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Thema: Unterhalt

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    Frage Unterhalt

    Hallo.

    Ich habe ein Kind von meinem Ex, er ist jetzt 5 Wochen alt.

    Mein Ex möchte die Vaterschaft auch annehmen und mir Unterhalt zahlen. Er verdient allerdings nur 1050 Euro Netto, d.h. eigentlich müsste er keinen Unterhalt zahlen. Er möchte aber freiwillig 250 Euro Unterhalt zahlen.

    Er hat mir angeboten, bei der Vaterschaftsanerkennung auch direkt einen Unterhaltstitel über die 250 Euro zu unterschreiben.

    Soweit ich das verstanden habe, würde der Unterhaltstitel dann bedeuten, dass er die 250 Euro auf jeden Fall zahlen müsste und ich pfänden könnte, würde er es nicht tun.

    Ich finde es sehr reif von ihm, dass er so viel Verantwortung übernehmen möchte, obwohl er es in seiner jetzigen finanziellen Lage nicht müsste, aber ich frage mich, ob ich die Idee mit dem Unterhaltstitel annehmen sollte.

    Reite ich ihn damit in die Sch***** oder sollte ich meinen Mund halten und ihn den Titel unterschreiben lassen?

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhalt

    Sollte er mal mehr verdienen hast Du nur einen Titel von 250 Euro. Wobei sich dann immernoch über einen neuen Betrag streiten ließe.

    Du hast ja keine Nachteile. Ich erschrecke aber über den Vater, der offenbar wie viele, keinen Plan zu haben scheint.

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    AW: Unterhalt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sollte er mal mehr verdienen hast Du nur einen Titel von 250 Euro. Wobei sich dann immernoch über einen neuen Betrag streiten ließe.

    Du hast ja keine Nachteile. Ich erschrecke aber über den Vater, der offenbar wie viele, keinen Plan zu haben scheint.
    Wieso scheint er keinen Plan zu haben? Weil er sich verpflichtet obwohl er nicht muss?

    Also sollte ich einfach nichts sagen und ihn unterschreiben lassen, und wenn er mehr verdienen sollte, muss er einen neuen Titel unterschreiben?

  4. Inaktiver User

    AW: Unterhalt

    Weil er nur die Vaterschaft anerkent aber nicht das Sorgerecht beantragt. Weil er dir 250 Euro gegen will obwohl er selbst nicht genug zum leben hat. Dann will er auch noch irgendwas unterschreiben. Find ich seltsam. Wem will er denn was beweisen?

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    AW: Unterhalt

    Keiner hat irgendwas über das Sorgerecht gesagt und ob er das hat oder nicht, und es ist doch auch total irrelevant für meine Frage. Dass er nicht genug zum Leben hat, hat auch keiner behauptet. Er hat, obwohl er unter dem Selbstbehalt liegt, ja wohl noch genug zum Leben, sonst würde er sich darauf nicht einlassen.

  6. Moderation

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    AW: Unterhalt

    Lass ihn auf jeden Fall diesen Titel unterschreiben.
    Eine spätere Anpassung, wenn er mehr verdient, kann man immer noch vornehmen.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhalt

    Zitat Zitat von Senchen11 Beitrag anzeigen
    Soweit ich das verstanden habe, würde der Unterhaltstitel dann bedeuten, dass er die 250 Euro auf jeden Fall zahlen müsste und ich pfänden könnte, würde er es nicht tun.
    Das ist korrekt.

    Und für dich ist es definitiv besser, wenn du einen Titel hast. Auf der anderen Seite steht der KV, der mit seinem derzeitigen Einkommen eigentlich nicht leistungsfähig ist...

  8. Inaktiver User

    AW: Unterhalt

    Zitat Zitat von Senchen11 Beitrag anzeigen
    Er hat, obwohl er unter dem Selbstbehalt liegt, ja wohl noch genug zum Leben, sonst würde er sich darauf nicht einlassen.
    Ihm bleiben nach Abzug des Unterhaltes 800,00 Euro...ich frage mich, wie er davon Miete etc. bezahlen will. Von "genug zum Leben" kann man da wohl kaum sprechen...

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhalt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ihm bleiben nach Abzug des Unterhaltes 800,00 Euro...ich frage mich, wie er davon Miete etc. bezahlen will. Von "genug zum Leben" kann man da wohl kaum sprechen...
    Das meine ich eben auch. Übrigens ist solch ein unterschriebener Titel bei dem Einkommen recht wenig wert. Er liegt weit unter dem mind. Pfändungsbetrag und ist folglich nicht vollstreckbar.

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    AW: Unterhalt

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen
    Lass ihn auf jeden Fall diesen Titel unterschreiben.
    Eine spätere Anpassung, wenn er mehr verdient, kann man immer noch vornehmen.
    Ich habe mir deinen Rat zu Herzen genommen und habe ihn den Titel direkt bei der Vaterschaftsanerkennung unterschreiben lassen.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ihm bleiben nach Abzug des Unterhaltes 800,00 Euro...ich frage mich, wie er davon Miete etc. bezahlen will. Von "genug zum Leben" kann man da wohl kaum sprechen...
    Also ich habe schon mit 750 monatlich gelebt, das ist durchaus machbar, man muss halt dementsprechend seine Anforderungen an den eigenen Lebensstandard ein wenig einschränken.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das meine ich eben auch. Übrigens ist solch ein unterschriebener Titel bei dem Einkommen recht wenig wert. Er liegt weit unter dem mind. Pfändungsbetrag und ist folglich nicht vollstreckbar.
    Das mag sein, aber die Unterhaltsschulden laufen ja trotzdem auf wenn nicht bezahlt wird, oder? D.h. ich könnte zwar vielleicht nicht direkt vollstrecken, aber das was er jetzt nicht zahlen würde wären seine Schulden die ich vollstrecken könnte, wenn er mehr verdient.

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