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  1. Inaktiver User

    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Zitat Zitat von Destiny68 Beitrag anzeigen
    Dein Ex ist es allein und in erster Linie, der verantwortlich dafür ist, DIR Unterhalt für Eure Tochter zu zahlen. Der Staat springt ein, wenn nicht gezahlt wird, dafür ist erst mal Dankbarkeit angesagt, anstatt eines pampigen Tons.
    Wie alt ist Deine Tochter?
    Gehst Du voll arbeiten?
    Was gedenkt er zu tun, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden und wieder eine alleinige Wohnsituation herzustellen? Wie ist er denn aktuell krankenverischert?

    Er muss sich dringend beim JC melden und einen Antrag stellen. DA wirst Du mitgehen müssen (auch hierfür nimm Dir bitte Zeit!), denn ihr werdet erst mal als Bedarfsgeemeinschaft gesehen, also Dein Lohn wird angerechnet. Auch hier werdet ihr aufklären müssen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, was aufgrund der Bedarfsgemeinschaft sehr wahrscheinlich ist, dann ab zur Arbeitsagentur, arbeitslos melden, auf zum Bewerbungstraining und sich ernsthaft bemühen, wenigstens eine Helferstelle zu finden.
    Es kann doch wohl nicht angehen, dass er sich aller Verpflichtungen dem Kind gegenüber, sich selbst gegenüber entzieht und ihr beide meint, der Staat muss zahlen.
    Das was er macht, ist Kopf in den Sand stecken. Bei Dir wieder einziehen ist für ihn erst mal die bequemste Lösung. Aber was tut er, um seine Situation und damit auch Deine und die Deines Kindes zu verbessern?
    tja, da machst Du,meta, und Dein Ex es Euch m.E. zu leicht.

    Auf Kosten der Steuerzahler (Dein Ex) und auf Kosten Eurer Tochter (Ihr Beide).

    Ich als Mutter würde mich schleunigst erkundigen wie Unterhaltsansprüche (Deiner Tochter) bei einer PI gerechnet werden.
    Wie ist es nach Auslaufen des UVes?
    Brauchst Du/Ihr dann einen vollstreckbaren Titel. Wie lange ist der gültig?

    Dass er - anstatt seinen Pflichten gerecht zu werden , sprich Kindesunterhalt - bei Dir für lau wohnen darfst und Du ihm noch die NKen finanzierst.

    Nee, ich glaube das verstehe ich nicht.
    Deine Tochter- wenn sie alt genug ist zu verstehen und teurere Wünsche hat möglicherweise auch nicht.

    Da ist m.E. die Hauptbaustelle: bei dem Man, der sich verweigert und ungehindert durchs Leben mogelt.
    Schönes Vorbild für die Tochter!

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Zitat Zitat von luciernago Beitrag anzeigen

    >Sagt mal, was geht ihr alle auf Meta los?

    ich würde eher sagen, manchen bleibt beim lesen die luft weg. so auch mir, alleine der ton - gepaart mit offensichtlicher arroganz und anspruchshaltung - macht mich schon etwas wütend.

    mit pampigem auftreten kommt man nicht weiter.

    luciernago
    Daas geht mir ganz genauso. Dass man sich mal Luft machen muss -> kein Ding. Das brauchen wir alle mal und das versteht auch jede(r).

    Aber der Ton, den meta1 hier am Laib hat und auch teilweise um sich haut (zumindest kommt es bei mir so an), ist schlichtweg daneben. Allein schon, dass sie nicht hingehen nöchte und das bei seinem wichtigem Thema (siehe Posting vom 27.11.2013, 10:36), spricht doch Bände.
    Geändert von Tahnee (27.11.2013 um 16:30 Uhr)
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Siehst Du, ich lese das gar nicht.

    Auch die Anspruchshaltung nicht. Sie kümmert sich und versucht Kontakt aufzunehmen.


    Mir fällt nur allgemein auf dass sobald in einem posting HartzIV im Nebensatz auftaucht, die TEs sehr stark angegangen werden. Und von Jahr zu Jahr wird das mehr.

    Ich bin auch alleinerziehend, und man hat einfach alles am Hals. z.B. Kinderfreibetrag, um den vollen Kinderfreibetrag zu bekommen muss die Mutter nachweisen dass kein Unterhalt geleistet wird. Das sollte umgekehrt laufen. Der Elternteil der zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist sollte nachweisen dass er die Zahlungen regelmässig leistet um die Hälfte des Kinderfreibetrages eintragen zu lassen. Das war nur ein Beispiel. Es kommt eines zum anderen und nach dem man Dampf abgelassen hat tut man was getan werden muss.
    Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur so selten dazu.
    Karl Valentin

  4. Inaktiver User

    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Zitat Zitat von Cassis Beitrag anzeigen
    Mir fällt nur allgemein auf dass sobald in einem posting HartzIV im Nebensatz auftaucht, die TEs sehr stark angegangen werden. Und von Jahr zu Jahr wird das mehr.
    es wurde doch nur gesagt, dass ihr EX möglichst schnell H 4 beantragen sollte und dass die jetzige Wohnungssituation dann wieder ein Thema sein wird. Siehe Bedarfsgemeinschaft

    Und dass die Probleme ihres EX immer mehr ihre eigenen drohen zu werden.

