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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von auchda Beitrag anzeigen
    Sollte Dein Sohn ein kleines Sparbuch besitzen, egal wer da eingezahlt hat, wird dies angerechnet. Ab einer Summe von 5.000.-€ bekommt er keinen müden Cent mehr vom Staat. Ob er das Minivermögen selbst angehäuft hat durch Ferienjobs oder seine Grosseltern auf seinen Namen ihm eine Rücklage gebildet haben. ALLES zählt zusammen. Sind dies über 5.000 Euronen gibt´s NÜSCHT!

    Tja, so "belohnt" der Staat die, die eine kleine Rücklage und Sicherheit für den Fall der Fälle bilden.
    Boah, echt? Das wußte noch nichtmal ich und ich habe eine Menge skurrile Erfahrungen mit dem Thema machen müssen! Danke, da hab ich jetzt auch wieder was dazugelernt!

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von auchda Beitrag anzeigen
    Einer der wichtigsten Tipps, leider wissen dies bis heute nur wenige füsorgende Elternteile. Und noch weniger trauen sich dies dann auch in die Tat umzusetzen.

    Jaaaa, da hätte ich auch Spaß dran gehabt. Geht aber nur bei Unwilligen, nicht bei Unfähigen. Leider auch nicht bei selbstverschuldeter Unfähigkeit (falls man das so nennen kann).

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    ...genützt hat es uns alles nicht, der hat nie gezahlt, weil er nie konsequent gearbeitet hat. Wenn man so ein Exemplar an Kindsvater hat, ist das echt ätzend.
    Spätestens bei der 3.Lohn- und Kontopfändung überlegen sich die dreisten Erzeugertypen, ob sie nicht ein wenig dem Jugendamt entgegenkommen. Steter Tropfen......, manche Mitarbeiter der Jugendämter sind da recht zäh dran, das hat dann Wirkung.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von auchda Beitrag anzeigen
    Spätestens bei der 3.Lohn- und Kontopfändung überlegen sich die dreisten Erzeugertypen, ob sie nicht ein wenig dem Jugendamt entgegenkommen. Steter Tropfen......, manche Mitarbeiter der Jugendämter sind da recht zäh dran, das hat dann Wirkung.
    Du, wir hatten sogar eine Gerichtsverhandlung unter Vorladung ehemaliger Arbeitgeber, er bekam Bewährung. Aber ich bekam trotzdem kein Geld, weil er dann nie mehr irgendwas gearbeitet hat.
    Die Krönung war ein Brief seines Schuldnerberaters an meine Unterhaltsbeistandschaft, wir mögen angesichts seines Schuldenstandes ihm doch bitte Unterhaltsschuld erlassen.

    Aber wir werden so langsam OT, befürchte ich...

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Boah, echt? Das wußte noch nichtmal ich und ich habe eine Menge skurrile Erfahrungen mit dem Thema machen müssen! Danke, da hab ich jetzt auch wieder was dazugelernt!
    Das erzählt dir kein Bankberater, wenn sie sogenannte "Ausbildungssparverträge" abschliessen sobald das Kind geboren ist.
    Wenn du Geld für den Notfall, solltest du versterben, auf einem Konto mit deinem Namen sparst, ist es besser angelegt. Dann bekommt dein Kind Bafög und muss nicht erst den Notgroschen für alle Fälle ausgeben.

    Ungerechte Welt. Hier geht es doch nicht um Riesensummen.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Aber wir werden so langsam OT, befürchte ich...
    Kleine Excursionen gehören doch auch dazu.

  7. gesperrt

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Arbeitgeber hassen Väter, die sich um Unterhalt für ihre Kinder drücken.

    Wenn der Kindsvater noch Eltern hat, die etwas vererben, steht ja einer Begleichung der aufgelaufenen Unterhaltsschulden nichts mehr im Weg.

    Nutzt nur dem Sohn nicht viel. Aber wenn er sieht, wie viel Bafög ihm tatsächlich gewährt wird, wird er sich überlegen (müssen), wie er sein Studium finanzieren möchte.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von auchda Beitrag anzeigen
    Sollte Dein Sohn ein kleines Sparbuch besitzen, egal wer da eingezahlt hat, wird dies angerechnet. Ab einer Summe von 5.000.-€ bekommt er keinen müden Cent mehr vom Staat. Ob er das Minivermögen selbst angehäuft hat durch Ferienjobs oder seine Grosseltern auf seinen Namen ihm eine Rücklage gebildet haben. ALLES zählt zusammen. Sind dies über 5.000 Euronen gibt´s NÜSCHT!

    Tja, so "belohnt" der Staat die, die eine kleine Rücklage und Sicherheit für den Fall der Fälle bilden.
    Gut zu wissen. Danke für die Info!
    Man wandelt nur das, was man annimmt.

    C.G. Jung


    Nein ist ein ganzer Satz.


    Keine Ahnung von wem

  9. gesperrt

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von beklamo Beitrag anzeigen
    Wie läuft das denn dann mit Bafög? Wenn er noch zur Schule geht, wo muss er das dann beantragen? Wenn er das erhält, gibt's dann keinen elterlichen Unterhalt? Das Bafög muss er doch sicher auch irgendwann zurückzahlen?
    Lass ihn das mal selbst rausfinden. Er soll halt zum Bafögamt und sich erkundigen und nebenher noch einen Job besorgen.
    Und seinen Vater mal konfrontieren, er ist ja inzwischen über 18 Jahre als, oder hab ich das falsch verstanden? Ist sein gutes Recht, denn es ist ja sein Geld.

    Nach dem Einholen der Infos kann man immer noch gemeinsam eine Lösung suchen. Aber Infos muss er anfangen sich selbst zu holen und sie nicht vorgekaut bekommen.

    Gehört dazu das zu lernen.
    Meine Meinung.


    1060€ zum studieren….ich staune …kann sein, dass die Inflation hoch gegangen ist, aber ich kenne von fast allen Studienkollegen von damals einen Spielraum von +/- 600€ (Bafögsatz (bei uns war der niedriger)) + Studijob (der nebenbei schonmal die ersten Qualis bringt, am besten am Institut). Wenn du selbst 300€ aufbringen kannst, wird das Bafögamt auch nicht den Höchsatz zahlen…ich denke mal es werden eher so um die 600-700€ sein mit allem drum und dran, damit muss er dann wirtschaften. Vom erfinderisch werden lernt man ja auch was…gar nicht unerheblich wenig
    Geändert von _Farmelli (13.05.2014 um 00:50 Uhr)

  10. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Reden wir tatsächlich vom Studium oder (auch) über Schüler-Bafög?

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