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17.10.2014, 20:01Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
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18.10.2014, 09:23Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Männer nicht?
Selten reicht der Unterhalt vom Vater. Mein Sohn war um einiges teurer, als das was vom Vater kam, plus Naturalien von mir. Ohne, dass ich dazu geschustert habe, wäre das Kind sehr arm dran gewesen.
Leider gibt es Väter, die glauben mit dem Unterhalt Kreuzfahrten der Mutter zu finanzieren.
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18.10.2014, 11:18Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
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18.10.2014, 13:44
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Genai das denkt er. Witzig war ja auch, dass er mir vor 2 Jahren beim ersten Telefonat nach gut 16 Jahren vorhielt, bis zum damaligen Zeitpunkt bereits Summe x an Unterhalt gezahlt zu haben. Ich konnte echt nur lachen und fragte, an wen er diesen Betrag bitte gezahlt haben will. O-Ton er -> dann muss das JA was einbehalten haeben. Aaaaaaaaaaaaah ja. Vogel zeig!
Komischerweise kam letztens mit dem Ende der Beistandschaft ein Kontoauszug des JA mit und da waren es jetzt, 2 Jahre nach dieser Äusserung, ein fast fünfstelliger Betrag weniger als vor 2 Jahren. Und das, obwohl er weiter Unterhalt gezahlt hat in der Zeit. Kopf schüttel, irgendwie muss da jemand in Mathe was verpasst haben.Geändert von Tahnee (18.10.2014 um 21:56 Uhr)
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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18.10.2014, 21:54
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Umfall, so langsam geht mir das Ganze echt *na ja, Ihr wisst schon*.
Er hat ihr jetzt die 3. Version der Unterhaltsberechnung geschickt. Was er da an Berechnungsgrundlagen heran zieht, ist dermassen hahnebüchen, dass ich hier fast ein Schleudertrauma habe. Das fängt damit an, dass er bei mir mit einem fiktivem Einkommen arbeitet, als wenn ich quasi Vollzeit arbeiten würde. Dann zieht er bereits vor der Berechnung den Selbstbehalt ab, aber nein nicht die in der Düsseldorfer Tabelle angesetzten 1.000 €, sondern natürlich andere Beträge. Dann zieht er die Miete zur Berechnung heran, was insofern Schwachsinn ist, weil im Selbstbehalt bereits eine Warmmiete berücksichtigt ist.
Dass er mehr Miete zahlt, spielt keine Rolle, da er ja auch mehr als den Selbstbehalt verdient. Zumal er sein Arbeitszimmer vom AG oder von der Steuer absetzen kann. Damit geht die Miete schon mal runter.
Er meint nun, dass es immer besser wird und er das Ganze an einen Anwalt verkaufen sollte. Tja, soll er mal. Ein Bekannter von mir (selber Jurist) fing nur an zu lachen,als er die Tabelle sah. O-Ton: damit soll er sich gern beim Anwalt blicken lassen. Der pflückt ihm das erstmal gepflegt auseinander. Ende der Durchsage.
Zumal sie noch nicht mal darüber nachgedacht hat, wer dann die laufenden Kosten für das Auto trägt. Als ich sie darauf ansprach, kam nur -> oh, da muss ich mit ihm nochmal reden. Als ob er ihr das bezahlt. Zusätzlich wäre sie, wenn das mit dem FSJ klappt, ja eh weg (sie möchte ein internationales FSJ machen). Da braucht sie also eh kein Auto und es steht hier dumm in der Gegend rum.
Ich komme mir echt vor wie in einem schlechten Film. Gut, dass die Lütte erst morgen nachmittag/abend wieder hier ist. Hoffentlich habe ich mich bis dahin wieder etwas beruhigt.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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19.10.2014, 08:12
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Was hast du vor, um die Situation zu entspannen?
Falls wieder Krawall ansteht.
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19.10.2014, 09:03
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Wäre es eine Option eine schriftliche Vereinbarung aufzusetzen mit ihm, worin er sich verpflichtet ihr den Führerschein zu zahlen, außerdem ein kleines Auto für sie zu kaufen, dass dann auf seinen Namen läuft, wo er entsprechend Versicherung, Steuern, eventuelle Wartungs/Reperaturkosten übernimmt?
Sobald er diese Vereinbarung nicht mehr erfüllt werden die 200,- Euro zusätzlicher Unterhalt dann eben eingeklagt, die Tochter hält nur solange die Füße still, wie er seiner Verpflichtung aus der Vereinbarung nachkommt?
Ich glaube ich sehe langsam das Problem des Vaters.
Er sieht in dem Unterhalt für die Tochter ein Quersubventionierung deiner Bequemlichkeit, dass du keiner Vollzeit-Täigkeit nachgehen willst.
