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  1. gesperrt

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Bei der Berechnung von Unterhalt ist das volljährige Kind gesetzlich verpflichtet, eventuelle eigene Einkünfte offenzulegen.
    Klar, wenn das Kind eine Ausbildung macht, verringert sich der Elternanteil drastisch.

  2. gesperrt

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Narnia Beitrag anzeigen
    Na

    da nenn mir mal denjenigen der das durchzieht ohne horrendes Honorar. Ausserdem den AG der den Filus nimmt.

    Fies und unmotivierend die Gesetze
    Muttern nimmt den Titel und die aktuelle Verurteilung über 250 Euro und schlappt zum Gerichtsvollzieher. Dem erklärt sie ihr Anliegen. Der geht zur Bank und pfändet das Konto, bis die 250 Euro überwiesen sind. Ein netter Gerichtsvollzieher gibt das Konto gleich danach wieder frei, so dass Vaddi zwei Wochen nicht an sein Geld konnte, weder überweisen noch abheben.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Chryseis,

    wenn das mal so einfach wäre, das wärs. Da gibts dann auch noch die netten grenzwertigen Spielchen und unsere GV kommen nicht so schnell in die Hufe. Diese Erziehungsmaßnahme funktioniert nur in manchen Fällen.

  4. gesperrt

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Hast du das mit dem Gerichtsvollzieher schon ausprobiert?

    Ansonsten kann man deinem Sohn nur raten, dass er nicht regelmäßig Geld verdient, sondern ab und zu und immer zusieht, unter dem Höchstsatz zu bleiben.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von beklamo Beitrag anzeigen

    OT: Ist das dein Hund auf dem Avatar? Ein herrliches Tier!
    Ja, das ist unsere....und ja, sie ist herrlich
    Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
    ----------------------------------------------------
    Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt (...geklaut...)

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Guten Morgen,
    ich ergänze nochmal kurz:
    KG wie schon erwähnt bis zum 25.Geburtstag, Familienversicherung (KK) auch...

    Der BAFÖG Höchstanspruch bei unter 25 liegt bei den schon genannten 597€, das KG wird sehr wohl als Einkommen angerechnet. Was beim BAFÖG viele nicht wissen, nach dem 4.Fachsemester muß ein Nachweis über erreichte Credit Points gebracht werden(diese sammelt der Studie durch bestandene Prüfungen mit möglichst gutem Ergebnis)....Unser Junior hat im ersten Semester bissel rumgebummelt, der kreiselt dieses Semester mächtig, für diese Pointsumme.

    Elternunterhalt:
    ich mußte über "Durchschnittsverdiener" schmunzeln,bei zwei DVs kriegt ein KInd keinen Cent Bafög, DENN als Basis für den Selbstbehalt der Eltern (wir sind verheiratet und leben zusammen) wird der H4 Satz plus 21% genommen, ich empfehle die gängigen BAFÖG Rechner, da hat frau dann Zeit, im stillen Kämmerlein die Schnappatmung wieder in den Griff zu bekommen...Bei uns studieren grad beide, wir drücken etwas über 500€ für beide Kids im Monat ab.
    Bei meinem Sohn gestaltet sich die Finanzierung so:
    BAFÖG, plus KG, dann kommen noch etwa 150€ von uns, außerdem hat er einen Job für 450€, soviel darf er trotz BAFÖF verdienen, wir könnten rechtlich zwar den UH kürzen, aber seinen Fleiß zu bestrafen, finde ich unfair, er kommt in Summe auf etwas über 1000€, 400€ kostet schon seine Wohnung, in einer Uni Stadt bezahlbaren, menschenwürdigen (schimmelfreien) Wohnraum zu bekommen, ist ein 6er im Lotto.

    Ich bin momentan in der komischen Situation, daß fast jeder €, den ich mehr verdienen würde, den KIndern vom BAFÖG abgezogen würde, (und ich mehr UH zahlen muß), ich habe den Job gewechselt , (der Grund war ein anderer) verdiene dort etwas weniger und habe keinen 400€ Job mehr...

    Zum Auszugswunsch Deines Sohnes wäre die Frage zu klären, wer bürgt für die Miete, diese letzte Wohnung hat unser Sohn ohne Bürgschaft bekommen, vorher geht es meist nicht ohne Elternbürgschaft, die würde ich an Deine Stelle nicht geben....Soll der Junior doch mal den Papi kontaktieren....
    LG NNMi

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Elternunterhalt:
    ich mußte über "Durchschnittsverdiener" schmunzeln,bei zwei DVs kriegt ein KInd keinen Cent Bafög, DENN als Basis für den Selbstbehalt der Eltern (wir sind verheiratet und leben zusammen) wird der H4 Satz plus 21% genommen, ich empfehle die gängigen BAFÖG Rechner, da hat frau dann Zeit, im stillen Kämmerlein die Schnappatmung wieder in den Griff zu bekommen...
    Danke NiNuMa, ich wundere mich schon die ganze Zeit, man könnte hier im Strang den Eindruck bekommen, dass quasi jeder Bafög bekommt.

