Warum jammerst du?
Meta, du hast doch Unterhaltsvorschuss, möglicherweise jahrelang, erhalten.
Das UVG ist Ausfluss einer sozialen Marktwirtschaft, die alleinerziehende (!!) Mütter und Väter nicht ohne Unterhalt für das Kind stehen lässt, wenn der andere unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt.
Du, meta, hast dieses also in Anspruch genommen und auch erhalten.
Es gibt aber einen Gesetzestext, wonach das "AMT" handelt. U.a. um einen Missbrauch dieser Sozialleistungen zu verhindern bzw. zu reduzieren.
Dazu zählt, dass man einen UVG-Anspruch nur hat, wenn man tatsächlich alleinerziehend ist.
Und so wie du es darstellst mit einem KV, der unter der gleichen Anschrift und noch in derselben Wohnung lebt, bist du das nicht.
Also beklage dich nicht.
Und noch ein Wort zu Hartz IV:
Hartz IV hat überhaupt nichts mit dem UVG zu tun.
Und dieses Wenn und Aber (= Umverteilung öffentlicher Gelder) hilft doch in der konkreten Frage "Rückforderung ja oder nein" überhaupt nicht weiter.
Sobald Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, vom ersten Tag bis zum letzten Tag der Zahlung, geht der Anspruch des Kindes (gegen den Papa) automatisch auf das "Amt" über.
Meta, was steht dann als Gesetzesgrundlage (§§) im Bescheid? Gibt es den wirklich?
Oder hast du erst eine Anhörung bekommen?
Warum lässt du soviel wichtige Zeit verstreichen?
Wenn der SB nicht da ist, verlange ich (höflich) eine Vertretung usw.
In was für einem Dorf wohnst du denn?
Nicht jede Gemeinde hat ein eigenes JA, das hängt vom Bundesland und der Gemeindegröße ab.
Dass ein UVG-SB nur an 2 Tagen arbeitet, finde ich sehr, sehr ungewöhnlich.
Ach ja, um welchen Zeitraum und welche Rückzahlungssumme geht es denn überhaupt?
Wurde die Forderung verzinst?
Bin gespannt!![]()
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01.12.2013, 15:14
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Geändert von Analuisa (01.12.2013 um 15:36 Uhr) Grund: Änderungsbegründung editiert. Bitte keine öffentlichen Kommentare zu Moderationsmaßnahmen
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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01.12.2013, 15:30Inaktiver User
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Hallo!
Ich habe da eine Verständnisfrage:
Alleinerziehend bezieht sich doch auf die Erziehung des Kindes und weniger darauf, ob die Eltern noch etwas mit einander haben, das ist ja nicht immer bei allen so klar? Der Vater von Metas Kind wohnt in der gleichen Wohnung/Appartement wie Meta und das Kind, damit kann er das Kind doch auch erziehen, auf es aufpassen, als Ansprechpartner fungieren. Meta ist damit doch gar nicht alleinerziehend, unabhängig davon, wie sie die Beziehung zu dem Vater gestaltet und unabhängig von einem Mietvertrag? Wieso soll die Allgemeinheit für das Kind Unterhalt bezahlen, wenn der Vater vor Ort ist und Erziehungsarbeit leisten kann?
Mir geht es bei der Frage weniger um Meta, als darum, wie das der Gesetzgeber sieht und definiert?
Meta, ich hoffe, du hast inzwischen Klarheit und kannst entsprechend reagieren/planen.
Grüße in die Runde!
Drahtseilakt
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01.12.2013, 15:47Inaktiver User
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01.12.2013, 15:48Inaktiver User
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
All das Gerede und schreiben bringt nichts, gar nichts.
Das einzig Sinnvolle ist: Formuliere deinen Einspruch un d lege Beweise - so vorhanden - bei, sprich persönlich beim Amt vor und schau , was du erreichen kannst.
Lebt der KV mit dir unter einem Dach wird es sehr wahrscheinlich bei der Rückforderung bleiben. Vermutlich ab dem Datum seines Einzuges.
Was sagt das Meldeamt, ist er bei dir gemeldet? Wo ist der ordentliche Hauptwohnsitz?
Warum weigert er sich, Hartz IV zu beantragen oder sonst eine Leistung, die in Deutschland vorgesehen ist? Warum weigert er sich, seine Angelegenheiten in Ordnung zu bringen?
Und - warum weigerst du dich, deine Angelegenheiten souverän in Ordnung zu bringen?
Wenn das so weiter geht bei dir, dann liegt er dir in nicht all zu ferner Zukunft auf der Tasche, steuerliche Schlechterstellung, kein Kindesunterhalt , im Gegenteil, du musst ihm Unterhalt zahlen.
