Halt, Stopp!
Der Unterhaltsanteil des Vaters berechnet sich aus seinen Einkünften. Wenn er weniger arbeitet, muss er weniger zahlen.
Sie hat keine Verpflichtung, mehr arbeiten gehen zu müssen, solange sie ihrer Unterhaltspflicht in Naturalien wie Wohnen, Heizung nachkommt.
Fakt ist, der Vater versucht sich um den Unterhalt zu drücken.
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19.10.2014, 12:30
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
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19.10.2014, 12:36Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
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19.10.2014, 13:28
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Ich habe es so verstanden (korrigiere mich , wenn es falsch ist), dass er nicht weniger zahlen will, sondern sich weigert mehr zu zahlen, obwohl der Unterhaltsanspruch der Tochter durch den 18ten Geburtstag gestiegen ist.
Dass er ihr stattdessen Führerschein und Auto finanzieren möchte, dafür aber nicht mehr Geld als vorher bezahlen.
Mal abgesehen davon, dass ihr Einkommen nachdem was ich hier lese nicht ausreicht für Wohnen und Heizen ("Weil er dann ggf. sauer sein könnte, sagt sie bzw. dann halt das Auto und der Führerscheuin wegfallen. Dass davon das Essen nicht auf den Tisch kommt bzw. die Miete sich hier auch nicht bezahlt, versteht sie im Moment irgendwie nicht.") und sie daher auf das Geld vom Vater angewiesen ist um auch den "Naturalien-Anteil" zahlen zu können - will sie ihr Leben lang nur Teilzeit arbeiten?
Spätestens jetzt wo die Tochter erwachsen wird ist es doch normal, dass man als Erwachsener Mensch einer Vollzeit-Berufstätigkeit nachgeht, damit man entsprechend vernünftig mit seinem Geld leben kann.
Was, wenn die Tochter demnächst keine Lust mehr hat auf Schule und Ausbildung, sich eine bezahlte Arbeit sucht, zu ihrem Freund zieht.
Dann bekommt Tahnee nichts mehr vom Unterhalt des Vaters, kein Kindergeld mehr, hat kein halbes Kind mehr auf der Steuerkarte.
Und Miete, Heizung, Strom muss sie trotzdem weiter zahlen.
Sie muss doch auch mal an ihre eigene Zukunft denken.
Dass sie hier so sehr betont ihre Tochter soll den Unterhalt einklagen, weil das Geld gebraucht wird für ihren Anteil an den Wohnkosten, dann schließe ich daraus mal, dass sie ganz gewaltig in finanzielle Schwierigkeiten kommt, sollte die Tochter ausziehen, undentsprechend gar nichts mehr zu den Wohnkosten beisteuern.
Natürlich "muss" sie gar nichts, sie kann dann ja Wohngeld und aufstockend Hartz4 beantragen. Super.
Er will sich davor drücken mehr Geld zu überweisen, er möchte es der Tochter direkt zukommen lassen, in Form von Naturalien.
Zumindest verstehe ich es so.
Schade, dass der Vater hier nicht zu Wort kommen kann, ich würde hier schon gerne mal seine Sicht der Dinge hören. Und die der Tochter wäre ebenfalls interessant.
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19.10.2014, 13:38
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Möglichkeit 1:
Klein-Tahnee zieht zu ihrem Vater. Der sorgt ab sofort für den Naturalunterhalt, erhält das Kindergeld und ist glücklich.
Tahnee zieht in eine kleinere Wohnung um, arbeitet wie vorher und hat weniger Ausgaben und weniger Ärger.
Möglichkeit 2:
Tahnee stockt in der Arbeit auf, kann alles bezahlen und streicht Klein-Tahnee Vergünstigungen wie den Kinobesuch oder den Führerschein, weil diese den vom Unterhalt des Vaters bestreiten oder sich selbst verdienen kann.
Möglichkeit 3:
Tahnee streitet sich mit Klein-Tahnee und Kindsvater.
Das ist die schlechteste.
Nach wie vor ist der Vater in der Pflicht, Unterhalt zu zahlen, solange Klein-Tahnee bei Mutti lebt. Tut er das nicht, verstößt er gegen das Gesetz. Ob es sinnvoller ist, Auto und Führerschein zu sponsern als Geld für Kost und Logis zu überweisen, muss jeder für sich entscheiden.