  8. Moderation

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der BAFÖG Höchstanspruch bei unter 25 liegt bei den schon genannten 597€, das KG wird sehr wohl als Einkommen angerechnet.
    Was meinst du mit "angerechnet"? In den 597,-- Euro ist das Kindergeld jedenfalls nicht enthalten (das war meine Aussage) - das käme dann hinzu.

    In den Bafögberechnungen meiner Kinder kam das Kindergeld nicht vor, eine Rückfrage beim Amt ergab ebenfalls, dass es bei der Rechnung außen vor bleibt.

    Ich finde die Sätze, die für Studenten gerechnet werden, durchaus angemessen. Was mich aufgeregt hat, war, dass der Bedarf je nach Ausbildungsstatus so unterschiedlich hoch angesetzt wird. Meine Älteste macht eine Ausbildung an einer Berufsfachschule und erhält dafür Schülerbafög, ihr Bedarf, und damit ihr Baföganspruch, lag im ersten Jahr um 150 Euro unter dem der jüngeren, studierenden Schwester. Sachliche Begründung? Keine. Nach dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts rutschte sie dann eine Kategorie höher, der Abstand zur Schwester liegt jetzt bei nur noch 25 Euro ... als sie 25 wurde, fiel dann das Kindergeld weg, ein Ersatz dafür ist vom Baföggesetz nicht vorgesehen.

    Ich bin momentan in der komischen Situation, daß fast jeder €, den ich mehr verdienen würde, den KIndern vom BAFÖG abgezogen würde,
    Ganz so ist es nicht. Von dem, was du über deinen Freibetrag hinaus verdienst, bleiben 50% anrechnungsfrei. Sind weitere Kinder da, haben auch die ihre Freibeträge.
    Geändert von Analuisa (18.05.2014 um 09:23 Uhr) Grund: ein "e" fehlte
    Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.

    ... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs

  9. Moderation

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    bei zwei DVs kriegt ein KInd keinen Cent Bafög
    Auch das finde ich etwas vereinfacht formuliert

    Ich würde meinen Exmann und mich durchaus als Durchschnittsverdiener bezeichnen (laut Statistik sind wir das jedenfalls), trotzdem erhalten die beiden älteren Kinder Bafög, immerhin zusammen ca. 600 Euro. Allerdings geht noch ein weiteres Kind in die Berechnung ein, und es wird entlastend berücksichtigt, dass wir getrennt leben, in dem Fall werden zwei Haushaltsfreibeträge angerechnet.

    Was ich damit sagen will: die individuellen Lebensbedingungen werden vom Bafög-Gesetz durchaus berücksichtigt, insbesondere die Kinderzahl spielt eine Rolle.
    Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.

    ... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs

  10. User Info Menu

    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Hallo,

    das hast du schön auf den Punkt gebracht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Guten Morgen,
    Elternunterhalt:
    Bei meinem Sohn gestaltet sich die Finanzierung so:
    BAFÖG, plus KG, dann kommen noch etwa 150€ von uns, außerdem hat er einen Job für 450€, soviel darf er trotz BAFÖF verdienen, wir könnten rechtlich zwar den UH kürzen, aber seinen Fleiß zu bestrafen, finde ich unfair,
    Und bei Kinern mit getrennten Eltern hat ein ET gar keine Chance den Fleiß zu fördern und zu loben wenn der andere so wenig wie iwie möglich für den Ableger aufbringen will - finde ich nicht gut.

    Ich bin momentan in der komischen Situation, daß fast jeder €, den ich mehr verdienen würde, den KIndern vom BAFÖG abgezogen würde, (und ich mehr UH zahlen muß), ich habe den Job gewechselt , (der Grund war ein anderer) verdiene dort etwas weniger und habe keinen 400€ Job mehr...
    Und das ist die nächste "Falle". Wenn man mehr verdient wirds einem genommen = man arbeitet umsonst.
    Ich kanns drehen und wenden wie ich will, es kommt immer bei raus: Bleibt mal schön an der Armutsgrenze wie das gehen soll wenn Ableger an einem anderen Ort studieren will weil der Studiengang hier nicht angeboten? Ich weiß nicht

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