Das schließt du ja bisher für dich aus.
Dadurch muss der Unterhalt den er zahlt dazu verwendet werden "ihren" Anteil an Wohnkosten (Miete, Strom, Heizung...) mit abzudecken. Hast du weiter oben zumindest so ausgeführt, dass ihr Auto vor der Tür nicht diese Kosten abdecken würde.
Davon muss ER aber nur die Hälfte tragen, für die andere Hälfte bist DU zuständig.
Ich denke er möchte, dass du auch endlich DEINEN Anteil am Kindesunterhalt leistest, nämlich den Unterhalt in "Naturalien" (Wohnen, Essen), der dich schließlich vom Barunterhalt entbindet ihr gegenüber, da sie ja bei dir wohnt.
Das könntest du auch, wenn du Vollzeit arbeiten würdest.
Dann würde der Barunterhalt, den er zahlt, tatsächlich bei ihr ankommen und von ihr für ihren Mehrbedarf als Erwachsene (z.B. Auto) verwendet werden können.
Mal die Frage an dich:
WARUM willst du denn immer noch nicht vollzeit arbeiten?
Deine Tochter ist erwachsen - es gibt keinen Grund mehr für dich zur reduzierten Arbeitszeit.
Dann bräuchtest du ihr nicht mehr den gesamten Kindesunterhalt durch den Vater abnehmen, um damit das Loch in eurer Haushaltskasse zu stopfen, welches deshalb herscht, weil du kein volles Einkommen erzielst.
Der Vater hat in einem Punkt recht, aber das willst du nicht hören:
Auch DU hast eine Verpflichtung für den Unterhalt eurer Tochter deine volle Arbeitskraft einzusetzen.
Natürlich kann man von einem Teilzeit-Gehalt i.d.R. nicht den Lebensunterhalt von 2 Menschen finanzieren. Auch nicht von einem Erwachsenen und einem "halben" (auch erwachsenen) Kind ("halb" deshalb, weil er für die 2.Hälfte verantwortlich ist).
Das Signal, was er zu ihrem 18.Geburtstag setzen wollte, wird mir nun klar.
Und auch, warum dir das nicht gefällt und du diesen Strang aufgemacht hast.
Er zahlt direkt an die Tochter den Unterhalt, weil dieser IHR zusteht, und DU bist nun die Böse, die IHR das Geld wieder wegnehmen muss, was eigentlich IHR zusteht, damir du damit IHREN Anteil an Wohnkosten und Essen zahlen kannst.
Und du mußt sie deshalb so stark daran beteiligen, weil du selber dafür nicht aufkommen kannst (obwohl DAS eigentlich dein Part wäre) dadurch dass du nicht vollzeit arbeiten möchtest.
Klar, dass der Vater es so auffaßt, dass er indirekt dir damit die Möglichkeit der Teilzeitarbeit finanziert.
Und so ganz unrecht hat er damit auch nicht.
Deshalb will er durch Führerschein, und jetzt sogar Auto (davon hast du anfangs nicht gesprochen), dafür sorgen, dass der Tochter das Mehr an Unterhalt nicht wieder von dir abgenommen wird und in die Haushaltkase fließt (damit du dir weiterhin erlauben kannst nur teilzeit zu arbeiten), sondern dieser tatsächlich direkt ihr zugute kommt.
Das gefällt dir nicht, deshalb bist du jetzt so sauer auf ihn.
Du willst nicht diejenige sein, die Schuld ist, dass für solche Wünsche der Tochter letztendlich kein Geld übrig bleibt, weil das Geld was ihr durch den Vater zufließt Haushaltskosten abdecken MUSS, weil du nur ein Teilzeitgehalt zur Verfügung hast.
Und ich glaube dir auch nicht, dass du da keinen Druck auf sie ausübst, dass sie ihn lieber verklagen soll, damit er Bargeld rüberwachsen läßt, (anstatt ihr die Mobilität durch das Auto zu finanzieren).
Denn würdest du keinen Druck auf sie ausüben diesbezüglich, wie kommt sie dann zu diesem Ausspruch:
Wie kommt sie auf diese Idee, wenn du ihr doch (wie du schreibst) angeblich die Entscheidung selbst überläßt, ob sie ihn verklagt auf 200 ,- mehr Barunterhalt, oder lieber Führerschein und Auto nimmt?Geändert von papaya43 (19.10.2014 um 09:45 Uhr)
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19.10.2014, 10:26Inaktiver User
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Ein Auto für eine 18Jährige, die noch zur Schule geht? Das kann man sich leisten, wenn man sich es leisten kann. Das Auto steht in diesen Verhandlungen doch für ganz andere Dinge...
