Hallo Hilly,
die einzige, die sich in der ganzen Sache als blond erwies, war ich.
Im Glauben auf eine gütliche Trennung, ein gutes und stressfreies Verhältnis den Kindern zuliebe und seiner Zusage der großartigen Unterstützung bei Betreuung und Pflege der Kinder, hab ich auf weitere Sicherheiten wie Titel verzichtet.
Sogar die Anwälte waren begeistert über diesen tollen Mann, der sich so gütlich trennen will und dem das Wohlergehen seiner Kinder so wichtig ist.
Und so hab ich mich von ihm, den Anwälten und auch seiner Familie breitschlagen lassen. Und ich dachte ja schliesslich auch, naja, ich hab ja auch eigenes Geld und leben und leben lassen.
Und so kam es zu dieser aussergerichtlichen Vereinbarung zwischen uns.
Normalerweise kam die Zahlung immer regelmässig, auch wenn es - so wie dieses Jahr auch schon mal - Schwierigkeiten gab und einfach nix da war, was die Bank hätte überweisen können.
Selbstverständlich war nie er der Grund dafür, sondern immer die böse Bank die dort nicht raffen wie das mit den Daueraufträgen geht.
Er wird auch mir gegenüber ziemlich agressiv wenn ich anrufen muss um ihm zu sagen, dass keine Zahlung eingegangen ist. Er selber meldet sich in diesem Fall nicht.
Ein bisschen Druck musste ich jedoch immer machen, um die Nachzahlung zu erhalten, auch wenn er der Meinung war das es doch in diesen Monaten auch ohne die Unterhaltszahlung ging.
Das ich sehr sparsam sein musste oder eben auf Rücklagen zurückgreifen musste, hat er ignoriert.
Irgendwie ist ihm das alles egal, er will raus aus der Sache, wie auch immer.
LG - Miracle
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17.11.2006, 19:36
AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage
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18.11.2006, 18:13Inaktiver User
AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage
Hallo Miracle,
ich will jetzt nichts falsches sagen, aber wenn ich mich recht entsinne, gilt die Unterbringung behinderter Menschen in einer beschützenden Werkstatt als "Hilfe in besonderen Lebenslagen" und wird vom Staat (sprich: Landschaftsverband) finanziert...die behinderten Menschen dort werden ja mit eigens bereitgestelltem Fachpersonal betreut und angeleitet, was mehr Kosten verursacht, als sie dort durch ihre Arbeit erwirtschaften. Außerdem bekommen sie dort das von Dir erwähnte Taschengeld. Da diese Unterbringung sehr teuer ist, werden dann sowohl Du als auch Dein Exmann vom Kostenträger angeschrieben und auf Unterhalt überprüft, den dann jeder von Euch ggfls. nach seinen individuellen finanziellen Möglichkeiten an den Landschaftsverband zu leisten hat. Hier gibt es eine bestimmte Einkommensgrenze.
@all: bitte korrigiert mich, wenn ich etwas falsches sage!
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18.11.2006, 19:39
AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage
Hallo Goleo,
meines Wissens nach fällt ein Eigenanteil der Eltern nur an wenn die Kinder in vollstationärer Pflege leben - also Wohngruppenbetreuung, Wochen- bzw. Ganzjahresunterbringung.
Dieser Eigenanteil wird am Einkommen der Eltern bemessen.
Das weiss ich ganz sicher von Eltern, deren Kinder bereits vollstationär untergebracht sind.
Sind die Kinder zwar in einer beschützenden Werkstatt untergebracht, wohnen jedoch noch bei mir zuhause fallen sie ja wirtschaftlich voll zu meinen Lasten - das heisst, es würde praktisch so weiterlaufen wie jetzt auch, nur besuchen sie momentan noch die Schule.
Ganz genau weiss ich es aber auch nicht, muss ich erstmal passen.
Ich hoffe, ich weiss bald mehr und bin für die kommenden Auseinandersetzungen gut gerüstet.
Liebe Grüße - Miracle
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19.11.2006, 11:28Inaktiver User
AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage
Hallo Miracle,
ach herrjeh, nun fällt dir dein Entegenkommen und dein Vertrauen so auf die Füße.
Bevor wir hier alle weiter mutmaßen und rätseln, was für euch zutrifft, da denke ich doch einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen ist das beste.
Schon bei gesunden Kindern sind die Eltern verpflichtet ihre Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung zu unterstützen, die sie wirtschaftlich unabhängig macht, längstens bis zum 27. Lebensjahr.
Bei Euch leigt ja der Fall ganz anders, sie werden vielleicht nie richtig wirtschaftlich selbstständig werden.