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Zitat Zitat von Cassis Beitrag anzeigen

    Siehst Du, ich lese das gar nicht.

    Auch die Anspruchshaltung nicht. Sie kümmert sich und versucht Kontakt aufzunehmen.
    Ganz ehrlich -> bei so einem wichtigen Thema würde ich hingehen und nicht nur eine Mail schicken.

    Zitat Zitat von Cassis

    Mir fällt nur allgemein auf dass sobald in einem posting HartzIV im Nebensatz auftaucht, die TEs sehr stark angegangen werden. Und von Jahr zu Jahr wird das mehr.
    Was hat das hier mit Harzt IV zu tun? Höchstens würde ich dem Ex in den HIntern treten. Warum soll wie gesagt die Allgemeinheit zahlen, nur weil er sich nicht bemüht?

    Zitat Zitat von Cassis

    Ich bin auch alleinerziehend, und man hat einfach alles am Hals. z.B. Kinderfreibetrag, um den vollen Kinderfreibetrag zu bekommen muss die Mutter nachweisen dass kein Unterhalt geleistet wird. Das sollte umgekehrt laufen. Der Elternteil der zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist sollte nachweisen dass er die Zahlungen regelmässig leistet um die Hälfte des Kinderfreibetrages eintragen zu lassen. Das war nur ein Beispiel. Es kommt eines zum anderen und nach dem man Dampf abgelassen hat tut man was getan werden muss.
    Ich hoffe, dass sie es tut und nicht nur weiter lamentiert. Und wie gesagt bin ich selbst alleinerziehend. Ich kenn das, auch wenn ich zugeben muss, dass es mit der Zahlung des Unterhalts bisher nie Probleme gab. Aber der Umgang -> frag nicht Jetzt haben sie Kontakt und er jammert rum bei ihr, dass er ja sooooooo viel Unterhalt zahlt. Da scheut sie sich sogar zu fragen, ob er 50 € zur Norwegenreise mit ihrem Freund dazu schiesst. Aber ich soll vom Unterhalt 200 € dafür abzwacken. Ja ne, is klar, der arme Kerl.

    Er tut mir ja so leid. Und wovon soll ich dann ihren Miet- und Stromanteil, Weihnachten usw. usf. bezahlen? Irgendwann kriegt er von mir 'ne gepfefferte Mail, dass er, wenn ihm der Unterhalt zu viel erscheint, zum Jugendamt gehen soll zur Neuberechnung. Ansonsten Ruhe im Karton. Ich hätte manchmal echt Bock, den Umgang zu unterbunden. Geht in dem Alter der Lütten aber nicht mehr.
    Geändert von Tahnee (27.11.2013 um 16:51 Uhr)
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Zitat Zitat von Cassis Beitrag anzeigen
    Siehst Du, ich lese das gar nicht.

    Auch die Anspruchshaltung nicht. Sie kümmert sich und versucht Kontakt aufzunehmen.


    Mir fällt nur allgemein auf dass sobald in einem posting HartzIV im Nebensatz auftaucht, die TEs sehr stark angegangen werden. Und von Jahr zu Jahr wird das mehr.
    Das ist Unfug und hier reagierst Du zu empfindlich und bringst Hartz IV erst auf.
    Der Leistungsempfang war hier lediglich Nebenschauplatz. Das Thema ist die angenommene Bedarfsgemeinschaft und der Umgang der TE damit.
    Es ist nervend, wenn Leistungsempfang überhaupt nicht mehr thematisch erfasst werden darf. Insbesondere wenn er Bestandteil der Fragestellung ist, wird es absurd.

    Was die Anspruchshaltung anbelangt, ist sich die Mehrheit hier mal erstaunlich einig.


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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Hallo meta,

    ich war vor vielen Jahren auch Empfänger von UV für meine Tochter.

    Und ich meine mich zu erinnern (auch wenn ich die Formulierung nicht mehr zusammenkriege), dass ich damals mit Unterschrift bei der Antragstellung ebenfalls dafür zu unterschreiben hatte, dass ich sämtliche relevanten Informationen über Änderungen jeglicher Art unverzüglich mitzuteilen habe.

    Und ich finde, das ist auch recht und billig.
    Wenn zwei Menschen ein Kind in die Welt setzen, sind sie verpflichtet, für seinen Unterhalt zu sorgen. Wenn ein Elternteil das aus was für Gründen auch immer dann nicht hinbringt, springt der Steuerzahler ein. Zumindest zeitweilig.
    Und ich sehe unabhängig von der vertraglichen es auch als moralische Verpflichtung, den Staat/Steuerzahler bei der Beitreibung dieser Schulden, die der nichtzahlende Elternteil auf die Weise beim Staat/Steuerzahler macht, nach Kräften zu unterstützen.

