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Dies gilt nur für verheiratete Eltern.
Sind diese geschieden, darf das Kind trotz privat versicherten und mehr verdienenden Elternteils beim GKV-versicherten Elternteil mitversichert sein. Sogar dann, wenn es beim anderen Elternteil gemeldet ist.
Diese Auskunft habe ich im vergangenen Jahr von einem Anwalt erhalten, der sich u. a. auf Sozialversicherungsrecht spezialisiert hat.