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  1. Inaktiver User

    AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder

    "Die Gesetzesänderung legt unter anderem fest, dass der Vater die Mitsorge auch ohne Zustimmung der Mutter erhalten kann. Er muss dies beim Familiengericht beantragen - dort jedoch nicht mehr nachweisen, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl zugute kommt. Vielmehr gilt das Prinzip der "negativen Kindeswohlprüfung": Die Richter sprechen den Eltern demnach das gemeinsame Sorgerecht zu, falls dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das Gericht muss der Mutter vor seiner Entscheidung die Möglichkeit geben, innerhalb einer Frist von mehreren Wochen Einwände gegen das gemeinsame Sorgerecht vorzubringen."

    Die Quelle lasse ich dir bei Bedarf gerne per PN zukommen. Entsprechende Urteile habe ich leider nicht gefunden.

    Du kannst dem Familiengericht letztendlich nur die Gründe darlegen, die deiner Ansicht nach gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen...und dann halt abwarten, wie der zuständige Richter entscheidet. Nimmst du dazu innerhalb der Frist keine Stellung, wird nach Aktenlage entschieden...
    Geändert von Inaktiver User (13.03.2014 um 19:17 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder

    Die TE schrieb, dass sie "voneinander weggezogen sind", also haben wohl beide Elternteile die Entfernung geschaffen.

  3. Moderation

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    AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das kann man so pauschal nicht sagen. Die Kosten trägt in aller Regel derjenige, der die Entfernung geschaffen hat...und darüber wissen wir in diesem Fall ja nichts.
    Das ist natürlich richtig, deshalb fragte ich ja auch. Mit grundsätzlich meinte ich, dass es zunächst so geregelt ist, dass derjenige, der Umgangsrecht hat, die Kosten tragen muss. Und dann gibt es, wie immer, Ausnahmen.
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    AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder

    Hallo!
    Liebe Leute, ich gehe doch zum Anwalt bzw. war am 10.03. da . Trotzdem kann ich mich doch parallel dazu informieren, z. B. hier.
    Dachte ich jedenfalls.
    Und mir war der Kontakt meiner Kinder zu ihrer väterlichen Seite immer wichtig, deshalb fuhr ich sie, ob ich das nun muss oder nicht.
    Ich habe mittlerweile die Schreiben vom Gericht bekommen, dass der Oma nicht passt, dass ich die Termine für den Umgang bestimme und er, der Kindesvater, deshalb das Sorgerecht beantragt.
    Also werde ich wohl das Sorgerecht behalten, denn das eine hat ja nix mit dem anderen zu tun.

    und fals doch noch jemand ein Urteil weiß.....bitte,bitte, gerne her damit!

    Liebe Grüße, j.

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    AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder

    jayjay, sicher kann man sich auch parallel informieren. Aber bei dem, was Du hier an Infos bringst, ist das nun mal etwas *räusper* dürftig.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  6. Inaktiver User

    AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder

    Zitat Zitat von jayjay27 Beitrag anzeigen
    Ich habe mittlerweile die Schreiben vom Gericht bekommen, dass der Oma nicht passt, dass ich die Termine für den Umgang bestimme und er, der Kindesvater, deshalb das Sorgerecht beantragt.
    Also werde ich wohl das Sorgerecht behalten, denn das eine hat ja nix mit dem anderen zu tun.
    Ich glaube nicht, dass die Beantragung des Sorgerechts eines Grundes bedarf. So steht es ja sinngemäß auch in dem Gesetzestext, den ich (s.o.) zitiert hatte...

  7. Inaktiver User

    AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder

    Und was hat der Anwalt gesagt?

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    AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass die Beantragung des Sorgerechts eines Grundes bedarf. So steht es ja sinngemäß auch in dem Gesetzestext, den ich (s.o.) zitiert hatte...
    Du hast keinen Gesetzestext zitiert, sondern lediglich einen Kommentar oder eine Erläuterung dazu.

    Der § 1626 II a BGB legt fest, und da gebe ich dir Recht, dass lediglich eine "negative Kindeswohlprüfung" erfolgt.
    Daher muss der Antrag m.E. überhaupt nicht näher begründet sein.
    Die leibliche Vaterschaft zu dem Kind ist alleiniger ausschlaggebender Grund für einen solchen Antrag.
    Ich gehe davon aus, dass kein Anwalt in seiner Antragsbegründung irgendwas von "Oma und Umgangsterminen" schreibt.
    Die Oma hat kein Antragsrecht und der Kindesvater wird wohlberaten sein, die Oma dabei aus dem Spiel zu lassen.
    Wie auch immer, wenn die KM keine entgegenstehenden Gründe vorträgt, erhält der KV das geteilte Sorgerecht.

    @jayjay27: Wo bist du?
    Geändert von Godelind (22.03.2014 um 14:58 Uhr) Grund: Aktualisierung bzw. Zusatzfrage
    Viele Grüße

    "Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)

  9. User Info Menu

    AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder

    Zitat Zitat von jayjay27 Beitrag anzeigen
    Ähm, ich weiß nicht, obs was nutzt, aber ich frag einfach nocheimal:
    Kennt jemand Aktenzeichen von Gerichtsurteilen, in denen der Frau das allenige Sorgerecht zugesprochen wurde nach der neuen Gesetztesänderung?
    Meine Probleme stehen im ersten Beitrag.....
    Wozu?
    Wir sind nicht in USA, wo nach Präzedenzfällen geurteilt wird.
    Bei uns wird nach Gesetzen und Artikeln geurteilt. Die sollte dein Anwalt kennen, auch die Auslegungen.
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

  10. User Info Menu

    AW: Alleiniges Sorgerecht für meine Kinder

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und was hat der Anwalt gesagt?
    Ja, und vor allem, hat das "Gericht" eine Anterminierung vorgenommen?
    Oder läuft noch eine Anhörungsfrist?
    Viele Grüße

    "Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)

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