Hier sind unendlich viele Dinge einfach mal angenommen worden, dass ich mir lange überlegt habe, ob ich antworten soll. Und wenn ich patzig gewesen sein sollten, was war das dann, was von anderen hier kam, glatte Beleidigungen, ohne persönlich involviert zu sein. Gut, erziehung ist vielleicht etwas, was nicht jedem angediehen ist.
@zazu2, du hast mich wirklich gut verstanden, lieben Dank für deine Worte.
Von irgendwelchen Beantragungen auf alleiniges Sorgerecht, wie hier in den Raum gestellt, habe ich nie was gesagt, aber gut, jeder darf seiner Phantasie freien Lauf lassen.
Hartz IV wurde von mir nie in irgendeiner Form erwähnt, ich war höchstens auf Einwendungen anderer user eingegangen.
@ Godelind, wenn ich eine Gehaltspfändung bekommen sollte, werde ich dir gerne Bescheid geben, damit du einen schönen Tag haben wirst.
@ Godelind, wenn ich eine Gehaltspfändung bekommen sollte, werde ich dir gerne Bescheid geben, damit du einen schönen Tag haben wirst.
Womit ich meine Tage verbringe, da solltest du nicht von dir auf andere schließen.
Und nochmals, auch für die, die etwas länger brauchen es zu verstehen, das mit der Polizei war der Vorschlag eines anderen Users, den ich aufgegriffen habe. Aber hier wird ja nach Lust und Laune verstanden und ausgelegt, wenn es darum geht, andere in die Pfanne zu hauen.
ich kann gut verstehen, dass man irgendwo seinen Frust des Alltages lassen muss und dafür ist so ein Forum doch wunderbar geeignet, da kann man auf andere einprügeln, ohne ihn in die Augen sehen zu müssen.
ich werde hier im Forum best6immt nie mehr um Hilfe bitten, das habe ich jetzt hier gelernt.
Bis auf ganz wenige Ausnahmen, wird noch nicht mal richtig gelesen, wer was schrieb, schon armselig.
ich hatte mir auch überlegt, ob ich mich im Forum ganz abmelden soll, aber es gibt zumindest noch ein paar Menschen, um die es mir leid täte.
Und wie es hier weiter ging, das werde ich diesen Menschen gerne mitteilen.
Antworten
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03.12.2013, 08:47
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblogcarpe diem
Alles wird gut
Lieber groß gemustert, als keinkarriert
BVB 
Cuba oder Kuba
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03.12.2013, 09:22
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03.12.2013, 10:37
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Du hast selbst vor gut einem Jahr in diesem Forum einen solchen Strang eröffnet.
Danke, fouthhandaccount.
Ich denke , dass mit der Lohnpfändung hat sich erledigt.
Woanders hast du geschrieben, dass dein befristeter Vertrag im ÖD im September d. J. ausläuft.
@ Meta1,
du hast nie und auch mit keinem Wort meine Fragen zum Bescheid /Anhörung, zur Vertretungssituation des SB`s, zu den rechtlichen Grundlagen des Bescheids, zur Wohnungssituation im Hinblick auf eheliche Wohnung und zur Höhe und Zeitraum der Rückforderung beantwortet.
Meine Bemerkungen und Fragen zum Bescheid nennst du "einprügeln"?
Warum fragst du in der BriCom , wenn du am Ende feststellst, dass dir einige Antworten nicht passen?
Du suchst auch nicht die Antworten gezielt beim SB. Das wäre doch dein 1. Ansprechpartner.
Es geht um eine Rechtsanwendung, nicht um persönliche Befindlichkeiten.
Wir befinden uns nicht auf einem türkischen Basar, wo gehandelt und gefeilscht wird.
Die von dir in den Raum gestellte Rückforderung basiert auf einer Rechtsgrundlage.
Leider sind deine Äußerungen nur ein wildes Durcheinander, wo es schwer ist, eine klare rechtliche Linie zu finden.
Schade, dass ich meine wertvolle Zeit hier vergeudet habe.
Du lässt mich und andere förmlich "auflaufen", wenn dir die Fragen zu "brenzlig" werden.
Du hast m.E. nie wirklich eine Antwort gesucht.
