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  1. User Info Menu

    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Na,

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Im Zweifelsfall hat das Kind auch keinen 400 Euro Job.
    Da gibts die AOK darüber sind die alle gemeldet und wehe du hast einen *räusper* Vater mit Staranwalt... an der Backe....

    Ihr habt Glück gehabt, das entspricht aber nicht dem Recht.

    Jahaaaa, fatal weil es den jungen Leuten nicht zeigt: Leistet was dann habt ihr mehr sondern: Leistet ihr was wirds euch genommen.

  2. gesperrt

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Oh, Vaddi mit (guter Freund) Staranwalt?

    Dann hat Kind natürlich keinen 400 Euro Job, sondern studiert nur und ist fleißig und ernährt sich von Wasser und Brot.

    Minijobber müssen aber keine KV-Anteile bezahlen. Also kriegt die AOK davon eigentlich nichts mit. Oder woher hätten die sonst die Infos? Von der Rentenversicherungspflicht kann sich ein Minijobber befreien lassen. Quelle Wikipedia.
    Oder wollte Vaddi mit seinem Staranwalt der Mutti mal zeigen, was für eine schlechte Mutter sie gewesen ist?

    Letzten Endes ist es eine Rechenfrage:
    Wenn Kind wegen Jobberei zwei Jahre länger studiert, muss Vaddi zwei Jahre länger zahlen. Zahlt Vaddi gleich die normale Höhe und rundet großzügig auf den nächsten Hunderter auf, ist Kind innerhalb der Regelstudienzeit auch fertig.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Neeee, Vafk Hyäne...


    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Minijobber müssen aber keine KV-Anteile bezahlen. Also kriegt die AOK davon eigentlich nichts mit. Oder woher hätten die sonst die Infos?
    Dooooch, jeder Minijob wird über die AOK gemeldet, somit kann niemand 2 Minijobs haben.....

    Letzten Endes ist es eine Rechenfrage:
    Wenn Kind wegen Jobberei zwei Jahre länger studiert, muss Vaddi zwei Jahre länger zahlen. Zahlt Vaddi gleich die normale Höhe und rundet großzügig auf den nächsten Hunderter auf, ist Kind innerhalb der Regelstudienzeit auch fertig.
    Du gehst davon aus dass man als normale Eltern agiert. Leider ist das oftmals nicht der Fall und dann gilt halt das Gesetz. Ich finde das auch eher unmotivierend....

  4. gesperrt

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Du bist ja eine Hälfte des Eltern und klingst ziemlich normal.

    Für Vaddi empfiehlt sich dann die knallharte Vorgehensweise: alle zwei Jahre Überprüfung, Sohn arbeitet nicht (nur mal in den Semesterferien für drei Wochen, was nicht angerechnet werden dürfte) und bei der ersten Zahlungsverzögerung wird Vaddi das Konto gesperrt.

  5. Moderation

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Also, auch wenn das Kind zum Studium ausgezogen ist, wird das Kindergeld ausschließlich an einen Elternteil ausgezahlt. Und zwar so lange, bis das Kind Examen gemacht hat oder 27 Jahre alt ist.
    Nicht mehr. Seit einigen Jahren ist am 25. Geburtstag Schluss. Auch wenn das Kind dann noch in der Ausbildung ist. Verlängerung war allenfalls dann möglich, wenn Grundwehrdienst/Zivildienst geleistet wurde, weil während dieser Zeit das Kindergeld pausierte - diese Zeiten sind ja nun auch vorbei.

    Zudem halte ich 680 Euro (Bafög-Höchstsatz) Studiumbedarf für einen Witz, vor allem in einer Großstadt. Da muss ein Student hinzuverdienen.
    Woher hast du die Zahl, chryseis? Der übliche Höchstsatz für Studenten beträgt 597,-- Euro, da käme dann noch das Kindergeld hinzu; von 781,-- kann man als Student schon rumkommen, wenn man nicht gerade in München oder Hamburg wohnt. Ärgerlich an der Berechnung des Bafögsatzes ist allerdings schon, dass er keine Rücksicht auf den Wohnort nimmt.

    Studierende ohne Kind können maximal 670,-- erreichen, diese Zahl kommt aber daher, dass bei Studenten, die nicht über die Eltern versichert sind, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Dieser Anteil wird ja aber gleich weitergereicht und bleibt nicht beim Studierenden hängen.
    Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.

    ... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Na

    da nenn mir mal denjenigen der das durchzieht ohne horrendes Honorar. Ausserdem den AG der den Filus nimmt.

    Fies und unmotivierend die Gesetze

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Also, auch wenn das Kind zum Studium ausgezogen ist, wird das Kindergeld ausschließlich an einen Elternteil ausgezahlt. Und zwar so lange, bis das Kind Examen gemacht hat oder 27 Jahre alt ist.
    Einspruch!
    Sobald das Kind ausgezogen ist, also einen eigenen Hausstand hat, kann es bei der Kindergeldkasse beantragen, dass das Kindergeld auf sein eigenes Konto überwiesen wird. Das Elternteil muss dem dann zustimmen.

    Ich selbst bin da lebendes Beispiel - ich kenne aber auch noch ein paar andere, bei denen das so gelaufen ist.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Bei der Berechnung des väterlichen Unterhalts hat mein Anwalt darauf bestanden, dass der 400 Euro Job außen vor bleibt. Schließlich ist das Kind ja nicht verpflichtet zu arbeiten, damit der Vater weniger Unterhalt zahlt.
    Bei der Berechnung von Unterhalt ist das volljährige Kind gesetzlich verpflichtet, eventuelle eigene Einkünfte offenzulegen.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    ...
    und bei der ersten Zahlungsverzögerung wird Vaddi das Konto gesperrt.
    Gepfändet. Nicht gesperrt. Hoffe ich doch mal...

  10. gesperrt

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Richtig. Kontopfändung mit einer vierwöchigen Sperre. Oder auch sechs Wochen.

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