finden.
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22.10.2014, 15:27
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.
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22.10.2014, 15:43
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Wichtig ist doch nur, dass Tahnee die Beiträge versteht und die Informationen, die für sie logisch, nachvollziehbar und praktikabel sind, für sich verwendet.
Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
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22.10.2014, 16:07
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Falls du wie ich die gleichen Posts gelesen hast, müsste dir auch klar sein, dass der Vater ab dem 18. Geburtstag der Tochter eine Neuberechnung des Unterhalts durchführen möchte, damit er weniger zahlt. Ihn interessiert nur, dass er ab sofort nichts mehr zahlen soll oder muss oder darf. Ob die Tochter im Abiturstress ist, interessiert ihn nicht das Geringste. Wo steht denn, dass er die Unterhaltsfrage bis auf die Zeit nach dem abgelegten Abitur verschiebt?
Richtig!
Nirgends.
Der Vater hat 16 Jahre lang keinen Kontakt zur Tochter gewünscht. Wie hätte die Tochter da etwas aufarbeiten sollen?
Der Kindsvater wollte noch nie Unterhalt zahlen und hat das nur gemacht, weil die Mutter das Jugendamt eingeschaltet hat. Wer ist hier der "Böse"?
Die Eltern haben 16 Jahre lang nicht miteinander geredet. Wie sollen da Verletzungen entstehen? Der Anwalt ist deshalb nötig, weil der Herr Vater den Unterhalt für die Tochter grundsätzlich als Zumutung ansieht. Ihm wären auch 2,50 Euro zu viel Geld für sein Kind.
Ja, richtig, die Mutter ist der A****, weil sie das Kind ausgetragen und großgezogen hat und schändlicherweise vom Kindsvater Unterhalt verlangt hat.
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22.10.2014, 16:18Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Nochmal:
Es reicht nicht, immer wieder mit dem Finger auf den anderen zu zeigen, zu sagen: Aber der hat doch...
Beide Elternteile haben zu der miesen Situation ihren Beitrag geleistet, in dem sie alte Verletzungen nicht aufgearbeitet haben, sich nicht Hilfe für sich selbst geholt haben, sich nicht um eine konstruktive Form der Kommunikation gekümmert haben. Sie haben für sich nicht die Verantwortung übernommen und vor allem nicht für die Tochter.
Wer immer noch glaubt, die ganze Sache dreht sich rein um`s Geld, hat ganz wesentliche Dinge immer noch nicht verstanden. Oder will sie nicht verstehen.
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22.10.2014, 16:29
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Nein, hier geht es ganz sicher nicht nur ums Geld. Die beiden Erwachsenen haben es 18 Jahre lang nicht geschafft, ihre Beziehung so zu gestalten, dass man höflich miteinander umgeht. Deshalb wird es jetzt auch nicht einfach so gelingen. Das ist die schlechte Nachricht.
Die gute Nachricht ist, dass sie jetzt auch keine Basis mehr finden müssen. Das Kind ist jetzt selbst erwachsen und versucht, mit ihrem Vaten eine Basis zu finden. Auch wenn man berechtigterweise sagen könnte, dass das reichlich spät ist, würde ich doch hier sagen besser spät als nie.
Deshalb sollte Tahnee in meinen Augen ihre Tochter auch machen lassen. Es ist jetzt ihre Entscheidung. Dass man nicht von Luft und Liebe allein leben kann, weiß sie sicher. Also muss sie auch einen Weg finden ihren Vater zu sagen, dass er neben der emotionalen auch eine finanzielle Verpflichtung hat. Und ich würde mir für Klein-Tahnee wünschen, dass sie hier ihren eigenen Weg finden darf.
Tahnee sollte nur die Rahmenbedingen ganz klar abstecken. Wie dieser Rahmen dann finanziell ausgestattet wird (denn das ist Tahnees vordergründige Sorge, die ich auch nachvollziehen kann), ist der Spielraum, den Klein-Tahnee hat. Und ich wünsche ihr wirklich, dass sie die Herkulesaufgabe schafft, hier eine für alle - und in erster Linie auch für sich - akzeptable Lösung zu finden.
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22.10.2014, 16:41
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
ach naja, an Tahnees Stelle würde ich doch soviel Solidarität von der Tochter erwarten, dass diese ihren Unterhalt einklagt und sich eindeutig positioniert.