Wenn du das alles nicht willst, dann handle zügig. Geh aufs Amt, wirf ihn raus und reich die Scheidung ein. Derzeit partizipiert er an deinen Rentenpunkten.
Seid ihr wirklich getrennt?
Igraine
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01.12.2013, 16:05
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
(...)
Meta? Abgetaucht?Geändert von Godelind (07.12.2013 um 14:11 Uhr) Grund: meta1 antwortet nicht mehr öffentlich.
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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01.12.2013, 16:05
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Wenn das Kind beim Vater ist, sollte ihm der Vater auch was zu essen vorsetzen. Eltern tun sowas normalerweise, da kann der Staat schon von ausgehen.
Wenn der Vater dafür kein Geld hat, muss er sich etwas einfallen lassen, z.b. ALG II beantragen, arbeiten gehen, Pfandflaschen sammeln oder bei der Tafel Lebensmittel abholen.
Es ist nicht Aufgabe der Mutter, unberechtigte Sozialleistungen zu erschleichen, damit das Kind nicht hungern muss!
Aber sie muss sich entscheiden. Entweder will sie ihren Mann mit unterhalten und lässt ihn auf ihre Kosten weiterleben, oder sie schickt ihn weg, er muss sich eine eigene Wohnung und ein eigenes Einkommen organisieren und den Kindesunterhalt erwirtschaften. Wenn er weg ist und nicht zahlt, gibt es Unterhaltsvorschuss, bleibt er, kann ich nur raten, beim Jobcenter für die gesamte Bedarfsgemeinschaft Leistungen zu beantragen.
Es ist ihre Entscheidung, wir können sie ihr nicht abnehmen! Vielleicht ist die Beziehung nur in einer Krise und wird wieder? Da muss doch noch was sein, sonst säße der Mann doch schon vor der Tür. Vielleicht gibt es ein Happy end? Das wäre doch schön!
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01.12.2013, 16:17Inaktiver User
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
ich habe seinerzeit keinen Unterhaltsvorschuss bekommen, weil ich wieder verheiratet war. Mein Mann war zwar meinen Kindern nicht unterhaltsverpflichtet, dem JA war das aber egal. Es war ein Mann da, der muss zahlen, Punkt.
Ab dem Zeitpunkt ab dem ich verheiratet war hat mir das JA auch sämtliche Unterstützung beim Eintreiben des Unterhalts vom Kindesvater versagt. Ich lebte doch mit einem Mann zusammen, dazu noch verheiratet, was wollte ich denn noch?
Ich musste selbstständig den Aufenthaltsort meines EX ermitteln, seinen Arbeitgeber, seine Kontonummer. Ich habe ihn bei der Polizei angezeigt, beim Gericht wegen Nichtzahlung des Unterhalts geklagt, es gab auch ein Urteil, ich habe einen Gerichtsvollzieher mit Pfändung beauftragt. Alles das hätte auch das JA machen können, ich hatte ja Beistandschaft beantragt. Aber für die war mit meiner Wiederverheiratung das Problem erledigt.
Es hat zwölf Jahre gedauert, bis meine Kinder endlich Geld bekommen haben.
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01.12.2013, 16:22
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
(...)
Geändert von Godelind (07.12.2013 um 14:12 Uhr) Grund: meta1 antwortet nicht mehr öffentlich.
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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01.12.2013, 16:31
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
(...)
Geändert von Godelind (07.12.2013 um 14:13 Uhr) Grund: meta1 antwortet nicht mehr öffentlich.
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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01.12.2013, 19:37Inaktiver User
AW: Rückforderung Unterhaltsvorschuss
Ja schön wärs gewesen. Aber das JA tat nichts. Nichts, njema, niente. Nur Schulterzucken und Gejammer, dass sie 1500 Mündel zu vertreten hätte. Das habe ich mir jahrelang angetan und bin dann nach und nach selber tätig geworden. Habe ehemalige Kollegen aufgetan, ehemalige Nachbarn, mit dem Vermieter gesprochen. Seine Kontonummer ermittelt. Immer wieder dem JA meine Erkenntnisse mitgeteilt. Warum es z. B. von 1990 bis 1994 gedauert hat, bis das JA sich zur Klage durchgerungen hat, kann mir niemand sagen. Oder warum nie gepfändet wurde, obwohl man Adresse, Kontonummer und Arbeitgeber kannte.
Für das JA bestand kein Handlungbedarf. Ich war verheiratet, ich hatte einen Ernährer. Wenn ich alleinlebend und erwerbslos gewesen wäre hätte man wohl ganz anders reagiert.



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