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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Also, du hast die Wohnung gemietet. Das Apartment ist ein Teil davon und an sich für deine Tochter gedacht, wenn sie größer ist. Richtig?
    Jetzt wohnt der Kindsvater drin.

    Rechtlich gesehen ist er dein Untermieter. Er lebt mit dir zusammen. Damit fällt der UVG weg.

    Wenn du den Unterhalt haben willst, dann solltest du den Kindsvater vor die Tür setzen. Damit ist die Untermiete aufgehoben.

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    >hin werde ich nicht gehen

    wie wärs wenn der vater deines kindes sich darum kümmert? so wie du schreibst ist er arbeitslos, da hätte er ja zeit.

    luci
    LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Zitat Zitat von luciernago Beitrag anzeigen

    >hin werde ich nicht gehen

    wie wärs wenn der vater deines kindes sich darum kümmert? so wie du schreibst ist er arbeitslos, da hätte er ja zeit.

    luci
    Die Idee wäre sicher nicht schlecht, nachdem der aber noch nicht seinen eigenen ALG2-Antrag hinbekommt, halte ich es für eher unwahrscheinlich,, dass der das mit dem UV hinbekommt. Und wie gesagt -> ohne Untermietvertrag und der klaren steuerlichen Trennung auf den Steuerkarten wird das echt schwierig. Das kann meta noch so ungerecht finden. Ich kann das Amt durchaus verstehen.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Liebe Meta,

    der Ton macht die Musik und sprechenden Menschen kann geholfen werden und zwar auf beiden Seiten. Das gilt nicht nur privat, sondern auch und ganz besonders in finanziellen Dingen für den Kontakt mit Behörden, Banken usw.

    Ich bin auch alleinerzeihend und ich bin Behördenmitarbeiterin, nicht beim Jugendamt, dass für den UVG zuständig ist, aber eben auch bei einer Behörde. Oftmals wird uns ja unterstellt, wir würden den ganzen Tag nur rumsitzen und hätten nix zu tun und wenn dann sowas wie bei Dir passiert, ist das Geschrei auf Betroffenenseite groß.

    Ich berate am Tag 8-10 Kunden mit unterschiedlichsten Lebensgeschichten, insgesamt 250 Menschen, denen ich versuche zu helfen so gut es geht. Ich hab zu fast allen, die ich berate, sehr guten Kontakt. Es gibt aber auch Fälle wie Deinen. Wenn Dinge nicht mitgeteilt werden und sowas wie bei Dir dann zufällig rauskommt, muss man reagieren. Das Jugendamt hat hier nichts falsch gemacht. Bei einem 8-10 Stundentag, bei dem bei jedem Ratsuchenden der eigene Fall logischerweise der allerwichtigste ist, für den man sich am besten sofort und ausschliesslich Zeit nehmen soll, kann man nicht hinter allen Schäfchen hinterherrennen und schon gar keine Gedanken lesen, bei den Leuten, die sich nicht von selbst melden.

    Man könnte ja tatsächlich überlegen, ob man als Behördenmitarbeiter, Banksachbearbeiter, Finanzamtsmensch oder Arbeitsamtsvermittler nach einem Tag, der von 8-17 Uhr dauert, auch noch abends gegen 21 Uhr zu den sich nicht meldenden Leute hinfährt und fragt: Wie gehts denn, gibts was neues? *kopfmeetstischplatte*