Mein Rat:
Mal Dampf und Druck rausnehmen und zwar jeder für sich, nicht als Erwartung an andere.
Sich Zeit nehmen und anderen Zeit lassen sich an die neue Situation zu gewöhnen, Zeit, um Gedanken und Gefühle reifen zu lassen und um sich neue Wege zu überlegen.
Eigene Gefühle und zukünftige neue Konstellationen mit neutralen Personen besprechen.
Langfristig denken: die Situation ändert sich doch grundlegend, wenn die Tochter bald mit der Schule fertig ist und nicht mehr dauerhaft zu Hause wohnt.
Umdenken: Bisher war der Vater Ansprechpartner für Unterhalt, der entsprechende beidseitige Kampfmodus basierte auf alte Verletzungen. Zukünftig ist die Tochter der Ansprechpartner, zu ihr besteht eine ganz andere Beziehung, also ist hier auch eine andere Umgangsform nötig. Nicht einfach den Kampfmodus auf sie übertragen und gegen sie den Kampf weiterführen, den man gegen den Vater geführt hat. Dafür braucht es oben angeführte Zeit zum Sortieren für Gedanken und Gefühlen.
Weiteres Umdenken: Bisher war Tahnee in der fordernden Position, verlangte Unterhalt und Gehaltsauskunft. Wenn die Tochter auszieht (FSJ, Studium) und sich selbst kümmern muss, kommt Tahnee in die gleiche Position wie der Vater: sie muss Auskunft über Gehalt geben und Unterhalt an die Tochter zahlen. Auch darauf sollte Tahnee sich gefühlsmäßig vorbereiten, das braucht Zeit und Unterstützung wäre ratsam.
Vertrauen in die Tochter fassen: Ihr zutrauen, dass sie mit der Zeit und unter positiven Bedingungen ihren Weg findet, ihre finanzielle Situation zu regeln mit der Chance, Beziehungen zu beiden Eltern zu gestalten. Ihr dabei zugestehen, dass sie andere Wege geht, als das bisher in der "Familie" üblich war.
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19.10.2014, 11:27
AW: Unterhalt ab dem 18. Geburtstag
Ich ging mit 18 auch noch zur Schule. Meine alte Ente habe ich mir ganz alleine mit einem Aushilfsjob nach der Schule finanziert. Den Führerschein hatten allerdings meine Eltern bezahlt.
Das war vor 27 Jahren. Schon damals gab es einige Schüler, die mit 18 oder älter mit dem Auto zur Schule fuhren, teils selbstfinanziert durch Jobs, teils durch die Familie.
Heutzutage kommt das glaube ich noch viel häufiger vor als damals.
Diesen Punkt halte ich hier für sehr wichtig.
Und möchte es noch ergänzen um:
Nicht einfach den Kampfmodus auf sie übertragen und erwarten, dass sie den Kampf gegen den Vater im eigenen Sinne weiter führt.
Für ein Kind sind beide Elternteile wichtig. Auch wenn es 16 Jahre lang keinen Kontakt gab - lieber spät als nie.
Tahnee, warum kannst du dich nicht freuen für deine Tochter, dass sich inzwischen dieser Kontakt entwickelt hat?
Mir scheint deiner Tochter ist es wichtig nun endlich auch einen präsenten Vater in ihrem Leben zu haben.
Du schreibst ihm ginge es nur ums Geld. Sorry, aber du deine Beiträge lesen sich so, als ginge es dir ebenfalls in erster Linie mal ums Geld.
Deiner Tochter scheint die emotionale Ebene aber im Moment wichtiger zu sein, sie WILL sich diese gerade entstehende Bindung nicht dadurch zerstören, dass sie bei ihrem Vater mehr Geld einklagt, damit sie dir dann mehr geben kann.
Spring doch mal über deinen Schatten und schaue, dass du nun, wo deine Tochter deine Betreuung nicht mehr braucht, mehr Zeit in das Geldverdienen investierst, dann brauchst du von ihr nicht mehr so viel Geld zu nehmen vom Unterhalt des Vaters.
Ich glaube wirklich darauf will der Vater hinaus - du sollst ebenfalls mehr Geld "ranschaffen". damit für die Tochter endlich mal mehr drin ist als nur das Allernötigste. Gönn es ihr doch mal.
Sein Unterhalt könnte komplett ihr zugute kommen, wenn dein Einkommen endlich ausreicht deinen Anteil (Wohnen und Essen) abzudecken.
Ich glaube du denkst du würdest das dann für ihn tun, deshalb streubst du dich dagegen.
Dem ist aber nicht so, du würdest es nicht für ihn tun sondern für deine Tochter.
Versuch es doch mal von der Seite aus zu betrachten.
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19.10.2014, 11:38Inaktiver User




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