Für mich liest es sich auch so, als wolle der Kindsvater mal seine Macht ausspielen.
Wenn du voll dagegen schießt, eröffnest du ein Schlachtfeld, auf dem du zu neunzig Prozent die Verliererin bist. Ganz offensichtlich bist du nicht am Kindswohl interessiert. Sagt das Jugendamt, der Kindsvater und dann auch das Familiengericht. Egal was vorher gewesen ist, wie viele Nächte du am Bett deines Kindes gewacht hast - das alles zählt vor Gericht weniger als deine Weigerung, den Kindsvater im Leben deines Kindes eine Rolle spielen zu lassen.
Bitter. Ist aber so.
Ändere die Taktik.
Bekämpfe den Kindsvater nicht, sondern "sch***" ihn zu mit Aufgaben zum Kindswohl.
Wie gesagt als erstes die aktuelle Adresse, dann eine Neuberechnung des Unterhalts.
Dein Vorschlag: Die Informationen schickst du ans Jugendamt. Das leitet die Infos dann weiter an den Kindsvater. Das hat den Vorteil, dass der Kindsvater nicht mehr behaupten kann, du hättest ihn zu spät oder gar nicht informiert. Damit hast du ihn in der Pflicht, weil er rechtzeitig (!) dem Jugendamt antworten muss und du dann handeln darfst. (Wetten, dass dem Kindsvater diese Regelung nach zwei Monaten fuchtig macht?)
Geh zur Begutachtung und sag, wie sehr du dich freust, dass der Kindsvater endlich Anteil am Leben seines Kindes nehmen will. (Das ist wichtig. Denn du unterstreichst, wie wichtig dir das Kindswohl ist) Selbstverständlich möchtest du, dass der Kindsvater möglichst bald sein Umgangsrecht wahrnimmt. Kindswohl - blabla - gute Vater-Sohn-Beziehung - blabla - gesunde Entwicklung - blabla - Kindswohl
Dann frage nach, wie rasch der begleitete Umgang eingerichtet werden kann und ob einmal in der Woche Vaterzeit möglich ist. Bestehe auf einem häufigen Umgang. (Hintergedanken: Der Vater muss anreisen und abreisen, pünktlich sein. Und das einen Nachmittag in der Woche und jedes zweite Wochenende - das wird den meisten zu viel und sie verabschieden sich schneller, als du muh sagen kannst. Außerdem geht sein kompletter Urlaub für Kinderbetreuung drauf. Rate mal, wie begeistert er sein wird!)
Zeige dich kooperativ, äußere deine Bedenken wegen der Aggressivität (aber nur wenn du dafür Beweise hast, sonst nicht) und atme tief durch. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 36
Thema: Sorgerecht
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22.02.2014, 19:39
AW: Sorgerecht
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22.02.2014, 19:48
AW: Sorgerecht
Du lässt dich ganz schön schnell bange machen und reagierst für mich fast so, als hätte man dich ertappt. Wenn du das so auf dem Jugendamt verkaufen willst, kann das in die Hose gehen. Ruhig und sachlich bleiben!
Er muss dir erst mal den Missbrauch der Vollmacht nachweisen. Du hast ihn angemailt wegen der Herz-OP, Email ausdrucken und in deinen Ordner legen, medizinische Unterlagen kopieren und in den Ordner legen. Alle Emails, die du geschrieben hast: ausdrucken und in einen Ordner legen.
Termin beim Jugendamt ausmachen. Mir ist nicht klar, ob du diesen schon persönlich hattest oder nur Postalisch oder telefonisch.
Wie kommen denn die Vorwürfe des Vaters bei dir an: also rein praktisch: ruft er dich an? per Email? schreibt er oder ein Anwalt Briefe, gab es Post vom Jugendamt?
Das Jugendamt ist nicht auf Vaterseite, sondern auf Kinderseite - und ja, dein Kind hat ein Recht auf Kontakt zum Vater. Das fühlt sich oft so an, als sei das Jugendamt auf der gegnerischen Seite, aber es geht um das Kind. Das Jugendamt muss sich an die Gesetzeslage halten. Wenn sie mit dir noch nicht gesprochen haben, wie sollen sie sich dann ein Gesamtbild von der Situation machen?
Wenn er schon immer 'voll agro' drauf war - gibt es dafür Belege? Was wurde bei der Scheidung bezüglich des Sorgerechts und des Umgangs entschieden? Was steht in dieser Akte?
Alles ausdrucken und in deinen Ordner. Den nimmst du mit zum Jugendamt.
Wenn du dich dort nicht 'gesehen' fühlst, gehe zum Kinderschutzbund. Der kann dir sagen, welche Rechte dein Kind hat und wie verpflichtend du diese ausüben musst.
Du kannst auch für das Kind einen Verfahrensbeistand beantragen. Der prüft das Kindeswohl und spricht mit allen Beteiligten und versucht eine Lösung im Sinne des Kindes zu finden.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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22.02.2014, 19:51
AW: Sorgerecht
Das hat mit der Gesetzeslage zu tun. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist verpflichtet Umgang mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen.
Deshalb gibt es auch den begleiteten Umgang, um auch gewalttätigen (usw.) Elternteilen Kontakt zum Kind zu ermöglichen.
Dieser wird an einem neutralen Ort (oft Kinderschutzbund) durchgeführt und von einer Fachkraft begleitet um, gerade hochstrittigen Eltern, die Chance auf neue Konflikte zu nehmen.
chryseis Tipp zur allumfassenden Kooperation deinerseits kann ich nur unterstreichen.
Hier der Paragraph zum elterlichen Umgang:
§ 1684(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Umgang des Kindes mit den Eltern
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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22.02.2014, 22:06
AW: Sorgerecht
(...)