Hier wird also die Solidargemeinschaft einspringen müssen und das finde ich absolut in Ordnung. Also Miracle, ich würd auch schon mal an deiner Stelle, die Fühler in Richtung staatliche Hilfe ausstrecken. Ergänzend Hartz 4 etc., keine Scheu!!! Menschen wie du und deine Kinder haben in meinen Augen einen Anspruch darauf.
Wie weit greift dein soziales Netz?
Was ist, wenn du mal krank wirst?
Hilly
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19.11.2006, 19:20
AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage
Hallo,
gut, dass ich hier bissel 'rumsurfe. Ich habe immer gedacht, der aktuelle Unterhaltstitel für meinen 17jährigen Sohn gilt weiter, wenn er 18 Jahre wird.
Der Vater zahlt zwar nicht (Mangelfall) und ist ins Ausland ausgewandert. Aber vielleicht kann mein Sohn ja irgendwann die Ansprüche geltend machen, hab' ich immer so gedacht.
Nun überlege ich, was ist jetzt zu tun und wer tuts. Ich bin derzeit eigentlich dabei, meinen Sohn mehr und mehr allein klären zu lassen, vor allem auch so Papierkram. Also Unterlagen selbst abheften im eigenen Ordner, Bank, irgendwelcher Schriftverkehr.
Vor zwei Jahren hätte ich beim Jugendamt nachgefragt, aber er muss ja da durch, dass er sich um den Titel bemühen muss.
Obwohl - hat's Sinn - wenn kein Geld da ist? Die Bemühungen meines Ex, seine inzwischen mehreren Kinder zu ernähren, haben ja bisher nicht zu dauerhaftem Erfolg geführt. Ich habe ihm erst mal die Kontonummer seines Sohnes mitgeteilt für alle weiteren evtl. Zahlungen. Ich hoffe, es ist ihm jetzt etwas deutlicher, dass das Geld nicht für mich bestimmt ist. Vor meinem Sohn liegen ja noch ein paar Jahre Ausbildung.
Ich weiß auch nicht, wie der Nachweis von Unterhalt bzw. nicht gezahltem Unterhalt bei einer späteren Bafög-Beantragung erfolgen muss. Kennt sich da jemand aus, wenn der Vater im Ausland lebt. Wie muss man da nachweisen, dass keine Zahlungen erfolgen? Welche Rolle spielt ein Titel?
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22.11.2006, 23:14
AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage
Hallo an alle,
Frank, ich weiß nicht, welcher Titel deiner Unterhaltszahlung zu Grunde liegt. Aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (einem Urteil des BGH oder BSG, müsste ich nachsehen) gelten Titel, die vor Volljährigkeit des Kindes und die nicht ausdrücklich befristet sind, weiter:
"Fortgeltung von Urkunden nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII:
Die Vorschrift des § 59 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII ersetzt § 49 Abs. 1 Nr. 2 JWG. Auch nach neuem Recht wirken Urkunden, die Unterhaltsverpflichtungen zum Gegenstand haben, über das vollendete 18. Lebensjahr fort. Im Zeitpunkt der Beurkundung muss jedoch der Unterhaltsberechtigte Kind oder Jugendlicher i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2 SGB VIII sein."
Unterhaltsberechtigter für den Kindesunterhalt ist IMMER das Kind oder der Jugendliche, nicht die Mutter oder der Vater. Der Unterhalt und/oder der Titel wird wegen der Minderjährigkeit des Kindes/Jugendlichen lediglich der Mutter/dem Vater ausgehändigt. Ergo gilt der Titel fort, so lange bis das Kind die erste Berufsausbildung beendet hat. Einkünfte wie eine Ausbildungsvergütung werden bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches miteinbezogen.
Dies gilt auch für Übergangszeiten zwischen Schule und Ausbildung oder Schule und Bundeswehr etc. Nur wenn das Kind seine Bedürftigkeit selbst verschuldet hat (im Klartext: wenn es bspw. die Schule oder Ausbildung schmeißt), KANN der Unterhaltsanspruch erlöschen. Aber selbst das kann unter Umständen als entwicklungsbedingte, nicht vorsätzliche Fehlhandlung gewertet werden und führt nicht automatisch zu einem Verlust des Unterhaltsanspruchs.
Für schwerbehinderte Kinder, die voraussichtlich niemals selbstständig für ihren Unterhalt werden aufkommen können, bleiben dem Grunde nach die Eltern lebenslang unterhaltspflichtig.
