35 Euro im Monat für Dich ist mehr, als Dein Recht, wenn es wirklich um die 70 Euro gehen sollte? Ich würde es an Deiner Stelle nicht tun. Ich weiß nicht welche Gedanken bei ihm die wichtigere Rolle spielt. Aber ich würde darauf nicht eingehen. Sorry, aber ich bin da ehrlich.
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14.03.2014, 14:28
AW: Kind beim Vater gemeldet - Welche Nachteile?
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15.03.2014, 06:14
AW: Kind beim Vater gemeldet - Welche Nachteile?
Wenn der Kindsvater selbstständig ist, kann er sich arm rechnen, was den Kindesunterhalt anbelangt. Als Angestellter nicht.
Anstatt darüber nachzudenken, ob du das Kind "dem Vater geben willst", solltest du den Unterhaltsanspruch deines Kindes überprüfen lassen und das Geld einfordern.
Momentan hast du nur eine mündliche Zusage. Vor Gericht zählt nur eine schriftliche, und dann am besten eine, die vom Notar beglaubigt worden ist.
Für mich hört sich das so an, als ob der Kindsvater durch die Hintertür ans komplette Sorgerecht fürs Kind kommen möchte. Ein normaler Umgang zwischen den Eltern sieht anders aus.
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15.03.2014, 09:05
AW: Kind beim Vater gemeldet - Welche Nachteile?
Hallo Zora,
bei der Krankenkasse ist es so, dass das Kind immer bei dem Elternteil mitversichert werden muss, der mehr verdient, wenn die Eltern gesetzlich und privat versichert sind! Das heißt, dass ihr bislang Glück hattet, dass deine gesetzliche Krankenkasse noch nicht nachgehakt hat, ob der Vater privat versichert ist, denn dann hätten sie bereits Gehaltsnachweise eingefordert und die beitragsfreie Mitversicherung wäre nicht mehr möglich. Hier würde ich keine schlafenden Hunde wecken.
Die zusätzlichen Kosten wären dann größer als 70 Euro.
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15.03.2014, 09:36
AW: Kind beim Vater gemeldet - Welche Nachteile?
Ist das wirklich so? Der Vater meiner Kinder ist ebenfalls privat versichert, die Kinder waren allerdings immer bei mir mitversichert. Ich habe weniger verdient, weil ich Teilzeit gearbeitet habe. Die Krankenkasse, bei der ich nachgefragt habe, hat überhaupt nicht gefragt, wie viel der Kindsvater verdient. Kann das von GKV zu GKV unterschiedlich gehandhabt werden?
Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
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15.03.2014, 09:56
AW: Kind beim Vater gemeldet - Welche Nachteile?
Ja, da hast du Glück gehabt. Ich bin privat versichert, mein Exmann freiwillig GKV. Die Kasse schickt/e regelmäßig Fragebögen, die wir ausfüllen müssen. Er verdient deutlich mehr als ich.
LG
Capbreton
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15.03.2014, 10:09
AW: Kind beim Vater gemeldet - Welche Nachteile?
Direkt hierzu: Diese Frage habe ich neulich im eigenen Interesse einer Sachbearbeiterin des Finanzamts gestellt und erhielt die Auskunft, dass für Steuerklasse 2 Bedingung sei, dass mindestens ein minderjähriges/in Ausbildung befindliches Kind bei mir mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Hier etwas zum sog. Kinderkrankengeld. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind über dich versichert ist - wo es gemeldet ist, spielt dabei keine Rolle. Der Anspruch für Alleinerziehende erhöht sich auf die doppelte Anzahl an Tagen (20 statt 10) - ob es eine spezielle Regelung für das Wechselmodell gibt, weiß ich allerdings nicht.
Ich möchte dir auch dringend raten, dich anwaltlich beraten zu lassen, auch solltest du abklären lassen, ob, bei solch unterschiedlichen Einkommensverhältnissen, dein Kind nicht doch Unterhaltsansprüche an den Vater hat.Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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15.03.2014, 11:37
AW: Kind beim Vater gemeldet - Welche Nachteile?
Das ist bei jeder GKV so, weil gesetzlich vorgegeben. Allerdings bist du nicht dazu verpflichtet, sie selbst darauf aufmerksam zu machen, dass es einen privat versicherten, besserverdienenden Vater gibt.
Wenn du eine schlampige Bearbeitungskraft hast, hast du Glück. Kommt anscheinend auch häufiger vor.
Der Vater muss übrigens den Beitrag für die private Krankenkasse dann zusätzlich zum regulären Unterhalt zahlen. Da gibt es zahlreiche Gerichtsurteile zu.
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19.03.2014, 10:03Inaktiver User
AW: Kind beim Vater gemeldet - Welche Nachteile?
Dies gilt nur für verheiratete Eltern.
Sind diese geschieden, darf das Kind trotz privat versicherten und mehr verdienenden Elternteils beim GKV-versicherten Elternteil mitversichert sein. Sogar dann, wenn es beim anderen Elternteil gemeldet ist.
Diese Auskunft habe ich im vergangenen Jahr von einem Anwalt erhalten, der sich u. a. auf Sozialversicherungsrecht spezialisiert hat.
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19.03.2014, 10:25Inaktiver User
AW: Kind beim Vater gemeldet - Welche Nachteile?
Ich würde mich auf diesen Handel auch auf keinen Fall einlassen.
Zur Krankenversicherung kamen hier ja die unterschiedlichsten Ansagen. Solltest du den Vorschlag prüfen, müsstest du dich dazu (und zu allen anderen Themen) unbedingt beraten lassen.
Meine Erfahrung zur KV: Der Vater und ich waren auch nie verheiratet, wir haben das gemeinsame Sorgerecht, er ist gesetzlich versichert, ich privat. Die Kinder waren lange bei ihm mitversichert, was sich nur durch seinen Umzug ins Ausland geändert hat. Bezogen auf eure Situation sollte das also kein Problem geben, wenn sie bei dir versichert blieben.
Aber, wie gesagt, ich würde mich auf keinen Fall auf sowas einlassen und stattdessen auch lieber den Unterhalt prüfen lassen.
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19.03.2014, 10:42Inaktiver User
AW: Kind beim Vater gemeldet - Welche Nachteile?
Ich habe mal wieder über etwas geschrieben, wovon ich keine Ahnung habe.
Liebe Zoralise,
instinktiv würde ich sagen: Lass' Dich fachlich einschließlich schriftlich beraten und lass' euer Kind lieber dort gemeldet, wo es schon ist.Geändert von Inaktiver User (19.03.2014 um 11:56 Uhr)


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