Bond,
beim Sorgerecht ist ein wenig Strategie wichtig. Sonst fliegt dir alles um die Ohren.
Ersten Unterhalt und Beistandschaft. Das ist dann alles Aufgabe des Jugendamtes. Wie gesagt: Das Jugendamt klagt im Namen deines Kindes.
Sorgerecht: Lass dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht geben.
Damit bestimmst du, wo deine Tochter hindarf.
Nächster Schritt: Geh zum Familiengericht und hol dir die Zustimmung zum Schulwechsel. Geht normalerweise ohne Probleme, wenn du nicht gerade eine außergewöhnlicher Schule ausgesucht hast. Da die Familiengerichte Zeit brauchen, beantrage diese Zustimmung zum Schulwechsel jetzt.
Wenn deine Tochter 12 Jahre alt ist, beantragst du beim Familiengericht die Zustimmung zum Kinderausweis. Damit könnt ihr in Europa Urlaub machen.
Wenn die Schule z.B. einen Schüleraustausch mit den USA hat, beantragst du dann einen Kinderpass samt Visum beim Familiengericht.
Spätestens dann dürftest du das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen.
Dieses Vorgehen heißt "Scheibchentaktik": Scheibe für Scheibe - nie alle auf einmal.
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Thema: immer wieder Sorgerecht
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24.07.2014, 19:25
AW: immer wieder Sorgerecht
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25.07.2014, 06:26
AW: immer wieder Sorgerecht
Ich möchte Chryseis Beiträge mit folgender Broschüre über das Kindschaftsrecht ergänzen. Da stehen viele Infos drin, die du gebrauchen kannst, denke ich.
Es heißt auch:
QuelleDas Jugendamt bietet seine Hilfe auch zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.Der Beistand ermittelt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht, durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung herbeizuführen. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann vom Jugendamt beurkundet werden. Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist dadurch von der häufig auch psychisch belastenden Unterhaltsklage entbunden. Wenn Unterhaltspflichtige nicht zahlen, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (z.B. durch Lohnpfändung).
Eine Beistandschaft kann auch für den Fall eingerichtet werden, dass ein gerichtlich titulierter Unterhaltsanspruch abgeändert werden soll. Hat sich das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils geändert, so verfolgt der Beistand für das Kind eine Erhöhung des Unterhalts oder vertritt es gegen das Herabsetzungsbegehren des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Wenn die Mitarbeiterin vom Jugendamt sagt, dass du selbst klagen musst, dann stimmt das nicht. Sei hartnäckig. Du könntest auch einen Brief an die Teamleitung schreiben. Das Sekretariat gibt da sicherlich Auskunft darüber wer das ist, evtl. findest du das auch auf der Homepage.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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25.07.2014, 08:45
AW: immer wieder Sorgerecht
das weiß ich durchaus.
all die Dinge, die ich beschrieb, haben ja auch eine zeitliche Komponente, ich habe euch lediglich Eckpunkte gezeigt.
Die Dame des Jugendamtes hat 2 mal den Vater angeschrieben, dass er kommen soll und eine Erklärung unterschreiben und nachdem er das nicht tat, meinte sie, dass ich dann klagen müsste, so einfach.
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25.07.2014, 08:49
AW: immer wieder Sorgerecht
Pass hat sie, sie war schon in Ländern, wie USA, als wir noch Geld hatten.
Auf der Schule ist sie ja angemeldet, ich geh da bestimmt nicht hin und sag, dass die Anmeldung nicht ganz richtig zustande gekommen ist.
Wenn die Mitarbeiterin vom Jugendamt sagt, dass du selbst klagen musst, dann stimmt das nicht. Sei hartnäckig. Du könntest auch einen Brief an die Teamleitung schreiben. Das Sekretariat gibt da sicherlich Auskunft darüber wer das ist, evtl. findest du das auch auf der Homepage.
Ich habe der Dame geschrieben und wenn dann wieder nichts kommt, was mir hilft, werde ich diesen Vorschlag gerne annehmen, das ist eine gute Idee, vor allem, wenn die tatsächlich im Namen des Kindes klagen und ich dann die Kosten nicht zu tragen habe.
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01.08.2014, 23:32
AW: immer wieder Sorgerecht
Hallo,
mein JA vertritt ebenfalls bis zur Klage wg Unterhalt. Die Köage müsste ich aber selbst anstrengen!
Auf eigene Kosten!
Darauf wurde von Beginn der Beistandschaft an hingewiesen.
Ist auch mein Kennntnisstand: Klagen muss das Kind bzw dessen Rechtsvertreter selbst.
Auch ich müsste sehr überlegen, ob ich mir das leisten will/kann.
Ich müsste den evtl Vorschuss zurückzahlen oder gleich cash. Er hingegen macht einen auf hilfsbedürftig und beteiligt sich auch an dem Prozess (wie auch an den Kindern) nicht.
Habe gerade Überlegefrist bis Oktober. :-)
LG, Regbri
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06.08.2014, 09:39
AW: immer wieder Sorgerecht
Es gibt doch Prozesskostenhilfe?
QuelleProzess- oder Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung im Bereich der Rechtspflege.Wenn Sie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhalten, müssen Sie für die Gerichtskosten und dieKosten der eigenen anwaltlichen Vertretung je nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichenVerhältnissen keine Zahlungen oder nur Teilzahlungen leisten. Aus Ihrem Einkommen müssen Siegegebenenfalls bis höchstens 48 Monatsraten zahlen. Die Höhe dieser Monatsraten ist gesetzlichfestgelegt.
Entlastet das nicht finanziell, wenn man die Klage anstrengen muss?Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte


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