Es ist ihr unfair gegenüber, wenn das nicht geschieht und die Tochter sich davor drückt.
Tahnee hat sich zu ihrem Kinde gestanden ... immer... die war für die Tochter da... immer Ansprechpartner Nr1... die hat alles aufgefangen und bis heute getragen ...Finanziell.. emotional.. das kidn hatte eben immer nur eine AE-Mutter!
Man sollte also meinen, die Tochter würde das kapieren und soweit honorieren, dass sie ihrem Vater ein deutliches: "Nein, so nicht" entgegensetzt ...
wenn der freiwillig nichtmal das Abi finanziert, sehe ich da übrigens auch schwarz fürs Studium und denke, Tahness Tochter muss dselbstverständlich avon ausgehen, dass der seinen Unterhalt immer wieder und unter den fadenscheinigsten Begründungen und mit blöden Argumenten einstellt
... sie wird vermutlich noch öfter Klagen müssen... denn Papi kann das auf die Spitze treiben, indem er einfach immer wieder nicht zahlt, was er eigentlich müsste.
Er hat das wohl schon so gehandhabt, als das Mädchen noch recht klein war ... da kümmerte sich dann das Jugendamt um die entsprechenden Titel und unterstützte das Kind finanziell.
Jetzt ist die Tochter aber dafür selbst zuständig ... und kann das nicht einfach so laufen lassen ... jetzt muss sie sich selbst kümmern.
Nee, ich kann nicht verstehen, wie tolerant das Mädel ihrem Vater begegnet...
wieso sie nicht viel stolzer ist und dem einfach nur sagt: du bist ein Schwein, das mich bereits jahrelang hat hängen lassen und jetzt ist es also wieder soweit.
Andere Väter tun alles, damit ihre Töchter ein möglichst gutes Abi bauen ... vermeiden da jeden Stress, zahlen auch Auslandsaufenthalte und Nachhilfe zusätzlich auf den Unterhalt oben drauf ...
Es ist eine Belastung, wenn man sich aufs Lernen konzentrieren soll... aber gerade nicht weiß, wovon man eigentlich leben soll ...
andere erleben das so nicht ... und die schreiben dann evtl das bessere Abi ... udn studieren dann schneller das Wunschfach, staretn mit besseren Perspektiven aus der Schule!
Mies, wenn einen der eigene Vater das Leben derart schwer macht ... mies, wenn einer sich immer wieder vor seinen finanziellen Verpflichtungen drücken möchte
nein, ich als Tochter wollte da in dieser Situation bestimmt nicht den Kontakt halten und künstlich einen auf gute Vater-Tochter-Beziehung machen ...
mich könnte der sowas von .... Kleinthanee sollte eine Runde umdenken ... sie hat keinen sich um sie kümmernenden und für sie sorgenden Vater ...
dieser Part blieb alleine der Mutter vorbehalten ... er versagt in diesem Punkt bis heute und im Grunde interessiert es ihn nur, wie er die Mutter treffen kann ...
und das klappt wohl am besten, wenn er sie finanziell bluten lässt ... und dafür legt er dem eigenen Kind Steine in den Weg!Geändert von Lonamisa (22.10.2014 um 17:09 Uhr)
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22.10.2014, 16:43
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Wie soll denn Kommunikation erfolgen, wenn der Kindsvater nicht mit der Mutter reden und auf keinen Fall seine Tochter sehen will? Da kann Tahnee hundertmal beim Jugendamt vorsprechen - an der Situation wird sich nichts ändern. Hat sich ja auch nicht.
Der Vater ist immer noch sauer, dass Tahnee das Kind ausgetragen hat. Das ist sein Problem. Nicht ihres. Hey, an der Zeugung war er beteiligt. Und er wusste damals schon, dass er als Erzeuger eines Kindes den Unterhalt so lange zu zahlen hat, bis das Kind seine erste Ausbildung beendet hat.
Oder hätte Tahnee einfach sagen sollen: Du, übrigens, ich bin schwanger, aber das geht dich nichts an. Ich zieh das Kind alleine groß? Wäre das dann die angemessene Kommunikation gewesen?
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22.10.2014, 17:01



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