"Die Gesetzesänderung legt unter anderem fest, dass der Vater die Mitsorge auch ohne Zustimmung der Mutter erhalten kann. Er muss dies beim Familiengericht beantragen - dort jedoch nicht mehr nachweisen, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl zugute kommt. Vielmehr gilt das Prinzip der "negativen Kindeswohlprüfung": Die Richter sprechen den Eltern demnach das gemeinsame Sorgerecht zu, falls dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das Gericht muss der Mutter vor seiner Entscheidung die Möglichkeit geben, innerhalb einer Frist von mehreren Wochen Einwände gegen das gemeinsame Sorgerecht vorzubringen."
Die Quelle lasse ich dir bei Bedarf gerne per PN zukommen. Entsprechende Urteile habe ich leider nicht gefunden.
Du kannst dem Familiengericht letztendlich nur die Gründe darlegen, die deiner Ansicht nach gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen...und dann halt abwarten, wie der zuständige Richter entscheidet. Nimmst du dazu innerhalb der Frist keine Stellung, wird nach Aktenlage entschieden...
Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 38
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13.03.2014, 19:07Inaktiver User
AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder
Geändert von Inaktiver User (13.03.2014 um 19:17 Uhr)
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13.03.2014, 19:08Inaktiver User
AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder
Die TE schrieb, dass sie "voneinander weggezogen sind", also haben wohl beide Elternteile die Entfernung geschaffen.
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13.03.2014, 20:39
AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder
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14.03.2014, 17:04
AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder
Hallo!
Liebe Leute, ich gehe doch zum Anwalt bzw. war am 10.03. da . Trotzdem kann ich mich doch parallel dazu informieren, z. B. hier.
Dachte ich jedenfalls.
Und mir war der Kontakt meiner Kinder zu ihrer väterlichen Seite immer wichtig, deshalb fuhr ich sie, ob ich das nun muss oder nicht.
Ich habe mittlerweile die Schreiben vom Gericht bekommen, dass der Oma nicht passt, dass ich die Termine für den Umgang bestimme und er, der Kindesvater, deshalb das Sorgerecht beantragt.
Also werde ich wohl das Sorgerecht behalten, denn das eine hat ja nix mit dem anderen zu tun.
und fals doch noch jemand ein Urteil weiß.....bitte,bitte, gerne her damit!
Liebe Grüße, j.
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14.03.2014, 19:52
AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder
jayjay, sicher kann man sich auch parallel informieren. Aber bei dem, was Du hier an Infos bringst, ist das nun mal etwas *räusper* dürftig.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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15.03.2014, 18:49Inaktiver User
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15.03.2014, 18:53Inaktiver User
AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder
Und was hat der Anwalt gesagt?
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15.03.2014, 23:05
AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder
Du hast keinen Gesetzestext zitiert, sondern lediglich einen Kommentar oder eine Erläuterung dazu.
Der § 1626 II a BGB legt fest, und da gebe ich dir Recht, dass lediglich eine "negative Kindeswohlprüfung" erfolgt.
Daher muss der Antrag m.E. überhaupt nicht näher begründet sein.
Die leibliche Vaterschaft zu dem Kind ist alleiniger ausschlaggebender Grund für einen solchen Antrag.
Ich gehe davon aus, dass kein Anwalt in seiner Antragsbegründung irgendwas von "Oma und Umgangsterminen" schreibt.
Die Oma hat kein Antragsrecht und der Kindesvater wird wohlberaten sein, die Oma dabei aus dem Spiel zu lassen.
Wie auch immer, wenn die KM keine entgegenstehenden Gründe vorträgt, erhält der KV das geteilte Sorgerecht.
@jayjay27: Wo bist du?
Geändert von Godelind (22.03.2014 um 14:58 Uhr) Grund: Aktualisierung bzw. Zusatzfrage
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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17.03.2014, 14:47
AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder
Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.
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17.03.2014, 19:31


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