Geändert von Godelind (24.02.2014 um 22:58 Uhr) Grund: egal
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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22.02.2014, 22:25
AW: Sorgerecht
Es ist schon reichlich sonderbar, dass der Kindsvater sich zurückzieht, nur über eine aMail erreichbar ist und der Mutter eine Vollmacht ausstellt und für Jahre "untertaucht". Kein Interesse am Kind, kein Umgang, keine Betreuung, kein Aufbau einer soliden Beziehung. Das ist aber legal. Oder hätte die Mutter vor Gericht klagen sollen, dass der Kindsvater seine Pflichten nicht wahrnimmt?
Und ja, es ist billiges Kalkül, das Kindswohl in den Vordergrund zu stellen. Denn die Mutter kann zwar nachweisen, dass sich der Vater nicht gekümmert hat. Aber sie kann aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts nicht verhindern, dass er sich ab sofort nicht kümmern darf. Das geht nur, wenn ihr die alleinige Sorge übertragen wird, was höchst selten gemacht wird.
Ja, ich kenne mich damit aus, habe schon einiges durch. Nach wie vor sträuben sich mir die Haare, wenn ich lese, dass sich Elternteile (auch Mütter) einfach so von den Kindern lossagen und außer Mindestunterhalt nichts leisten. He, der alleinerziehende Elternteil hätte gern mal ein kinderfreies Wochenende oder Hilfe in bestimmten Situationen.
Hier ist der klassische Fall, dass der Kindsvater aus der Versenkung auftaucht, auf seine Rechte pocht, die Mutter überall anschwärzt und ihr Vernachlässigung unterstellt, aber von seinen Pflichten noch nie etwas gehört hat. Und ja, er kann ihr ständig Knüppel zwischen die Beine werfen, nur weil er der Kindsvater ist.
Wirklich? Davon habe ich nichts geschrieben. Es ist aber nun einmal rechtlich begründet, dass der Kindsvater alles zwei Jahre seine Einkünfte gegenüber der Mutter offenlegen muss. Der Mindestunterhalt ist verdammt wenig, um ein Kind durchzubringen. Wenn er mehr zahlen kann, warum nicht? Das ergibt die Überprüfung.
Dann mach einen Vorschlag, wie die TE reagieren sollte auf die Vorwürfe des Kindsvater, gegenüber dem Jugendamt und gegenüber dem Kind.
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22.02.2014, 22:29
AW: Sorgerecht
Hier wird ein Verfahrensbeistand auch bestellt, über das Jugendamt oder direkt über das Gericht (wenn ein Verfahren ansteht), um bei Umgangsstreitigkeiten zu klären was im Sinne des Kindes ist.
Da hier der Vorwurf von Kindeswohlgefährdung im Raum steht, kann es durchaus sein, dass das Ganze vor Gericht enden wird, weil sich die Beiträge der TE auch so lesen.
Sich kooperativ dem Vater gegenüber zu zeigen ist in dieser Situation durchaus sinnvoll. Umgang und Unterhalt soll man nicht miteinander vermischen, doch sie ist auch als Mutter verpflichtet den Unterhalt für das Kind regelmäßig - mit Hilfe des Jugendamtes - prüfen zu lassen.
Ich habe hier schon Anwälte vor Gericht der Mutter vorwerfen hören, dass sich ihre mangelnde Fürsorge für das Kind in der Bereitschaft zeigt, dass sie sich mit dem Mindestunterhalt zufrieden gab.
Zum Thema "Begleiteter Umgang" - wenn ein Kind mehrere Jahre seinen Vater nicht gesehen hat und so verstehe ich die TE im ersten Beitrag, dann wird das hier oft als erste Kontaktanbahnung empfohlen. Meistens 10 Termine, um dann in einen üblichen Umgang zu enden.
Wenn es allerdings, so wie die TE schrieb schon Gewalt gab und es laut ihrer Aussage auch davor nur ein begleiteter Umgang gewesen wäre, dann muss das Jugendamt prüfen, warum das so ist und es wieder als Mittel der Kontaktaufnahme einsetzen.
@godelind
du scheinst dich ja auszukennen - was ist denn deine Empfehlung für die TE?Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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23.02.2014, 15:14
AW: Sorgerecht
(...)
Geändert von Godelind (24.02.2014 um 23:00 Uhr) Grund: egal
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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23.02.2014, 15:37
AW: Sorgerecht
Du hast schon gelesen, dass Aggression seitens des Kindsvaters im Raum steht? Und dass er sich die letzten Jahre nicht um Besuch gekümmert hat?
Wenn das Kind bei der Mutter lebt, so hat sie die Überprüfung des Unterhaltes anzustoßen. Und vollstreckbar ist ein höherer Unterhalt auch gegen z.B. seine Eltern.
Und wie lautet nun dein Rat an die TE? Wie soll sie sich deiner Meinung nach verhalten?Geändert von chryseis (23.02.2014 um 15:39 Uhr) Grund: Erweiterung
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23.02.2014, 15:44Inaktiver User
AW: Sorgerecht
liebe te, definier bitte mal agro verhalten. ich kann mir nichts darunter vorstellen....
am besten anhand eines beispieles
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23.02.2014, 15:52Inaktiver User
AW: Sorgerecht
Eine Frage an die Experten: Würde der Vater dann zum Umgang verpflichtet werden? Nicht, dass ich so eine Pflicht sinnvoll fände, aber ich fänd's ebenso nicht sinnvoll, wenn dem Kind ein für ihn bis dahin fremder Mann als Vater vorgesetzt würde und dieser nach kurzer Zeit wieder aus seinem Leben verschwände. Ich verstehe absolut, dass die TE Bedenken hat.


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