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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von beklamo Beitrag anzeigen
    Na ja, ich bin halt auch kein Großverdiener. Schade eigentlich .

    @Mitternachtsblau (schöner nick übrigens):
    Ja es gibt noch ein minderjähriges Geschwisterchen, das bei mir im Haushalt lebt.

    @chryseis: Ja, wenn er selber was dazu verdienen würde, dann ginge das besser. Aber er vertrödelt derzeit lieber den Nachmittag, statt nach der Schule oder so ein paar Kröten zu verdienen. Und ich bin ja der Meinung: wer viel arbeitet, hat -eher- viel. Wer darauf keine Lust hat und denkt, das Leben finanziert sich von alleine, der muss eben an der Stelle was für's Leben lernen.
    Das minderjährige Kind ist in der Unterhaltsberechnung immer zuerst dran. Und was dann noch über dem Selbstbehalt übrig bleibt, steht deinem volljährigen Kind zu.

    Ansonsten finde ich, du hast da eine sehr vernünftige, lebensnahe Einstellung! Das wird schon werden...

    Was du z.B. tun könntest: dem Junior sagen, entweder er kriegt sein Leben selbst finanziert (das darf er durchaus machen, wenn er will) oder du bietest ihm an, weiter bei dir zu wohnen, zu duschen und zu essen. Dafür muss er sich an dem normalen Miteinander im Haushalt in angemessener Weise beteiligen.

    Falls er das nicht möchte, darf er sich gern selbst mal schlau machen, wie die Gesetzeslage ist.

    Ich könnte mir vorstellen, er kommt fix dahinter, dass du da tatsächlich auf der sicheren Seite bist. Wenn er Abi hat, ist er `n kluges Kerlchen...

  2. gesperrt

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Bafög während der Schulzeit ist normalerweise ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. allerdings ist Bafög beschränkt. Sohn kann nicht bist zum Abitur Bafög erhalten und dann zehn Jahre lang während des Studiums.
    Bafög einfach mal im Internet googeln und dort den Links zu den Antragsstellen folgen.

    Bafög während des Studiums ist zur Hälfte geschenkt und zur Hälfte zurückzuzahlen. Fünf Jahre nach Studienende bekommt Sohn dann eine Rechnung zugeschickt, wie viel er zurückzuzahlen hat. Damit soll sichergestellt werden, dass er mit der Rückzahlung nicht in Schwierigkeiten kommt, weil er vorher verdienen und sich eine Summe ansparen hat können.

    Wieso treibt das Jugendamt nicht den Unterhalt vom Vater ein? Die Mitarbeiter haben ganz andere Druckmittel als ein Anwalt.
    Nur so als Tipp: Selbst wenn es um 10 Euro Unterhalt geht, hat eine Kontopfändung samt Sperre eine ungeahnte Wirkung auf zahlungsunwillige Väter. Für vier Wochen geht nichts. Das machen die allermeisten nur ein einziges Mal, dass sie nicht zahlen.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von beklamo Beitrag anzeigen
    Wie läuft das denn dann mit Bafög? Wenn er noch zur Schule geht, wo muss er das dann beantragen? Wenn er das erhält, gibt's dann keinen elterlichen Unterhalt? Das Bafög muss er doch sicher auch irgendwann zurückzahlen?
    Beim Bafögamt seines Studienortes.
    Da gibts dann auch Elternfragebögen, wo du deine Einkommensverhältnisse (plus weitere Kinder etc.) offenlegen musst, der Vater ebenso.
    Die Bafögberechnung erfolgt dann unter Anrechnung des vorauszusehenden elterlichen Unterhaltes. Also, es wird ein Höchstbedarfssatz vorausgesetzt, davon wird abgezogen, was die Eltern zahlen müssen. Notfalls wird das (soweit mir bekannt) sogar vorgestreckt und vom Bafögamt wieder eingeklagt - aber diese Info ist ohne Gewähr...

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Das minderjährige Kind ist in der Unterhaltsberechnung immer zuerst dran. Und was dann noch über dem Selbstbehalt übrig bleibt, steht deinem volljährigen Kind zu.

    Ansonsten finde ich, du hast da eine sehr vernünftige, lebensnahe Einstellung! Das wird schon werden...

    Was du z.B. tun könntest: dem Junior sagen, entweder er kriegt sein Leben selbst finanziert (das darf er durchaus machen, wenn er will) oder du bietest ihm an, weiter bei dir zu wohnen, zu duschen und zu essen. Dafür muss er sich an dem normalen Miteinander im Haushalt in angemessener Weise beteiligen.