    Hier wärst Du im Vorfeld verpfllichtet gewesen, dem Jugendamt mitzuteilen, dass Dein Ex wieder bei Dir einzieht. Mangels Kenntnis sahst Du das aber offenbar nicht so, überhaupt gehst Du ja weiter vom getrennt Leben aus, was ja auch innerhalb einer Wohnung durchaus vorliegen kann. Die näheren Umstände kennt das Amt aber nicht.
    Somit wäre, bevor man aus Barmherzigkeit den Ex wieder einziehen läßt, ein Gespräch mit der SB angesagt gewesen, was Dir da evtl drohen kann.
    Hast Du nicht gemacht, ist nicht zu ändern. Nun hast du den Salat und bist in der Pflicht das aufzuklären.
    Ich würde an Deiner Stelle sofort einen Termin vereinbaren. Völlig deplaziert sind Vorwürfe, die SB arbeitet nur Donnerstag und Freitags. Gerade Donnerstag sind lange Tage, da kannst Du i.d.R. von 07.30 bis 18 Uhr einen Termin vereinbaren, notfalls bei einem Kollegen/Stellvertreter Deiner Sachbearbeiterin. Das schaffen andere auch. Was wäre denn, wenn Du einen Gerichtstermin mit persönlicher Vorladung hättest, würdest Du dann auch nicht hingehen und bockig sagen, ihr seid ja alle unmenschlich und ich hab keine Zeit? So geht das nicht.
    Wende Dich FREUNDLICH an die SB in einem Termin und entschuldige Dich, dass Du das nicht vorher angezeigt/aufgeklärt hast, weil Dir nicht klar war, dass der erneute Einzug Deines Ex Konsequenzen hat. Erkläre ihr die "Getrenntlebend" Situation. Geh auch zur Meldebehörde und erkläre dort das Getrenntleben. Das ist alleine schon wegen der Steuerklasse wichtig, denn sonst verlierst du auch bald die Steuerklasse 2.!!!!

    Vielleicht ist es so möglich, dass der UV weiter gezahlt wird. Du wirst Dich aber auch auf eine evtl. Ablehnung einstellen müssen und auf weitere Probleme mit der Meldebehörde, dem Finanzamt und dem Jobcenter, bei dem Dein Ex eigentlich ALG II beantragen sollte.

    Dein Ex ist es allein und in erster Linie, der verantwortlich dafür ist, DIR Unterhalt für Eure Tochter zu zahlen. Der Staat springt ein, wenn nicht gezahlt wird, dafür ist erst mal Dankbarkeit angesagt, anstatt eines pampigen Tons.
    Wie alt ist Deine Tochter?
    Gehst Du voll arbeiten?
    Was gedenkt er zu tun, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden und wieder eine alleinige Wohnsituation herzustellen? Wie ist er denn aktuell krankenverischert?

    Er muss sich dringend beim JC melden und einen Antrag stellen. DA wirst Du mitgehen müssen (auch hierfür nimm Dir bitte Zeit!), denn ihr werdet erst mal als Bedarfsgeemeinschaft gesehen, also Dein Lohn wird angerechnet. Auch hier werdet ihr aufklären müssen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, was aufgrund der Bedarfsgemeinschaft sehr wahrscheinlich ist, dann ab zur Arbeitsagentur, arbeitslos melden, auf zum Bewerbungstraining und sich ernsthaft bemühen, wenigstens eine Helferstelle zu finden.
    Es kann doch wohl nicht angehen, dass er sich aller Verpflichtungen dem Kind gegenüber, sich selbst gegenüber entzieht und ihr beide meint, der Staat muss zahlen.
    Das was er macht, ist Kopf in den Sand stecken. Bei Dir wieder einziehen ist für ihn erst mal die bequemste Lösung. Aber was tut er, um seine Situation und damit auch Deine und die Deines Kindes zu verbessern?

    Ich kenne natürlich nicht die genauen Hintergründe (hat er irgendeine Krankheit, arbeitsunfähig?), aber bitte geh freundlich zu der SB und dann tritt Deinen Ex in den Hintern, dass da was passiert. Du kannst nicht ewig den Samariter spielen, finanziellen Schaden davontragen (die Behörde handelt völlig korrekt) und Dich dann hinterher beschweren.
    Nimm die Sache in die Hand, dann wird man Dir ebenfalls freundlich begegnen und versuchen eine Lösung zu finden.
    LG Destiny
    Geändert von Destiny68 (27.11.2013 um 14:07 Uhr)
    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar - Antoine de Saint-Exupéry