Ich kann euch nur raten, so schnell wie möglich das Jugendamt einzuschalten. Bevor die Kinder volljährig werden. Die beraten i. d. R. sehr umfassend und können die Erlassung eines Titels sehr viel schneller erreichen. Noch vor dem 18. Geburtstag des Kindes, damit gilt er dann fort. Und sie sind kostenlos, im Gegensatz zu Anwälten.
Sofort vollstreckbare Titel haben übrigens die entzückende Eigenschaft, dass sie 30 Jahre lang gelten. D. h., Ansprüche aus einem Titel, die z. B. mangels eines zu geringen Einkommens des Schuldners nicht durchgesetzt werden konnten, können auch noch 30 Jahre später vollstreckt werden.
Miracle, diese Gutgläubig- und Blauäugigkeit kenne ich von mir auch... Besorg dir über das Jugendamt die Titel für die Kinder, schnell! Sie sind dann nicht auf dich ausgestellt, sie werden dir, als gesetzlichem Vertreter ausgehändigt.
@ Leontine:
Wie das bei einem Vater ist, der im Ausland lebt, weiß ich nicht. Meine Tochter musste dem BaföG-Amt nachweisen, dass sie Unterhaltsklage gegen den Vater erhoben hat, das reichte. Das BaföG-Amt zahlt nun quasi den Anteil des Vaters mit.
Falls ihr euren Kindern den Stress des Selbstdurchfechtens ihrer Ansprüche nicht zumuten wollt, können euch diese nach dem 18. Geburtstag eine Vollmacht ausstellen. Dann könnt ihr wie bisher alles selbst regeln. Gerade im Abistress war das für meine Tochter eine große Erleichterung.
Grüße an alle
FunkellMan kommt nicht zu seinem Ziel, indem man davon träumt oder darüber nachdenkt.
Sein Ziel erreicht man, indem man seinen Weg geht.
(unbekannt)
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23.11.2006, 09:18Inaktiver User
AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage
Srimmt so nicht ganz.
Zitat von Funkellstern
Mein Sohn wurde im Juni 18 und hat im Juli mit dem Abitur, die Schule beendet. Er hatte keine Lehrstelle und keinen Studienplatz. Aber die Einberufung für Oktober zur Bundeswehr. Mit der Beendigung der Schulausbildung endete in diesem Fall die Unterhaltspflicht für die Eltern, einem Jugendlichen dieses Alters wird zugemutet sich selbst etwas zu suchen. Er hat natürlich nichts gefunden und ich werd ihn ja nicht verhungern lassen
. Kindergeld wird bis zum Eintritt in die Bundeswehr aber gezahlt. Dann entfällt das auch. Ebenfalls die Kinderfreibeträge bei der Steuer.
LG Hilly
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23.11.2006, 09:45
AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage
Hilly,
nein verhungern müsste er dennoch nicht, aber die Eltern können auch in diesem Falle (wenn er nix findet) zu Zahlung herangezogen werden bis zum 25. Lebensjahr. Spätestens wenn er Sozialhilfe bzw. Alg II beantragt hätte, wären die Einkünfte der Eltern gefordert worden.Liebe Grüsse
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23.11.2006, 09:54Inaktiver User
AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage
Danke Erdbeereis, das hatte ich vergessen.
LG Hilly
die grade mal wieder 150 € berappen muß, weil Sohnematzens Brille beim Aufsetzen der Schutzmaske zu Bruch ging. *stöhn*
Kann ich ja nicht mal von der Steuer absetzen, es ist ja nicht meine.
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23.11.2006, 10:59
AW: Bald Volljährig und die Unterhaltsfrage
Hallo Hilly,
was erdbeereis schreibt, stimmt. Wenn Sohnemann nachweisen kann, dass er trotz Suche nichts gefunden hat, sind die Eltern unterhaltspflichtig. Und damit auch der KV. Für diese Übergangszeiten findet man sowieso - wenn überhaupt - nur etwas im 400 Euro-Bereich. Von 400 Euro kann kein Mensch vernünftig leben, also sind die Eltern wieder dran...
Da du also für Sohnemann unterhaltspflichtig bist, kannst du m. E. auch die Brille von der Steuer absetzen.
Apropos Steuer: ich habe vor einigen Tagen beide Kinder mit 2,0 Kinderfreibeträgen auf meine Steuerkarte eintragen lassen. Sobald der KV seinen Unterhaltspflichten nicht zu mindestens 75 % nachkommt, ist das problemlos möglich und völlig unabhängig vom Sorgerecht. Das gilt auch für den Ausbildungsfreibetrag für ein volljähriges Kind.
Grüße
FunkellMan kommt nicht zu seinem Ziel, indem man davon träumt oder darüber nachdenkt.
Sein Ziel erreicht man, indem man seinen Weg geht.
(unbekannt)



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