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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Du kannst ja großzügig aufrunden auf 250 Euro z.B., wenn deine Unterhaltspflicht bei z.B. 210 Euro liegt. Den Rest seines Studiums muss Sohn sich selbst verdienen und den Unterhalt seines Vaters muss er selbst einklagen. Alt genug ist er dafür. Sonst geht Studium eben nicht.
    So ist es -Gott sei dank! - nicht. Der Sohn ist keineswegs verpflichtet, neben dem Studium arbeiten zu gehen. Schließlich soll er sich aufs Studieren konzentrieren und möglichst schnell fertig werden.
    Es ist doch ganz einfach: Sohn beantragt Bafög, die Eltern werden vom Bafög Amt aufgefordert, ihr Einkommen offenzulegen (mittels Steuerbescheid vom FA). Danach wird errechnet, wieviel jedes Elternteil zahlen muss. Den Rest gibts als Bafög. Allerdings dauert dieses Verfahren häufig sehr lange. Da hilft nur, den Bearbeitern ständig auf die Nerveen gehen. Aussagen wie: "Wenn ich nicht schnell Unterstützung erhalte, kann ich nicht mehr weiter studieren. Das ist ja sicherlich nicht in Ihrem Interesse, oder? " helfen den Vorgang manchmal zu beschleunigen. (Hat bei uns funktioniert)

    Kindergeld erhalten die Eltern ja weiterhin, bei "Durchschnittsverdienern" ist an das studierende Kind von einem Elternteil auch nicht viel mehr als dieser Betrag zu zahlen... Also Bafög-Amt wäre der erste Ansprechpartner.
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Signora Beitrag anzeigen
    Das hab ich auch beim Lesen die ganze Zeit gedacht.

    Deinem Sohn sei sein eigenes Leben gegönnt- und wie du selbst auch sagst: Es gehört dazu, irgendwann ist es eben soweit. Alles richtig.

    Nur, zum eigenen Leben gehört eben auch, sich selbst drum zu kümmern, was so alles zu diesem Leben gehört. Das sind eben auch die Finanzen, die dieses eigene Leben ermöglichen. Lass ihn das selbst herausfinden. Das ist wichtig für ihn
    Ja das ist es. Ich sehe das auch als so eine Art letzte Erziehung vor dem wirklichen Erwachsensein.

    OT: Ist das dein Hund auf dem Avatar? Ein herrliches Tier!
    Geändert von beklamo (17.05.2014 um 12:05 Uhr)
    Man wandelt nur das, was man annimmt.

    C.G. Jung


    Nein ist ein ganzer Satz.


    Keine Ahnung von wem

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Vielen Dank nochmal an euch alle - auch an die, die ich nicht zitiert habe. Ihr habt mir mit euren Infos sehr weiter geholfen!
    Ich habe jetzt die Infos, die ich brauchte und sehe ein gutes Stück klarer.

    Dann schaun wir mal, was das Leben so weiter bringt .
    Man wandelt nur das, was man annimmt.

    C.G. Jung


    Nein ist ein ganzer Satz.


    Keine Ahnung von wem

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Hallo,

    weiter oben hat jemand geschrieben ergänzend einen 400 € Job annehmen. Soweit ich weiß wird das Einkommen bei volljährigen Kindern voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, oder weißt da jemand gegenteiliges?

    Narnia

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    400 Euro werden beim Unterhalt nicht berücksichtig.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Hast du da eine Quelle?

    Ich dachte unter 18 Jahren gilt ein Freibetrag von 80 € und was drüber ist wird die Hälfte angerechnet, bei Erwachsenen alles.

    Danke dir :-)

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von marylin Beitrag anzeigen
    Kindergeld erhalten die Eltern ja weiterhin, bei "Durchschnittsverdienern" ist an das studierende Kind von einem Elternteil auch nicht viel mehr als dieser Betrag zu zahlen...
    Kindergeld dient zur Entlastung des Haushaltes, in dem der Kindergeldbezugsberechtigte lebt.

    Heißt zu deutsch - wenn Kind ausgezogen ist, steht das Kindergeld obendrein ausschließlich direkt dem Kind und seinem eigenen Haushalt zu.
    Das erhalten dann nicht mehr die Eltern. Unterhalt zahlen müssen sie obendrein.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Meinen Rechtsanwalt.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Chryseis,

    jetzt habe ich nochmal recherchiert und ein 450 € Job wird sehr wohl angerechnet, lediglich ein Gelegenheitsjob bliebe unberücksichtig.

    Freue mich wenn mir jemand das Gegenteil beweist.

  10. gesperrt

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Also, auch wenn das Kind zum Studium ausgezogen ist, wird das Kindergeld ausschließlich an einen Elternteil ausgezahlt. Und zwar so lange, bis das Kind Examen gemacht hat oder 27 Jahre alt ist.

    Bei der Berechnung des väterlichen Unterhalts hat mein Anwalt darauf bestanden, dass der 400 Euro Job außen vor bleibt. Schließlich ist das Kind ja nicht verpflichtet zu arbeiten, damit der Vater weniger Unterhalt zahlt.

    Im Zweifelsfall hat das Kind auch keinen 400 Euro Job.

    Zudem halte ich 680 Euro (Bafög-Höchstsatz) Studiumbedarf für einen Witz, vor allem in einer Großstadt. Da muss ein Student hinzuverdienen.

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