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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03.12.2013, 10:52
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Wir haben Dezember
im Hinblick auf eheliche Wohnung und zur Höhe und Zeitraum der Rückforderung beantwortet.
gemutmaßt
ich schrieb, dass die Dame nur donnerstags und freitsgs zu erreichen ist, da gibt es keine Vertretung, sonst hätte es ja jemanden gegeben, an den ich mich hätte wenden können.Vertretungssituation des SB`s
Leider sind deine Äußerungen nur ein wildes Durcheinander, wo es schwer ist, eine klare rechtliche Linie zu finden.
dann habe ich mich wohl undeutlich ausgedrücktda ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblogcarpe diem
Alles wird gut
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BVB 
Cuba oder Kuba
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03.12.2013, 12:52Inaktiver User
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Ja sicher, weil du dich hartnäckig weigerts, wichtige Eckdaten mitzuteilen. Zum Beispiel ist immer noch nicht klar, ob dein Ex einen getrennte Mietvertrag hat, dem du dem Amt vorlegen könntest.
In der Tat. In meinem einzigen Post hatte ich gefragt, wie die Wohnsituation aussieht, da du einmal von einen "Appartement, dass deiner Tochter gehört" und dann wieder von einem "Zimmer, dass eigentlich zu deiner Wohnung gehört", sprachst.
Bring doch mal Licht in das Dunkel, dann kann man sicher auch konkrete Tipps geben.
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03.12.2013, 14:04
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Die TE hat sich undeutlich ausgedrückt bzw. Dinge nicht auf den Tisch gelegt, ebenso hat sie es dem Amt gegenüber gemacht, und nun hat sie den Salat.
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03.12.2013, 14:26
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Echt,
was sollen bitte diese Antworten?
Klar, haben wir Dezember.
Und wenn du- so wie du woanders geschrieben hast- nur bis September beschäftigt warst, bist du jetzt entweder arbeitslos oder weiterbeschäftigt.
Der Monatsname Dezember beantwortet nicht, ob eine Lohnpfändung bei dir zum Erfolg (= Rückzahlung unberechtigt bezogener UV-Leistungen) führen würde.
Diese Allein-Präsenz eines SB`s an nur 2 Tagen halte ich immer noch für sehr ungewöhnlich.
Wer bearbeitet denn die UVG-Anträge bei Urlaub und Krankheit der SB`in ??
Es gibt auch Vorgesetzte/ Abt. Leiter, die im Zweifel Auskunft geben würden.
Und was habe ich bitte "gemutmaßt"??
Du bleibst weiterhin wichtige, entscheidende Antworten schuldig.
Dann viel Erfolg am Donnerstag!
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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03.12.2013, 14:35
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Ich verweise nochmals auf die Netiquette, insbesondere auf folgenden Passus:
- Ihre Beiträge werden von anderen Menschen gelesen. Die Ausdrucksweise sollte deshalb höflich, respektvoll und verständlich sein. Behandeln Sie andere User so, wie Sie selbst behandelt werden möchten.
- Jeder darf seine Meinung frei sagen, muss aber damit leben, dass nicht alle User diese Meinung teilen. Dies sollte jedoch kein Grund sein, um beleidigt oder beleidigend zu reagieren.Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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03.12.2013, 14:47
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Beim Finanzamt habe ich das schon gehabt. Die Sachbearbeiterin hatte zudem ein Heimbüro, in welchem sie nur zu eingeschränkten Zeiten erreichbar war. Das ist dann durchaus mühsam. In Eilsachen hätte ich allerdings die Abteilungsleiter angesprochen.
Die Behörden haben ebenfalls Stellen abgebaut.
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03.12.2013, 19:40
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Fourthhandaccount, richtig!
Es ist absolut üblich, dass in Ämtern sehr viele Teilzeit beschäftigt sind, oftmals Mütter mit Kindern. Die verteilen ihre Arbeitszeiten dann auf 2-5 Tage je nachdem.
Ich arbeite, wie bereits erwähnt, selbst in einer Behörde. Viele der Kollegen arbeiten an drei Tagen, ich arbeite an vier Tagen. Wir verteilen das so, dass natürlich immer mindestens vier oder fünf Kollegen pro Team da sind, lediglich an Freitagen wirds eng. Aber: eine Vertretung muss es immer geben.
Meta:
Bist Du mit deinem Ex, der nun wieder bei Dir wohnt, verheiratet?
Wenn Du seit Oktober nicht mehr arbeitest, bekommst Du ALG I oder wurde die Stelle verlängert?
Hat sich die SB des Jugendamtes auf Deine E-Mail hin gemeldet? Inzwischen war sie ja wohl letzte Woche Do und Fr wieder da.
Macht es Sinn diese Fragen zu stellen und Dir zu versichern, dass Dir hier die meisten nur helfen wollen?Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar - Antoine de Saint-Exupéry




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