  5. Inaktiver User

    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Liebe meta,

    dein Ton hier ist sehr pampig. Du wirkst aufgebracht. Wenn du im gleichen Ton mit den Beamten der Behörde sprichst, dann sind Probleme vorprogrammiert. Dein mail ans Amt scheint recht patzig gewesen zu sein. Derlei kommt nicht gut an.
    Auch Beamte sind nur Menschen und sie tun einfach ihre Arbeit. Hast du bedacht, dass sich ein Beamter eventuell schuldig macht, wenn er eine Unterstützung gewährt auf die eventuell kein Anspruch besteht?
    Je nach Dienstordnung (so heißen diese Dinger in Österreich) und Anlassfall, Umstände, ist das dann ein Dienstvergehen, ein Amtsmissbrauch oder Ähnliches und kann zu einem Eintrag in der Dienstbeschreibung oder auch einem Verweis führen.

    Wenn du von einer Behörde etwas möchtest, dann bist du in der Bringschuld. Soll heissen, dass es deine Aufgabe ist rechtzeitig und vollständig alle erforderlichen Unterlagen beim Amt vorzulegen.
    In deinem Bescheid, in dem dir der Unterhaltsvorschuss bewilligt wird, steht vermutlich drinnen, dass du alle wesentlichen Änderungen, die den Unterhaltsvorschuss betreffen könnten, unverzüglich bzw. mit kurzer Frist (oft zwei Wochen) selbstständig dem Amt mitzuteilen hast. Tust du das nicht, musst du mit den Konsequenzen leben.

    Auch der gegenständliche Bescheid über die Rückzahlung kann beeinsprucht werden. Belehrungen dazu finden sich im Anhang des Bescheides. Lies dir das mal genau durch. Ruf persönlich beim Amt an - höflich, entschuldige dich für dein Versäumnis und erkundige dich höflich, was du nun tun kannst. Dann sammelst du alles, was das Amt an Unterlagen von dir will und gehst persönlich nach vorheriger Terminabsprache zum zuständigen Sachbearbeiter des Amtes und legst alles vor. Im persönlichen Gespräch (ruhiger, netter Ton) kannst du dann anhand der Beweise/Unterlagen deine besondere familiäre Situation erklären.

    Trotz allem könnte es schwierig werden. Dein Ex/Noch lebt nach der von dir geschilderten Wohnsituation mit dir unter einem Dach, in einer Wohneinheit. Opelius schrieb es dir schon, vordergründig sieht das nach Wiedervereinigung aus.
    Kümmer dich persönlich um all die Angelegenheiten. Sonst gibt es bald noch mehr Probleme
    - mit dem Finanzamt z.B und du könntest unterhaltspflichtig für deinen Ex/Noch sein. Was ich in diesem Falle auch verstehen könnte. Ich seid verheiratet, es gibt ein gemeinsames Kind er wohnt mit dir unter einem Dach.
    Dann bekommst nicht nur keinen Kindesunterhalt mehr und musst den Vorschuss zurückzahlen, dann lebt er von dir. Wie sieht es mit seiner Krankenversicherung aus? Ich weiss nicht, wie das in Deutschland geregelt ist, aber eventuell könntest du für seine Krankheitskosten, die ja jeder mal hat, aufkommen müssen. Vordergründig lebt ihr zusammen in einer Wohnung.

    Wenn die Liebe wirklich aus ist und keinerlei Hoffnung besteht, wirf ihn raus.

    Also ruhig Blut, sortier dich und morgen rufst du mal höflich an und liest heute Abend deinen Bescheid sehr genau durch. Nächste Woche dann aufs Amt mit allen Unterlagen nach Terminvereinbarung, die du morgen telefonisch vornimmst. Das Amt muss dir mit Beratung nicht hinterherlaufen, du bist erwachsen. Übernimm Verantwortung.

