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  1. Moderation

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Narnia Beitrag anzeigen
    Ich kanns drehen und wenden wie ich will, es kommt immer bei raus: Bleibt mal schön an der Armutsgrenze wie das gehen soll wenn Ableger an einem anderen Ort studieren will weil der Studiengang hier nicht angeboten? Ich weiß nicht
    Doch, das geht.

    Ich verstehe die Klage nicht ganz. Ich für mein Teil bin sehr froh, dass es heutzutage die Möglichkeit einer Bafögförderung gibt. Vor 50 Jahren hätten meine Kinder nicht studieren können, oder nur unter großen Opfern.

    Vielleicht ist es gut, sich das hin und wieder mal klarzumachen.
    Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.

    ... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs

  2. gesperrt

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Wenn wirklich jedes Kind Bafög erhielte, dann wäre die Bafög-Kasse wahrscheinlich schnell leer. Aus diesem Grund gibt es diese Einschränkungen.
    Sinnvoll finde ich das Bafög auch, auch wenn es einige Kinder gibt, die so gut wie nichts erhalten.

    Was mir sauer aufstößt - und nicht nur mir - ist die Tatsache, dass Elternteile "einfach so" ihren Anteil kürzen können, wenn das Kind neben dem Studium arbeitet. Gerecht ist das nicht. Das zusätzliche Geld wird meistens für Bücher und Lebensmittel benötigt, weniger für Urlaube.
    Aber das führt vom eigentlichen Strang weg.

  3. gesperrt

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    ...wenn das Kind neben dem Studium arbeitet.
    Wahrscheinlich liegt es daran, dass ein Student meist über 18 ist und nicht mehr wirklich ein "Kind", sondern ein selbständiger Erwachsener. Uni verlangt Selbständigkeit.

    Soll nicht hart klingen aber es gibt so viele Unijobs die man machen kann, die mit dem Fach zu tun haben, bei denen man was lernt, oder nur rumsitzt und seinen Stoff lesen kann (Bibliothek) und noch Recherchieren lernt oder Kontakte knüpfen kann und inzwischen gibt es auch so viele andere Förderungen von den Unis selbst für die man sich bewerben kann außerhalb des üblichen Studentenwerke, Mensa, Studiticket, etc pp….

    Generell gilt schon, wer eine Ausbildung macht steht finanziell erstmal viel besser da. Einige Freunde haben erst eine Ausbildung gemacht und dann studiert und haben geschluckt. Ging dann aber. Bereut haben sie es nicht. Man hat dann halt kein Auto oder eine Zwei Zimmer Wohnung.
    Geändert von _Farmelli (18.05.2014 um 11:33 Uhr)

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Das:

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Was mir sauer aufstößt - und nicht nur mir - ist die Tatsache, dass Elternteile "einfach so" ihren Anteil kürzen können, wenn das Kind neben dem Studium arbeitet. Gerecht ist das nicht. Das zusätzliche Geld wird meistens für Bücher und Lebensmittel benötigt, weniger für Urlaube.
    ist der Punkt. (Mehr-)Leistung soll sich lohnen. Oder würde jemand von euch z.B. für 7,50 die Stunde am Wochenende an der Tankstelle jobben wenn ihm davon nichts überbleibt?

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von _Farmelli Beitrag anzeigen
    Man hat dann halt kein Auto oder eine Zwei Zimmer Wohnung.
    In Aachen zahlt mein Sohn 400€ warm für eine 41m² 1 Raum Wohnung, die war ein Glücksfall, dort wird jetzt in Studenten wohnheim gebaut 9m² Zimmer, dazu eine Minküche für 4 Einheiten und ein Bad , dafür wollen die 250€. Für die 18m² Bude (verschimmelt und im Winter nicht gescheit zu heizen), die wir im 1.Semester aus Not heraus genommen haben, hat der Vermieter 350 € plus Gas kassiert...

    Ein Auto??? Wer kann sich das leisten?

    Mein Sohn hat das große Glück einen Job zu haben, der ihm später bestimmt was nutzt, da er in seinem Studienfachgebiet jobbt.
    Geändert von Inaktiver User (18.05.2014 um 20:40 Uhr)

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Noch mal kurz:
    Im Bafög bescheid erscheint bei uns das KG auch nicht, wird aber gegen den UH Anspruch verechnet....(siehe Link unten)

    ABER:

    Ich mußte letztes Jahr für ein Kind UH zahlen, da hat die Große noch nicht studiert, mit zwei Gehältern, die unter dem Durchschnitt liegen, laut Verdi sind wir sogar zwei Geringverdiener (das ist bei Verdi jeder unter 3000€ brutto, kein Witz), hat unser Sohn kein BAFÖG bekommen, wir haben zwei Kinder, das eine war zu der Zeit nicht UH berechtigt....
    Geändert von Inaktiver User (18.05.2014 um 21:01 Uhr)

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    ............meine Tochter über 25 Jahre bekommt Leistungen nach dem SGB XII - wir als Eltern müssen auch Unterhalt zahlen......

