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13.05.2014, 08:52
AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen
Man wandelt nur das, was man annimmt.
C.G. Jung
Nein ist ein ganzer Satz.
Keine Ahnung von wem
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13.05.2014, 11:21Inaktiver User
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14.05.2014, 22:37
AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen
Auch dir danke Visurgis. Habt ihr euch auf diese Einteilung geeinigt oder wie kamt ihr zu dieser 1/4 - 3/4 Regelung?
Man wandelt nur das, was man annimmt.
C.G. Jung
Nein ist ein ganzer Satz.
Keine Ahnung von wem
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14.05.2014, 22:48
AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen
Das hab ich auch beim Lesen die ganze Zeit gedacht.
Deinem Sohn sei sein eigenes Leben gegönnt- und wie du selbst auch sagst: Es gehört dazu, irgendwann ist es eben soweit. Alles richtig.
Nur, zum eigenen Leben gehört eben auch, sich selbst drum zu kümmern, was so alles zu diesem Leben gehört. Das sind eben auch die Finanzen, die dieses eigene Leben ermöglichen. Lass ihn das selbst herausfinden. Das ist wichtig für ihn
Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
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14.05.2014, 23:06Inaktiver User
AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen
Liebe Beklamo,
falls dein Sohn ein Problem damit hat sein Geld beim Vater einzuklagen sag ihm, dass später das Sozialamt auch kein Problem haben wird, Elternunterhalt beim Sohn einzuklagen falls der Vater mal ins Heim muss....
Hier:
BAföG-Rechner - Studienfinanzierung und Co
gibt es viele Informationen zum Bafög - egal ob für Schüler oder Studenten.
Schüler-Bafög wird beim Wohnort! der Eltern beantragt, Studenten-Bafög am Studienort.
Wer Vermögen hat: Die 5.200 Euro werden nur einmal abgezogen.
Das bedeutet: Wer (Schüler bzw. Student) 5.500 Euro Vermögen hat und Anspruch auf 580 Euro Bafög hat bekommt in den ersten 12 Monaten Folgendes:
12 x 580 Euro = 6960 Euro ./. 5500,00 =
1.460 Euro die er als Bafög-Leistung ausbezahlt bekommt.
Der Staat möchte als, dass der Schüler/Student zuerst sein Geld ausgibt und dann erst Bafög bekommt.
Beim nächsten Antrag ist es wurscht ob das Geld noch da ist oder nicht, denn es wurde beim ersten Bafög-Antrag bereits berücksichtigt. Wer also Nebenverdienst hat und das eigene Geld nicht ganz ausgeben musste braucht es beim 2. Antrag nicht wieder anrechnen lassen.
Ist echt kompliziert, wir hatten allerdings eine total nette Frau Beim Bafög-Amt die uns sehr geholfen hat.
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15.05.2014, 08:57Inaktiver User
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15.05.2014, 09:09
AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen
Noch eine Info zum Kindergeld: Kindergeld für volljährige Kinder wird gezahlt, wenn das "Kind" einer Ausbildung nachgeht, ein FSJ oder ähnliches macht oder sich in einem Übergangszeitraum von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet (also z.B. zwischen Schulabschluss und Ausbildungs-/Studienbeginn). Sollte sich eine längere Wartezeit ergeben, so ist es wichtig, dass dein Sohn Belege beibringen kann, dass er sich für einen Ausbildungs-/Studienplatz bewirbt, sonst kann das Kindergeld, u.U. auch rückwirkend, gestrichen bzw. zurückverlangt werden.
Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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15.05.2014, 09:26
AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen
Das ist richtig, allerdings wird das Vermögen nur bis zur Erreichung des Freibetrags angerechnet.
Auf dein Beispiel bezogen: Wenn jemand 5500,-- Euro Vermögen hat, werden 300,-- auf die Bafögzahlung angerechnet, der Rest (5200,--) darf behalten werden. *klick*
Der Bedarf eines Studierenden, der in eigener Wohnung lebt, liegt übrigens bei 597,-- Euro (irgendwo im Thread wurde danach gefragt). Kindergeld ist in dieser Summe nicht enthalten.Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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15.05.2014, 09:46
AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen
Sorry, beklamo, ich habe nicht aufmerksam gelesen. Offensichtlich ist dein Sohn noch Schüler.
Schüler-Bafög für den Besuch allgemeinbildender Schulen zu erhalten, ist nicht ganz einfach. Voraussetzung dafür ist, dass der Sohn nicht mehr im Elternhaus lebt (das wäre bei euch ja gegeben), was aber in der Regel nur akzeptiert wird, wenn die Schule in einer unzumutbaren Entfernung vom Elternhaus liegt. *klick* Ausnahmen gibt es, wenn die Verweisung des Auszubildenden auf die Wohnung der Eltern aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist. (ebd.) Heißt, dein Sohn muss dem Bafögamt gegenüber erklären, dass das Verhältnis zu seiner Mutter zerrüttet ist
und du musst das vermutlich bestätigen.
Der Bedarfssatz von Schülern ist auch niedriger als der von Studenten, nämlich 465,-- Euro.
Zu deiner Frage: Ob er etwas bekommt und wieviel, hängt neben oben genanntem am Einkommen der Eltern. Oft kommt es zu einer Mischkalkulation. Der Bescheid könnt z.B. so lauten: Vater muss 250 Euro zahlen, Mutter 125, Bafög-Amt zahlt 90.
Schüler-Bafög wird immer als Komplett-Zuschuss gezahlt.Geändert von Analuisa (15.05.2014 um 09:58 Uhr)
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... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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15.05.2014, 19:16Inaktiver User



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