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Thema: ohne Anwalt

  1. User Info Menu

    ohne Anwalt

    Kann man das Sorgerecht ohne Anwalt beantragen?
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
    carpe diem
    Alles wird gut
    Lieber groß gemustert, als keinkarriert

    BVB
    Cuba oder Kuba

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    AW: ohne Anwalt

    Zitat Zitat von meta1 Beitrag anzeigen

    Kann man das Sorgerecht ohne Anwalt beantragen?
    Können kann man das. Die Frage ist nur, ob das dann wirklich sinnvoll ist.

    Möchtest Du das alleinige Sorgerecht beantragen oder worum geht es denn überhaupt?
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: ohne Anwalt

    § 114
    Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht
    .

    (1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    und ff.
    Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  4. Inaktiver User

    AW: ohne Anwalt

    Wenn du aus finanziellen Gründen dich davor scheust, einen Anwalt zu nehmen, dann informier dich über Verfahrenskostenhilfe. Wenn das Gericht dir VKH bewilligt, übernimmt die Staatskasse deine Kosten. Im schlimmsten Fall kann es sein, dass du die Kosten oder einen Teil davon in kleinen Raten an das Gericht zurückzahlen musst.

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    AW: ohne Anwalt

    Zitat Zitat von Tahnee Beitrag anzeigen
    (...)

    Möchtest Du das alleinige Sorgerecht beantragen oder worum geht es denn überhaupt?

    Die Frage habe ich mir auch spontan gestellt.
    WER will was beantragen? Wie ist die Ausgangslage?

    Die Mutter: zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ledig oder verheiratet?
    Ledige Mütter haben kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht, bis weitere Sorgeerklärungen abgegeben werden.
    Verheiratete Mütter haben immer geteiltes Sorgerecht mit Ehemann (im Normalfall auch leiblicher Vater des Kindes)
    Das gilt auch, wenn die vormals ledige Mutter den leiblichen Vater des gemeinsamen Kindes später heiratet.

    Der Vater ? Will er geteiltes Sorgerecht mit lediger Mutter?

    M.E. herrscht Anwaltszwang, bin mir aber ehrlich gesagt nicht ganz sicher.

    Du müsstest schon etwas konkreter werden.
    Viele Grüße

    "Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)

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    AW: ohne Anwalt

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Danke


    Wenn du aus finanziellen Gründen dich davor scheust, einen Anwalt zu nehmen, dann informier dich über Verfahrenskostenhilfe. Wenn das Gericht dir VKH bewilligt, übernimmt die Staatskasse deine Kosten. Im schlimmsten Fall kann es sein, dass du die Kosten oder einen Teil davon in kleinen Raten an das Gericht zurückzahlen musst.

    genau darum geht es, kein geld für einen Anwalt.
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
    carpe diem
    Alles wird gut
    Lieber groß gemustert, als keinkarriert

    BVB
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  7. Inaktiver User

    AW: ohne Anwalt

    Zitat Zitat von meta1 Beitrag anzeigen

    genau darum geht es, kein geld für einen Anwalt.
    Dann hol dir einen Beratungsschein für eine familienrechtliche Beratung und such damit einen Anwalt auf. Die Kosten für ein Beratungsgespräch übernimmt dann die Gerichtskasse. Du musst nur einen Eigenanteil in Höhe von 15 Euro zahlen.

    Er kann dir dann auch ausrechnen, ob du im Falle eines Gerichtsverfahrens Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hast. Dann kannst du ja immer noch überlegen, wie du weiter vorgehen wirst.

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    AW: ohne Anwalt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Dann hol dir einen Beratungsschein für eine familienrechtliche Beratung und such damit einen Anwalt auf. Die Kosten für ein Beratungsgespräch übernimmt dann die Gerichtskasse. Du musst nur einen Eigenanteil in Höhe von 15 Euro zahlen.

    Er kann dir dann auch ausrechnen, ob du im Falle eines Gerichtsverfahrens Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hast. Dann kannst du ja immer noch überlegen, wie du weiter vorgehen wirst.
    Danke
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
    carpe diem
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    AW: ohne Anwalt

    doppelt
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
    carpe diem
    Alles wird gut
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  10. Inaktiver User

    AW: ohne Anwalt

    Hallo meta,
    meine Schwester hatte auch das Problem mit Sorgerecht &co, sie war beim Gericht und hat dort einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (?) gestellt, war ziemlich easy und ging sehr schnell...
    LG NNMi

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