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01.12.2013, 20:27
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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01.12.2013, 22:06Inaktiver User
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Ich will mich ja auch nicht beschweren. Letztendlich hab ich ja meine Kinder gross gekriegt. Ich wollt nur erzählen wies gehen kann.
Als alleinerziehende Mutter sollte man sich eben nicht darauf verlassen, dass einem geholfen wird. Am besten ist, man erwartet nichts und freut sich, wenn wider Erwarten doch mal ein Cent kommt. Und man muss immer alles selbst machen. Kinder erziehen, Geld verdienen, die Aussenstände eintreiben. Freiwillig und von alleine giebt dir niemand was. Im Gegenteil, die Gegenseite ist immer darauf bedacht deinen Anspruch zu bezweifeln. Da sind sie dann immer ganz ganz schnell.
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02.12.2013, 09:41
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Ich will nicht bezweifeln, dass dies so ist. Insbesondere vom Finanzamt ist mir das System bekannt. Umso wichtiger, wenn man ihnen direkt mit Argumenten den Wind aus den Segeln nimmt. Wer wie Meta damit überfordert ist, sollte sich Hilfe holen. Sicher gibt es in der Verwandschaft jemanden, der mit Behörden Erfahrung hat. Man sollte eigentlich davon ausgehen, dass eine Behördenmitarbeiterin ... aber na ja ...
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02.12.2013, 18:30
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
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02.12.2013, 18:33Inaktiver User
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Meta, gib doch mal ein Update, was Du erreicht hast. Zwischenzeitlich müsste doch der Sachbearbeiter wieder Dienst gehabt haben.
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02.12.2013, 23:23
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
du musst ihm Unterhalt zahlen.
Wenn du das alles nicht willst, dann handle zügig. Geh aufs Amt, wirf ihn raus und reich die Scheidung ein. Derzeit partizipiert er an deinen Rentenpunkten.
Seid ihr wirklich getrennt?
Find ich echt krass, insbesondere auch das Infragestellen der beendeten Beziehung.Vielleicht ist die Beziehung nur in einer Krise und wird wieder? Da muss doch noch was sein, sonst säße der Mann doch schon vor der Tür. Vielleicht gibt es ein Happy end? Das wäre doch schön!
Es wundert mich wirklich, dass das Ende einer Beziehung mit dem Ende von jeglichem menschlichem Miteinander gleich gesetzt wird.
Für mich ist es völlig unfassbar, wenn jemand den Menschen, der der Vater des eigenen Kindes ist, vor die Tür setzt, wenn dieser Mensch in finanzieller Not ist.
Der müsste mir schon sehr viel angetan haben, dass ich so wäre
Gut, die TE sollte wirklich versuchen, der Sachbearbeiterin klar zu machen, wie sich zivilisierte Menschen normalerweise verhalten, wenn sie das nicht von sich aus weiß.
Ist nur wahrscheinlich illusionär und schwierig, auch weil die Sachbearbeiterin nur an zwei Tagen in der Woche (ohne Vertretung) erreichbar ist.
Ich denke, dass die Dame nur zwei Tage die Woche arbeitet und ansonsten Familienzeit nimmt - ist völlig OK, nur sollte man (frau) dann extra sensibilisiert (für die Dinge des Lebens) sein.Geändert von Zazu2 (02.12.2013 um 23:33 Uhr)
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02.12.2013, 23:37
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
*schubs*
Hallo meta 1,
ich bin zwar kein mod, aber darf ich dich an die "Netiquette" erinnern?
Wer fragt und Antworten erhält, sollte m.E. so höflich sein, die Antwortgeber auf dem Laufenden zu halten bzw. über das Endergebnis zu unterrichten.
Dein Problem mit der Waschmaschine am Samstag sollte kein Hindernis sein, am Montag eine Rückmeldung zu geben.
Und auch eine kompetente Vertretung des Sachbearbeiters hatte am Montag bestimmt "Dienst".
Ausreden gelten da nicht.
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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02.12.2013, 23:52Inaktiver User
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
meta,
ich habe gerade einen Artikel gelesen, in dem stand, dass ein nicht dem Vermieter gemeldetes Untermietsverhältnis zur fristlosen Kündigung des Wohnraumes führen kann.
Der Vermieter muss es nicht akzeptieren, dass dein Ex(?)mann eingezogen ist. Sollte er weiterhin dort wohnen bleiben, würde ich mich schleunigst mit dem Vermieter in Verbindung setzen, falls nicht bereits geschehen.
Ich wollte es nur erwähnt haben, denn zusätzlichen Ärger kannst du wohl eher nicht brauchen.
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03.12.2013, 00:18
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Das muss in metas Fall aber schon ein arg kleines Jugendamt sein.
Aus diesem Grund werden die Jugendämter in Deutschland gebündelt, damit das Fachwissen breit gestreut und auf mehrere Sachbearbeiter verteilt ist. Das ermöglicht auch eine reibungslose Vertretung. Daher verstehe ich das ganze Problem (SB arbeitet nur an 2 Tagen) nicht.
Kein Sachbearbeiter ist " extra sensibilisiert".
Jeder Fall muss vor dem Gesetz (hier UVG) gleichbehandelt werden.
Es geht auch nicht darum, ob meta wie ein "zivilisierter "Mensch gehandelt hat. Das wird selbstredend unterstellt.
Die Frage ist, ob sie durch die Aufnahme des KV`s in ihre Wohnung ihren UVG-Anspruch verwirkt hat.
Vielleicht meldet sie sich ja heute??
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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03.12.2013, 07:52
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Auch wenn ich den Wunsch der User, die sich hier konstruktiv eingebracht haben, nach Aktualisierung verstehe, muss gesagt werden: Es gibt keinen Antwortzwang. Weder ist irgendein User verpflichtet, auf ein geschildertes Problem einzugehen, noch ist der Eröffner eines Threads verpflichtet, regelmäßige Aktualisierungen der Sachlage zu liefern. All dies geschieht freiwillig.
Und noch ein Hinweis: Die Neigung eines TE, die mitschreibenden User auf dem Laufenden zu halten, steigt erfahrungsgemäß proportional zum Grad des Respekts, der ihm in den Antworten entgegengebracht wird.
Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs



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