    Falls er das nicht möchte, darf er sich gern selbst mal schlau machen, wie die Gesetzeslage ist.

    Ich könnte mir vorstellen, er kommt fix dahinter, dass du da tatsächlich auf der sicheren Seite bist. Wenn er Abi hat, ist er `n kluges Kerlchen...

    Danke . Ich hoffe auch, dass wir da eine gute Lösung finden und er auch was für's Leben dabei lernt.
    Man wandelt nur das, was man annimmt.

    C.G. Jung


    Nein ist ein ganzer Satz.


    Keine Ahnung von wem

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Wieso treibt das Jugendamt nicht den Unterhalt vom Vater ein? Die Mitarbeiter haben ganz andere Druckmittel als ein Anwalt.
    Nur so als Tipp: Selbst wenn es um 10 Euro Unterhalt geht, hat eine Kontopfändung samt Sperre eine ungeahnte Wirkung auf zahlungsunwillige Väter. Für vier Wochen geht nichts. Das machen die allermeisten nur ein einziges Mal, dass sie nicht zahlen.
    Weil der Sohn volljährig ist? Mit Volljährigkeit wird von der Unterhaltsbeistandschaft die Angelegenheit an den Bezugsberechtigten abgegeben und der darf dann selbst einklagen.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Weil der Sohn volljährig ist? Mit Volljährigkeit wird von der Unterhaltsbeistandschaft die Angelegenheit an den Bezugsberechtigten abgegeben und der darf dann selbst einklagen.
    Ja. Läuft auch gerade .
    Man wandelt nur das, was man annimmt.

    C.G. Jung


    Nein ist ein ganzer Satz.


    Keine Ahnung von wem

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    ...darf er sich gern selbst mal schlau machen, wie die Gesetzeslage ist.

    ...
    Sollte Dein Sohn ein kleines Sparbuch besitzen, egal wer da eingezahlt hat, wird dies angerechnet. Ab einer Summe von 5.000.-€ bekommt er keinen müden Cent mehr vom Staat. Ob er das Minivermögen selbst angehäuft hat durch Ferienjobs oder seine Grosseltern auf seinen Namen ihm eine Rücklage gebildet haben. ALLES zählt zusammen. Sind dies über 5.000 Euronen gibt´s NÜSCHT!

    Tja, so "belohnt" der Staat die, die eine kleine Rücklage und Sicherheit für den Fall der Fälle bilden.

  8. gesperrt

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von Mitternachtsblau Beitrag anzeigen
    Weil der Sohn volljährig ist? Mit Volljährigkeit wird von der Unterhaltsbeistandschaft die Angelegenheit an den Bezugsberechtigten abgegeben und der darf dann selbst einklagen.
    Das weiß ich auch. Die Beistandschaft des Jugendamtes erspart der Mutter bis zum 18. Lebensjahr eine Menge Ärger und Arbeit und - das ist wichtig - schafft eine solide Grundlage für den weiteren Unterhalt des Vaters für das Studium.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Das weiß ich auch. Die Beistandschaft des Jugendamtes erspart der Mutter bis zum 18. Lebensjahr eine Menge Ärger und Arbeit und - das ist wichtig - schafft eine solide Grundlage für den weiteren Unterhalt des Vaters für das Studium.
    Jepp. Hatte ich auch, die haben hier wirklich hervorragende Arbeit geleistet. Bis dahin, dass wir meinen Kindsvater mal vor Gericht getroffen haben...genützt hat es uns alles nicht, der hat nie gezahlt, weil er nie konsequent gearbeitet hat. Wenn man so ein Exemplar an Kindsvater hat, ist das echt ätzend.
    Letztlich hat die Tochter in unserem Haushalt ja nicht immer nur einen Schuh oder ein halbes Essen oder nur die Hälfte aller nötigen Schulbücher bekommen. Ergo ist es doch komplett an uns hängengeblieben.

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    AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Wieso treibt das Jugendamt nicht den Unterhalt vom Vater ein? Die Mitarbeiter haben ganz andere Druckmittel als ein Anwalt.
    Nur so als Tipp: Selbst wenn es um 10 Euro Unterhalt geht, hat eine Kontopfändung samt Sperre eine ungeahnte Wirkung auf zahlungsunwillige Väter. Für vier Wochen geht nichts. Das machen die allermeisten nur ein einziges Mal, dass sie nicht zahlen.
    Einer der wichtigsten Tipps, leider wissen dies bis heute nur wenige füsorgende Elternteile. Und noch weniger trauen sich dies dann auch in die Tat umzusetzen.

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