Klein-Tahnee befindet sich in der schulischen Ausbildung und hat einen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, da sie über keinerlei Möglichkeiten verfügt, selbst für ihren Unterhalt aufzukommen.
Dass sie nun vom Barunterhalt des Vaters die Unterhaltsverpflichtung der Mutter entrichten soll, ist ja wohl klar am Sinn der ganzen Einrichtung vorbei. Und wir wollen doch nicht, dass Klein-Tahnee neben ihrem Vater auch noch die Mutter vor den Kadi zieht, oder?!
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19.10.2014, 20:33Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
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20.10.2014, 09:06
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Wenn Klein-Tahnee in eine eigene Wohnung zieht, sind beide Eltern unterhaltspflichtig und müssen jeden Monat ihren Anteil überweisen. Dann hat Klein-Tahnee davon ihr Leben zu stemmen.
Wenn Klein-Tahnee bei Mutti auszieht und bei Papi einzieht, muss Mutti den Unterhalt zahlen. Dann ist für den Naturalunterhalt Papi zuständig. Ich wäre gern Mäuschen, ob das Auto und der Führerschein anstandslos von Papi bezahlt werden und ob Muttis Unterhalt von Klein-Tahnee allein verwendet werden darf.
Ich vermute, dass Klein-Tahnee die Konsequenzen ihres Verhaltens nicht klar sind. Freiwillig hat Papi noch gar nichts bezahlt, schon gar nicht in der verlangten Höhe. Mutti hat bisher alles gestemmt (mit Hilfe des väterlichen Unterhalts). Je länger sie wartet mit der Unterhaltsforderung, desto weniger zahlt Papi. Denn mit jedem Monat, den Klein-Tahnee verstreichen lässt, fehlt Geld in der Kasse.
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20.10.2014, 13:21
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Es gibt Ü18 keinen Naturalunterhalt mehr. Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig und zwar im Verhältnis ihrer Einkünfte. Das Kindergeld wird ab dem 18. Geburtstag wie Einkommen des Kindes voll abgezogen. Das Elternteil, bei dem der Jugendliche wohnt, kann zwar den geschuldeten Barunterhalt gegen Kost- und Logis gegenrechnen, aber das muss er dann mit dem Jugendlichen aushandeln. Ausgehandelt werden muss das mit dem Jugendlichen, weil dieser bestimmen kann welche "Naturalleistungen" er vom Elternteil in Anspruch nimmt. Argumentiert nämlich dieser, dass er nur wohnen aber nicht zu Hause essen möchte, dann müsste nämlich ggf. dieses Elternteil einen Teil in Bar auszahlen. Bestimmen kann jedenfalls das Elternteil nicht ob der Jugendliche in Bar oder in Natura unterhalten wird.
Unterhalt für volljähriges Kind - ab 18 - Finanztip
Nicht zu vergessen wäre da auch noch, dass beide Eltern eine Erwerbsobliegenheitspflicht haben und bei Nichterfüllung auch ein fiktives Einkommen angerechnet bekommen.
Da ein Jugendlicher Ü18, der noch zur Schule geht, wie ein Minderjähriger zu behandeln ist, ist folgendes Urteil auch hier relevant. Mehr Informationen findet man auch unter "volljährige privilegierte Kinder". :
https://www.bundesverfassungsgericht...bvg12-051.html
Noch interessanter ist folgender Link: www. familienrecht-direkt.de/allgemein/gesteigerte-erwerbsobliegenheit-und-fiktive-einkunfte-aus-zumutbarer-nebentatigkeit.html
Würde die Tochter ausziehen, dann würde das vermutlich nicht billiger für die Eltern. Denn dann richtet sich die Höhe des Unterhaltes nicht nach dem Einkommen der Eltern. Vielmehr steht ihr ein pauschaler fester Betrag in Höhe von 670,-- € zu. Dieser Betrag ist fix, gleichgültig wieviel die Eltern verdienen.Geändert von Analuisa (22.10.2014 um 17:12 Uhr) Grund: der letzte Link führte auf eine kommerzielle Seite - deshalb entlinkt
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20.10.2014, 17:52
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Gequirlter Blödsinn.
Da brauchts keine Beeinflussung durch den betreuenden Elternteil, dass sich die "Kinder" ein reelles Bild machen können.
Im Gegenteil: hätte Tahnee ihre Tochter nicht so gut auf- und erzogen, wäre Klein-Tahnee nicht bereits schon jetzt im Zweifel über die wirklichen Beweggründe über ihren Vater.
DER benutzt das Kind, um Tahnee nach 18 Jahren noch immer noch am Zeug flicken zu wollen.Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.
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20.10.2014, 19:18
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20.10.2014, 19:23Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Diese Rechnung dürfte schnell gemacht sein in vorliegendem Fall. Hier ist der Eindruck entstanden, dass die Mutter jeden Cent umdrehen muss. Da dürfte schon allein die Monatskarte kräftig zu Buche schlagen.
Dein "interessanter" Link braucht dann aber tatsächlich eine Klage durch die Tochter.