    Alles Liebe, Igraine
    Geändert von Inaktiver User (27.11.2013 um 14:24 Uhr)

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Igraine, lies mal unsere beiden Beiträge Grüße an Igraine mit den fast gleichen Gedanken.
    Geändert von Destiny68 (27.11.2013 um 14:34 Uhr)
    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar - Antoine de Saint-Exupéry

  7. Inaktiver User

    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Zitat Zitat von Destiny68 Beitrag anzeigen
    Igraine, lies mal unsere beiden Beiträge Grüße an die, mit den fast gleichen Gedanken!
    oups, da hast du gepostet während ich noch schrieb
    naja, macht nix, vielleicht hält doppelt besser

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Sagt mal, was geht ihr alle auf Meta los=?

    So ein Schreiben vom JA ist Stress und den darf sie doch noch äussern, oder=?

    Keiner weiß wie die mail verfasst war. Man kann spekulieren, aber es bleibt Spekulation.

    @ Destiny
    Deinen Beitrag fand ich sehr gut und aufklärend. Bis auf einen Punkt. Auf den Unterhaltsvorschuss besteht eine Rechtsanspruch des Kindes. Um diesen Anspruch zu vertreten und zu schützen übernimmt das JA eine Beistandschaft. Und da muss der alleinerziehende Elternteil nicht dankbar sein.

    Eine Sachbearbeiterin hat auch einen Ermessungsspielraum, sie könnte erst mal um eine Stellungnahme innerhalb einer Frist bitten, mit dem Hinweis auf mögliche Rückforderungen des JA sollte sich der angnommene Sachverhalt bewahrheiten. Eine gemeinsame Hausnummer kann ein Hinweis auf eine Lebensgemeinschaft sein, muss sie aber nicht.
    Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur so selten dazu.
    Karl Valentin

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    Cassis, da hast Du natürlich recht, der UVG ist im Gesetz geregelt und das Kind hat einen Anspruch darauf, wenn die Voraussetzungen gegeben sind und der Vater nicht zahlt.
    Der UV muss aber damit eben erst gezahlt werden, wenn der Vater seinen Pflichten nicht nachkommt. Dass es diese Möglichkeit gibt für die Mütter, somit den fehlenden Unterhalt zumindest teilweise auszugleichen, finde ich schon gut. Ich persönlich (selbst alleinerziehend) bin für diese Regelung zugunsten der Kinder dankbar, so meinte ich das. Dass es sie aber überhaupt geben muss, aufgrund nichtzahlender (i.d.R.) Väter finde ich mehr als ärgerlich. Denn manche (nicht alle-kommt immer auf die Umstände an) nehmen nur allzugerne die Steuergelder in Anspruch. (Damit meine ich nicht die Mutter, sondern die Väter, die dann sagen, ach soll der Staat doch zahlen, was soll ich mich abmühen).

    Das mit der Prüfung, ja das hätte die SB machen können. Vielleicht hat sie das ja auch getan? Versucht anzurufen, Brief geschrieben, der nicht gelesen wurde, verschwand, wir wissen es nicht.

    Außerdem darf Meta absolut Stress äußern (wer kennt das nicht, Behördenbrief im Kasten, im besten Fall Blitzbescheid, Adrenalin geht hoch usw. JA ist da natürlich noch schlimmer) aber ihr Ton auch hier ist schon bedenklich und die fehlende Einsicht auch.
    Geändert von Destiny68 (27.11.2013 um 15:16 Uhr)
    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar - Antoine de Saint-Exupéry

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    AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss

    >Sagt mal, was geht ihr alle auf Meta los?

    ich würde eher sagen, manchen bleibt beim lesen die luft weg. so auch mir, alleine der ton - gepaart mit offensichtlicher arroganz und anspruchshaltung - macht mich schon etwas wütend.

    mit pampigem auftreten kommt man nicht weiter.

    luciernago
    LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH

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