    Wenn die Kinder ausziehen während der Ausbildung oder Studium sind die Eltern auch unterhaltspflichtig- gerade bei erhalt von BAFÖG oder Berufsausbildungsbeihilfe.....

    Hatten wir damals bei unserer Ältesten....

    Ich habe denen beim Amt nur gesagt: wenn ich diese Summe an meine Tochter zahlen soll- kann mein Mann und ich Wohngeld beantragen( wir bauten 2 Jahre zuvor)...( haben wir natürlich nicht bekommen, weil wir über die Grenze mit unserem Verdienst waren....)
    ... da sagte die Bearbeiterin zu mir, ja, Kinder hat man nicht nur bis zur Schulzeit, dann hätten sie sich vorher überlegen sollen, ob sie bauen......

    Hatte sich dann aber erledigt mit dem Unterhalt- meine Tochter hatte selber schon ein Kind - und dann muss der Vater des Kindes auch für die Mutter( meine Tochter) aufkommen...bis zum 3. Lebensjahr seines Kindes.....

    Bekamen wir aber auch erst 3 Monate später von einem Anwalt zu erfahren.


    Bei der TE müsste aber auch der Unterhalt vom Vater eingeklagt werden......??????!!!!!!

    Wenn eine Rechtschutz besteht, Event. einen Anwalt nehmen....

    Vielleicht habe ich es überlesen?? aber zieht der Sohn nur aus einer Laune aus von zu Hause weg???
    Habe die KRAFT,zu ändern, was nicht mehr länger zu ertragen ist;
    die GELASSENHEIT, alles dass hinzunehmen, was nicht zu ändern ist, und die WEISHEIT, das eine vom anderen zu unterscheiden

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    und zur Auszahlung des KG ....


    - das KG wurde damals weiter an mich als Mutter ausgezahlt.....

    Das Amt hatte zwar das KG mit zum Einkommen meiner Tochter gerechnet -wurde aber durch Einspruch rückgängig gemacht.....

    KG Anspruch haben die Eltern !!!!!

    So war es jedenfalls vor ca. 12 Jahre.
    Habe die KRAFT,zu ändern, was nicht mehr länger zu ertragen ist;
    die GELASSENHEIT, alles dass hinzunehmen, was nicht zu ändern ist, und die WEISHEIT, das eine vom anderen zu unterscheiden

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Ich muß mich nochmal berichtigen:
    19. Elternunterhalt / Weitere Unterhaltsansprüche / OLG Rostock: Leitlinien / Unterhaltstabellen und -leitlinien 2013 / Unterhaltstabellen und -leitlinien / Arbeitshilfen / Familienrecht / Rechtsportal - Deubner Rechtsportal

    Unter Punkt 13.2. steht , das KG wird vom UH abgezogen, .....

    BNei uns ist das so, das KG kommt auf mein Konto, ich überweise knapp 300€ (KG inclusive), für meine Große muß ich den gleichen UH bezahlen , bekomme kein KG, kann es aber steuerlich absetzen, bin nächste Woche beim Steuerberater...

    VG NNMi

  10. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von silberpfeil Beitrag anzeigen
    ............meine Tochter über 25 Jahre bekommt Leistungen nach dem SGB XII - wir als Eltern müssen auch Unterhalt zahlen......

    Wenn die Kinder ausziehen während der Ausbildung oder Studium sind die Eltern auch unterhaltspflichtig- gerade bei erhalt von BAFÖG oder Berufsausbildungsbeihilfe.....

    Hatten wir damals bei unserer Ältesten....

    Ich habe denen beim Amt nur gesagt: wenn ich diese Summe an meine Tochter zahlen soll- kann mein Mann und ich Wohngeld beantragen( wir bauten 2 Jahre zuvor)...( haben wir natürlich nicht bekommen, weil wir über die Grenze mit unserem Verdienst waren....)
    ... da sagte die Bearbeiterin zu mir, ja, Kinder hat man nicht nur bis zur Schulzeit, dann hätten sie sich vorher überlegen sollen, ob sie bauen......

    Hatte sich dann aber erledigt mit dem Unterhalt- meine Tochter hatte selber schon ein Kind - und dann muss der Vater des Kindes auch für die Mutter( meine Tochter) aufkommen...bis zum 3. Lebensjahr seines Kindes.....

    Bekamen wir aber auch erst 3 Monate später von einem Anwalt zu erfahren.


    Bei der TE müsste aber auch der Unterhalt vom Vater eingeklagt werden......??????!!!!!!

    Wenn eine Rechtschutz besteht, Event. einen Anwalt nehmen....

    Vielleicht habe ich es überlesen?? aber zieht der Sohn nur aus einer Laune aus von zu Hause weg???
    Klingt wie bei meiner Großen....(ot)

    Der Sohn der TE meint, ausziehen wäre cool....

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