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20.10.2014, 19:24Inaktiver User
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20.10.2014, 20:48
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22.10.2014, 10:23Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Kinder haben ihr eigenes Bild und ihre eigene Meinung, die oft von der der Mutter abweicht, weil sie in einer ganz anderen Position sind und ganz andere Bedürfnisse haben. Wenn Mütter den Blick von ihrem verbissenen Kampf mit dem Vater nehmen könnten, dann würden sie das auch registrieren.
Gut auf- und erzogen? Interessante und gewagte Sichtweise.
Fair und verantwortungsvoll wäre es gewesen, wenn beide Eltern die Tochter auf die Schule und ihr Abitur konzentrieren liessen und in dieser Zeit den Unterhalt noch selbst regeln könnten. Es hätte doch gereicht, wenn die Tochter nach dem Abi, wenn sie eh ihr Leben neu regelt, sich auch um die Finanzen gekümmert hätte.
Aber den Weg haben die Eltern sich selbst verbaut. Keiner von beiden hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten um sich, seine Gefühle, Verletzungen und Kommunikationsform gekümmert. Das wäre die eigene Verantwortung gewesen, wenn schon nicht für das eigene Leben, dann für die Tochter. Jetzt können sie immer noch nicht sachlich Dinge klären, kommen ohne Hilfe und Mediation von Jugendamt und Anwalt nicht aus, die natürlich nicht mehr helfen können aufgrund der Volljährigkeit.
Was macht man also? Jetzt endlich Verantwortung übernehmen? Nö, man schmeißt den über die Jahre immer größer gewordenen Scherbenhaufen der Tochter vor die Füße und sagt: Kümmer dich! Ich finde das erbärmlich.
Die Tochter muss jetzt sehen, wie sie plötzlich alles jongliert: den Unterhalt, das Verhältnis zur Mutter, das wackelige Verhältnis zum Vater und ihre eigenen Interessen (und nebenbei die Schule). Hat sie dafür Handwerkszeug in der Erziehung mitbekommen? Nein, sie hat nur zuschauen dürfen, wie die Eltern ihre jahrelangen Verletzungen kultiviert und vermehrt haben, Konflikte aufrechterhalten und Hilfe vom Jugendamt wie auch den letzten Weg zum Anwalt als normal und selbstverständlich genommen haben. Dabei haben die Eltern nie ihren jeweils eigenen Beitrag zur Misere gesehen, sondern immer mit dem Finger auf den anderen gezeigt.
Die Tochter muss jetzt also aus dem Nichts heraus für sich Wege finden mit einer Situation umzugehen, für die sich nichts kann, die andere verbockt haben. Die Frage ist, ob sie es alleine schafft, Emotionen und Geld auseinanderzuhalten und für sich neue Wege zu sehen. Auch zu erkennen, dass das einzige Mittel des Vaters bisher der Druck über die Finanzen war, dass er die Mutter und nicht sie treffen wollte. Heftige Aufgabe. Es wird auch davon abhängen, ob der Vater erkennt, dass die Tochter nicht die Mutter ist und er jetzt die Chance hat anders zu agieren. Das wird natürlich auch davon abhängen, ob die Tochter den Weg der Mutter unverändert weiterführt. Dass sie zögert ist doch schon ein gutes Zeichen. Ein weniger gutes Zeichen, ist dass die Mutter erwartet, dass die Tochter jetzt sofort einen Anwalt beauftragt. Dämmert der Mutter immer noch nichts?
Ich hoffe für die Mutter, dass sie langsam merkt, welchen großen Bockmist sie gebaut hat. Wenn die Tochter mal ihr Leben aufarbeitet und die Mutter mit dem Bockmist konfrontiert, hat sie dann hoffentlich andere Reaktionen parat als: Undankbare Göre, die mir jetzt mit Vorwürfen kommt.
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22.10.2014, 12:10
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Welchen "verbissenen Kampf" mit dem Vater?
Noch kein Abitur zu haben entbindet nicht vom selber denken. Zumal das "Kind" 18 Jahre alt ist und Tahnee überhaupt keine Möglichkeit hat, das mit dem achsoengagierten und gesprächsbereiten Vater zu regeln.
Situation, die "andere" verbockt haben? Tahnee hat das Kind völlig allein großgezogen, der Vater hat jegliche Kommunikation verweigert. NUR aus dem Grund, weil er dann mit Tahnee kommunizieren muss, er hat seinen Frust völlig auf Kosten des Kindes ausgelebt! Und auch jetzt: er hetzt die Tochter auf, um a) Tahnee zu diskrediteren (allein wegen der "Frechheit", (s)ein Kind auf die Welt zu bringen) und b) um selber Geld zu sparen. Zwei Fliegen mit einer Klappe ohne Rücksicht auf menschliche Verluste.
Von "undankbare" Göre lese ich nirgendwo etwas. Ich lese, dass Tahnee ihrer Tochter die Möglichkeiten aufzeigt. Der einzige Unterschied zu meiner Situation ist, dass sich Klein-Tahnee (noch) in der Kennenlernphase zum Vater befindet, während meine Tochter sich ein klareres Bild machen konnte.
Die (menschliche) Enttäuschung über das väterliche Vorgehen zu Lasten der Tochter zu formulieren ist m.E. völlig legitim!Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.



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