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  1. Inaktiver User

    Erleuchtung AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage

    Ich konnte noch nie etwas außer den Kinderbetreuungsbetrag von der Steuer absetzen. Alles andere ist Irrglaube oder Steuerbetrug, für sowas gab es früher den Alleinerziehendenfreibetrag, der ist ja nun weg.
    Allerdings , da meine Tochter kein Bafög erhält und ich ihr das Studium finanziere, da kann ich wiederum was geltend machen.
    Ist ne komplizierte Materie.
    Vielleicht sollte Bri mal ein Dossier zu machen?
    Werd mal anfragen, ob das möglich ist.
    Bzw. ich frag mal beim Familienministerium an, ob sie Hinweise haben.

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    AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage

    Ich bekomme für meine auswärtig studierende Tochter den Kinderfreibetrag und den Ausbildungsfreibetrag. Jedenfalls dann, wenn ihre Einkünfte einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Der liegt derzeit irgendwo bei 7.500 Euro jährlich. So genau habe ich mir die Summe nicht gemerkt, da sie noch nicht mal annähernd in die Nähe dieses Betrags kommt.

    Kosten für die Brille etc. kann man leider tatsächlich nur absetzen, wenn diese außergewöhnlichen Belastungen insgesamt einen bestimmten Prozentsatz des steuerpflichtigen Einkommens betragen. Wie hoch dieser Prozentsatz ist, kann dir aber jedes Finanzamt sagen.
    Aber diese ganze Steuermaterie ist tatsächlich sehr kompliziert. Und besonders firm bin ich da auch nicht.

    Da die Brille deines Sohnes sozusagen dienstbedingt zu Bruch ging, würde ich mal bei der Bundeswehr nachfragen, ob die da nicht löhnen müssen. Keine Ahnung, ob das geht. Aber fragen kostet nix...

    Grüße
    Funkell
    Man kommt nicht zu seinem Ziel, indem man davon träumt oder darüber nachdenkt.
    Sein Ziel erreicht man, indem man seinen Weg geht.
    (unbekannt)

  3. Inaktiver User

    AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage

    @funkelstern,
    danke, das mit der Brille haben wir schon mal angeleiert, mal sehen, könnten 25% Zuschuß rumkommen, besser wie nix. Aber bei Behörden dauert's. Egal, ich hab Sohnemann die Brillen schon immer bezahlt und Töchting ihre auch.
    Ich verdiene recht gut und der Kindsvater auch, da gibts kein Bafög, bzw. es wären 28 €. Da könne wir auch drauf verzichten. Sie verdient nichts nebenbei, der Studienplan ist sehr straff.
    Wie und wo hast du die Freibeträge beantragt?
    Formlos beim FA?
    Hilly

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    AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage

    Hallo Hillary,
    nach einem langen Telefonat mit einer Sachbearbeiterin beim Jugendamt gibt es Neuigkeiten.
    Bin jetzt allerdings noch ziemlich mit Arbeit eingedeckt, melde mich am späten Abend nochmal und werde berichten.

    Bis später und liebe Grüße - Miracle

  5. Inaktiver User

    AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage

    Prima.

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    AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage

    Guten Morgen Hillary,
    sorry, hat gestern Abend doch nicht mehr gereicht.
    Nach drei Stunden bügeln wollte sich kein Finger mehr rühren.

