Das minderjährige Kind ist in der Unterhaltsberechnung immer zuerst dran. Und was dann noch über dem Selbstbehalt übrig bleibt, steht deinem volljährigen Kind zu.
Ansonsten finde ich, du hast da eine sehr vernünftige, lebensnahe Einstellung! Das wird schon werden...
Was du z.B. tun könntest: dem Junior sagen, entweder er kriegt sein Leben selbst finanziert (das darf er durchaus machen, wenn er will) oder du bietest ihm an, weiter bei dir zu wohnen, zu duschen und zu essen. Dafür muss er sich an dem normalen Miteinander im Haushalt in angemessener Weise beteiligen.
Falls er das nicht möchte, darf er sich gern selbst mal schlau machen, wie die Gesetzeslage ist.
Ich könnte mir vorstellen, er kommt fix dahinter, dass du da tatsächlich auf der sicheren Seite bist. Wenn er Abi hat, ist er `n kluges Kerlchen...
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Ergebnis 21 bis 30 von 92
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12.05.2014, 22:44
AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen
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12.05.2014, 22:45
AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen
Bafög während der Schulzeit ist normalerweise ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. allerdings ist Bafög beschränkt. Sohn kann nicht bist zum Abitur Bafög erhalten und dann zehn Jahre lang während des Studiums.
Bafög einfach mal im Internet googeln und dort den Links zu den Antragsstellen folgen.
Bafög während des Studiums ist zur Hälfte geschenkt und zur Hälfte zurückzuzahlen. Fünf Jahre nach Studienende bekommt Sohn dann eine Rechnung zugeschickt, wie viel er zurückzuzahlen hat. Damit soll sichergestellt werden, dass er mit der Rückzahlung nicht in Schwierigkeiten kommt, weil er vorher verdienen und sich eine Summe ansparen hat können.
Wieso treibt das Jugendamt nicht den Unterhalt vom Vater ein? Die Mitarbeiter haben ganz andere Druckmittel als ein Anwalt.
Nur so als Tipp: Selbst wenn es um 10 Euro Unterhalt geht, hat eine Kontopfändung samt Sperre eine ungeahnte Wirkung auf zahlungsunwillige Väter. Für vier Wochen geht nichts. Das machen die allermeisten nur ein einziges Mal, dass sie nicht zahlen.
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12.05.2014, 22:48
AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen
Beim Bafögamt seines Studienortes.
Da gibts dann auch Elternfragebögen, wo du deine Einkommensverhältnisse (plus weitere Kinder etc.) offenlegen musst, der Vater ebenso.
Die Bafögberechnung erfolgt dann unter Anrechnung des vorauszusehenden elterlichen Unterhaltes. Also, es wird ein Höchstbedarfssatz vorausgesetzt, davon wird abgezogen, was die Eltern zahlen müssen. Notfalls wird das (soweit mir bekannt) sogar vorgestreckt und vom Bafögamt wieder eingeklagt - aber diese Info ist ohne Gewähr...
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12.05.2014, 22:50
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12.05.2014, 22:51
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12.05.2014, 22:53
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12.05.2014, 22:56
AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen
Sollte Dein Sohn ein kleines Sparbuch besitzen, egal wer da eingezahlt hat, wird dies angerechnet. Ab einer Summe von 5.000.-€ bekommt er keinen müden Cent mehr vom Staat. Ob er das Minivermögen selbst angehäuft hat durch Ferienjobs oder seine Grosseltern auf seinen Namen ihm eine Rücklage gebildet haben. ALLES zählt zusammen. Sind dies über 5.000 Euronen gibt´s NÜSCHT!
Tja, so "belohnt" der Staat die, die eine kleine Rücklage und Sicherheit für den Fall der Fälle bilden.
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12.05.2014, 22:57
AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen
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12.05.2014, 23:00
AW: Unterhalt für erwachsene Kinder die ausziehen
Jepp. Hatte ich auch, die haben hier wirklich hervorragende Arbeit geleistet. Bis dahin, dass wir meinen Kindsvater mal vor Gericht getroffen haben...genützt hat es uns alles nicht, der hat nie gezahlt, weil er nie konsequent gearbeitet hat. Wenn man so ein Exemplar an Kindsvater hat, ist das echt ätzend.
Letztlich hat die Tochter in unserem Haushalt ja nicht immer nur einen Schuh oder ein halbes Essen oder nur die Hälfte aller nötigen Schulbücher bekommen. Ergo ist es doch komplett an uns hängengeblieben.
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12.05.2014, 23:02



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. Ich hoffe auch, dass wir da eine gute Lösung finden und er auch was für's Leben dabei lernt.
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