    Mit dieser grundsätzlichen Haltung der Angelegenheit gegenüber - also regelmäßiger Meldung, falls KV versehentlich doch mal irgendwas zahlte, regelmäßiger Meldung, sobald mir ein AG geläufig war etc. und obendrein dem einen oder anderen freundlichen Dankeschön an die SB - bin ich immer sehr gut zurechtgekommen und habe die SB stets als sehr rührig und bemüht empfunden.
    Es ist durchaus hilfreich, das "böse Amt" nicht als potentiellen Feind, sondern als Verbündeten anzunehmen. Dort sitzen zumeist nette Menschen, die ihren Job so gut machen, wie es ihnen ermöglicht wird.

    Beraten wurde ich immer, jede Frage, die ich hatte, wurde mir umfassend beantwortet. Allerdings hatte ich nie eine Erwartung in der Art, "man möge mich bitte ungefragt darüber aufklären, dass der KV vielleicht sinnvollerweise nicht für lau in meinen Souterrain einziehen sollte..." Auf sowas kommt man doch als SB gar nicht von allein und läßt es daher sicherlich unerwähnt.

    Vielleicht hältst du dir vor Augen, dass auch du selbst in deiner Funktion als Steuerzahler für diese Fälle mit aufkommst. Dann ist dein Empfinden dafür, diese Zahlung beim säumigen Unterhaltsverpflichteten beizutreiben, vielleicht anders?

    Und was deinen KV betrifft: hier könntest du bedenken, dass du ihm nicht wirklich hilfst, indem du ihn mietfrei aufnimmst. Ähnlich wie bei Suchtkranken ist hier sicher auch nur Hilfe zur Selbsthilfe sinnvoll und solange man dem Mann das abnimmt, was ihn zwingt, sich selbst zu bewegen - solange wird er sich mangels Notwendigkeit auch nicht selbst bewegen. Du solltest kein schlechtes Gewissen dabei haben, ihm die Tür zu weisen. Kann sein, das ist seine Chance, endlich auf die Füße zu fallen und sein Leben endlich selbst auf die Reihe zu bringen...

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    (...)
    Geändert von Godelind (07.12.2013 um 14:05 Uhr) Grund: meta1 antwortet nicht mehr öffentlich.
    Viele Grüße

    "Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Zitat Zitat von Cassis Beitrag anzeigen
    Siehst Du, ich lese das gar nicht.

    Auch die Anspruchshaltung nicht. Sie kümmert sich und versucht Kontakt aufzunehmen.


    .

    Danke dir.
    Es wr hier schon mal so, dass ich mich längere Zeit zurück gezogen hatte, weil es gewisse Nutzer gibt, die, aus welchen Gründen auch immer, mich gerne angehen.
    Die ersten Beiträge waren informativ, dann wird angefangen zu mutmaßen und zu interpretieren, nicht mehr richtig gelesen und irgendwann ist man so weit, dass man total in der Defensive ist. Und darauf, dass man sagt, dass man eigentlich alles schon gemacht hat, wird nicht eingegangen, statt dessen werden neue Dinge aus dem Hut gezaubert.
    Vielen Dank all denen, die wirklich helfen wollen und all denen die alles besser wissen einen schönen Tag.
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
    carpe diem
    Alles wird gut
    Lieber groß gemustert, als keinkarriert

    BVB
    Cuba oder Kuba

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Zitat Zitat von Godelind Beitrag anzeigen
    Was sagt der "Abwesenheitsassistent" in outlook, als du deine Mail geschickt hast?
    Üblicherweise wird bei beiden eine Vertretung mit Name, Ruf Nr. , ggfs. E-Mail-Adresse angegeben.
    dass man außerhalb der Sprechzeiten anruft und sich eben zu den Sprechzeiten melden soll.

    Zitat Zitat von Godelind Beitrag anzeigen
    Und was heißt "Beratungspflicht"?
    Ja, nach § 18 I SGB VIII / § 52a SGB VIII hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt.
    Ich gehe davon aus, dass du vor deinem UVG-Antrag über die Unterhaltsangelegenheiten deines Kindes ausführlich vom JA beraten wurdest.
    Oder hast du den UVG-Antrag von einer Freundin kopiert und mal so eben dem Amt hingeschickt??
    Üblicherweise werden diese Anträge nur auf Anforderung den potentiellen Antragstellern zugesandt.
    ich war des öfteren dort, selbst bei der Beistandschaft ist in 7 jahren nichts geschehen
    Geändert von Analuisa (28.11.2013 um 15:15 Uhr) Grund: Beitrag aus dem Zitat herausgenommen, Vollzitat gelöscht
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
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