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19.10.2014, 14:05
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Halte ich auch für die Schlechteste, läuft aber gerade darauf hinaus.
Dem Vater wird klar sein, dass Klein-Tahnee Auto und Führerschein besser gefällt.
Wenn es sein Ziel war Klein-Tahnee gegen Tahnee aufzubringen und auf seine Seite zu ziehen, dann tut Tahnee ihm mit ihrem momentanen Verhalten den größten Gefallen.
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19.10.2014, 14:13
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Einigen scheint hier entgangen zu sein, dass ich ein Gespräch mit dem Chef suchen werde bzgl. der Stundenanzahl. Aber ob er dem zustimmt und zu wann -> keine Ahnung. Von daher muss ich mir Bequemlichkeit nun wahrlich nicht unterstellen lassen.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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19.10.2014, 14:42
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Das war aus seiner Sicht gesprochen, wie ER vermutlich denkt:
Hier hast du einmal kurz geschrieben, du müßtest dann wohl mal mit dem Chef reden, wegen mehr Stunden, nachdem jemand den Vorschlag machte, dass du mehr arbeitest.
Er weiß davon aber nichts, er erwähnt es immer wieder und wieder, dass er dich dazu gerne zwingen würde.
Warum sollte er dich aber zwingen wollen, wenn du ihm gegenüber auch schon signalisiert hast du würdest mehr arbeiten gehen?
Ihm gegenüber scheinst du darauf nicht einzugehen, also geht er davon aus, dass du das nicht willst.
Eure Tochter wird ihm ja auch berichten, dass Mama sagt sie braucht das Geld für Miete usw., und dass diese vom Auto nicht bezahlt werden. Du begründest es ihm gegenüber ebenfalls so.
Entsprechend wird er es so sehen, dass er deine Bequemlichkeit subventionieren soll.
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19.10.2014, 14:49
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Darf ich fragen, warum du bisher schon nicht Vollzeit arbeitest? Ganz abgesehen vom Unterhalt des Vaters deiner Tochter? Du willst doch auch mal eine Rente, von der man halbwegs leben kann. Und es gibt doch keinen vernünftigen Grund in einem 2-Personenhaushalt, also mit 2 erwachseneren Menschen, nicht Vollzeit zu arbeiten. Das kommt dir doch in jeder Hinsicht zu Gute, ob eben später in der Rente oder auch jetzt im Alltag.
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Werde, die du bist

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19.10.2014, 18:02
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Tahnee,
frag doch mal Klein-Tahnee, wie sie sich die nächsten Wochen und Monate vorstellt. Dann kannst du immer noch mit deinen neuen Regeln kommst.
Du kannst, weil sich die finanziellen Verhältnisse nun ändern, auch die Regeln innerhalb von Tahnee und Klein-Tahnee verändern. Deine Tochter wäscht ab sofort selbst und übernimmt auch ihre Bügelwäsche. Zweitens leistet sie einen Beitrag zum Haushalt wie Einkaufen. Einen Einkauf bezahlt sie von ihrem Geld. Taschengeld streichst du, ebenso kauft sie ab sofort die Karte für ihr Handy selber.
Von ihrem Geld, sprich Unterhalt, zahlt sie ab sofort Handy, Kleidung, Kosmetik, Schulsachen, Ausflüge und sonstige Extras. Wenn ihr das Geld nicht reicht, muss sie arbeiten gehen. Den Führerschein bezahlt sie selbst, ihr eigenes Auto auch. Auch die Steuer, Versicherung, Reparaturen und Benzin gehen von ihrem Konto weg. Taschengeld erhält sie keines mehr. Schließlich bekommt sie Unterhalt. Oder sie verlangt den höheren Unterhalt von ihrem Vater.
Alternativ kann sie auch zum Vater ziehen. Selbstverständlich bist du bereit, sie ziehen zu lassen. Denn du bist sehr interessiert, dass sie ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater hat. (Die Unterhaltsfrage lässt du einfach unter den Tisch fallen.) Allerdings erwartest du dann, dass sie ihre gesamte Habe einpackt und sich nach ein paar Wochen ummeldet.
Warte ab. Klein-Tahnee beruhigt sich etwas und kommt gerne zu dir zurück, wenn du gelassen bleibst. Denn sie wird schneller merken, dass ihr Vater weder Geld noch Interesse für sie übrig hat, als ihr lieb ist.
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19.10.2014, 18:14


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