    Das Telefonat mit der Sachbearbeiterin beim Jugendamt war sehr informativ. Und so wie es aussieht werden beide Elternteile gegenüber den behinderten Kindern niemals aus der Unterhaltspflicht entlassen. Behinderte Kinder werden als "privilegiert" eingestuft.
    Zuerst mal ist klar, dass es ausgeschlossen ist dass der 18. Geburtstag der Startschuss in ein unterhaltsfreies Leben für den Vater ist. Und schon gar nicht wenn die Kinder noch zur Schule gehen, von einer Ausbildung ganz zu schweigen. Da spielt es auch keine Rolle ob das Kind gesund oder behindert ist.
    Die Sachbearbeiterin wird mir in den nächsten Tagen alle wichtigen Informationen zusammenstellen und mir per Post zusenden. Fürs erste müsste ich damit gut gerüstet sein und kann ihm hoffentlich ziemlich schnell den Wind aus den Segeln nehmen. Er wird begreifen müssen, dass ich die Kinder nicht so einfach von diesen 409 Euro Unterhalt ernähren, kleiden und "bespassen" kann und mir vom üppigen Rest noch Designerschuhe kaufe.
    Wir haben uns nun darauf geeinigt, dass ich erst abwarte bis er von sich aus auf mich zukommt. Das wird sicher nicht allzulange dauern. Und es wird nur ein einziges Gespräch über dieses Thema geben - zeigt er sich völlig uneinsichtig oder wird gar ausfallend und aggressiv, werde ich das Gespräch sofort abbrechen und beantrage dann eine Beistandsschaft beim Jugendamt, die ihn dann jedoch zur umgehenden Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse auffordern. Wenn er es bockigerweise wirklich so weit kommen lässt, wird er sich allerdings gewaltig ins eigene Fleisch schneiden - den vor einer Neufestsetzung des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle zuzüglich Mehrbedarf kann ihn auch sein "Kumpel, der Anwalt" nicht retten.
    So kann Sparsamkeit ganz schnell ganz schön teuer werden.
    Und es könnten Zeiten kommen wo er sich zurücksehnt nach der Geduld und Großzügigkeit der Alten, die für sein gutes wirtschaftliches Überleben auf viele Euronen verzichtet hat.
    Sie rät mir auch von einer gemeinsamen Betreuung (Vormundschaft) ab, weil die Kinder sowieso nicht davon profitieren - weder finanziell noch von seiner Eigenschaft als Vater. Für mich jedoch könnte es große Schwierigkeiten bringen, den letztlich kann er jede meiner Entscheidungen in Frage stellen und sogar verhindern, wenn ihm danach ist.
    Und ich möchte auf keinen Fall dass er jemals Zugriff zu Geldern der Kinder hat - sei es aus Transferleistungen oder im Fall meines Todes auf meine Lebensversicherung und schon gar nicht auf die Eigentumswohnung, die ich von meinen Eltern erben werde.
    Bin wirklich gespannt was die hilfsbereite Sachbearbeiterin noch alles rausgefunden hat.

    Wünsch allen einen schönen Tag und liebe Grüße - Miracle

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    AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage

    Hallo Hilly,

    formlos und FA? Das ist nicht kompatibel...
    Ich erledige das immer mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Darauf trage ich die beiden Töchtings und den KV unter andere, mit den unter Kindern genannten verwandte Personen, ein, bestätige, dass er seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt und wuppdich habe ich die vollen Freibeträge. Den Ausbildungsfreibetrag für die studierende Tochter kann man auf dem gleichen Formular beantragen.
    Zahlt der KV seinen Unterhalt mindestens zu 75 %, dann kannst du ihn entweder bitten, dir seinen Teil der Kinder- und Ausbildungsfreibeträge zu übertragen oder du kannst dir wenigstens die Hälfte eintragen lassen.

    Ich bezahle Brillen u. ä. natürlich auch selbst. Aber nach dem Unfall meiner Tochter kam Einiges an Kosten zusammen, die konnte ich problemlos von der Steuer absetzen. Wobei einen das dann auch nicht wirklich reich macht..

    Das FA ist für mich wirklich problemlos. Viel schwieriger wird die anstehende Vollstreckung beim KV. Ich hoffe, das Gericht genehmigt nach den letzten miesen Erfahrungen diesmal eine Kontenpfändung!

    Liebe Grüße
    Funkell
    Man kommt nicht zu seinem Ziel, indem man davon träumt oder darüber nachdenkt.
    Sein Ziel erreicht man, indem man seinen Weg geht.
    (unbekannt)

  8. Inaktiver User

    AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage

    Danke Funkelstern,
    so werde ich es auch machen.
    Der Vater meinre Kinder hat immer KU nach Mangelfallberechnung NBL bezahlt. Allerdings wohnt er sehr weit von uns weg, also erhöhte Umgangskosten gehabt. Hat sich also fast ausgeglichen.
    Hilly

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