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    AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?

    Der Vater muss Barunterhalt zahlen! Ihr habt ja nun einen Einkommensnachweis. Geht damit zum Anwalt und dieser stellt die Forderung an den Vater. Das Geld steht Deiner Tochter zu!

  2. Inaktiver User

    AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?

    Das mit dem Vergessen den Dauerauftrag zu löschen verstehe ich. Aber was hat da jetzt eine Rückforderung von der Kindergeldstelle damit zu tun?

    Wenn der Vater, sorry für den Ausdruck, einfach zu doof ist, einen Dauerauftrag zu löschen und das Geld weiter an deine volljährige Tochter ging, so muß er sich mit seiner Tochter darüber auseinandersetzen. Du bist da außen vor.

    Wenn er deiner Tochter keinen berechtigten Unterhalt zahlt, dann muß sich deine Tochter darum kümmern. Wenn sie ihren Vater nicht verklagen will, ist das ihre Sache. Du mußt da nicht für gerade stehen.

    Wobei ich natürlich das Dilemma verstehe, in dem deine Tochter steckt. Wer will schon seinen Vater verklagen. Allerdings ist es nicht richtig, was sie dir zumutet. Und da scheint sie keine moralischen Bedenken zu haben.

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    AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?

    Ich denke ja, er wills einfach mal versuchen. Er ist ja nicht doof (als Arzt) und kann sich sicher ausrechnen, dass er per Anwalt da keine Chance hat. Ich werde das aber heute mit meiner Tochter besprechen. Wenn er da weitere Schritte unternehmen will (obwohl ich da keine gesetzliche Grundlage sehe), schleife ich sie zur RÄ. Ich warte aber erst mal ab, ob er das wirklich macht und werde sie schon mal "vorbereiten". Sie meint vielleicht wirklich, sie schuldet ihm was. Er redet sie in solchen Sachen echt an die Wand.

    Müßte er den Unterhalt dann eigentlich ab Auszug an sie nachzahlen? Wenn ich ihr das mal ausrechne, vielleicht wäre das ja ein Argument für sie! Sie geht nebenher noch jobben, müßte sie ja gar nicht, wenn er zahlen würde. (Es schadet ihr natürlich auch nicht)

    @ Vincha
    Der Einkommensnachweis ging ans BAföG-Amt, nicht an mich. Außerdem nehmen die ja immer das Einkommen, dass 2 Jahre zurückliegt als Berechnungsgrundlage. Habe nur auf dem BAföG-Bescheid das angerechnete Jahresgehalt gesehen und vermute, dass er sich da irgendwie "gesundgerechnet" hat. Nur so bekommt sie überhaupt BAföG. Da ich ja weiß, dass er in der einen Praxis nur Privatpatienten behandelt und am WE oft zu Vorträgen unterwegs ist, kann ich da nur mutmaßen ...
    Für den Unterhalt müßte ja sein jetziges Einkommen berücksichtigt werden.

    @bittersweet
    Er hatte der KiGeldstelle nicht gemeldet, dass seine Tochter nicht mehr bei ihm wohnt. Die haben natürlich weiter an ihn bezahlt. Ich vermute nach einem Abgleich mit den Meldungsdaten ist denen aufgefallen, dass er gar nicht mehr anspruchsberechtigt ist. Deshalb muß er das seit der Ummeldung gezahlte Geld an die zurückzahlen. Dürften 736€ sein (von mir wollte er 800€ )

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    AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?

    Geht zu einem Anwalt. Sage Deiner Tochter, dass ihr der Unterhalt zusteht. Dass das Gericht sich möglicherweise einschalten muss, hat der Vater zu verantworten, da braucht sie kein schlechtes Gewissen zu haben.

    Ihr steht Barunterhalt zu und sie muss sich darum kümmern, von beiden Elternteilen die Lohnnachweise zu erhalten.

    Bezahlter Unterhalt ist nicht mehr zurückzuzahlen. Bitte nichts verrechnen!

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    AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?

    Zitat Zitat von Vincha Beitrag anzeigen
    Bezahlter Unterhalt ist nicht mehr zurückzuzahlen. Bitte nichts verrechnen!
    Wie meinst Du das? Das mit dem Verrechnen seiner Forderung und dem Unterhalt habe ich ihm nur geschrieben, um ihn mal drauf zu stoßen, dass nicht ER es ist, der Forderungen stellen sollte.

    Wenn er ihr noch nie Unterhalt gezahlt hat, muß er dann den bisher nicht geleisteten Unterhalt nachzahlen oder verfällt der, wenn man ihn nicht einklagt?

    Bisher wollte meine Tochter (auch nicht mit mir) zum Anwalt gehen. Weil sie natürlich fürchtet, dass Verhältnis würde noch mehr leiden. Ich denke ja, schlechter kanns eh nicht werden und vielleicht hätte er dann sogar Respekt vor ihr. (Obwohl natüüüürlich ich, die geldgierige Ex, sie wahrscheinlich zum Anwalt geprügelt hat)

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    AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?

    Ich bezog es auf das Kindergeld, was er zuviel überwiesen hat.

    Generell gilt: wenn zuviel Unterhalt überwiesen wird, kann man es nicht zurückfordern.

    Der Vater signalisiert ja seiner Tochter schon, wie sehr er an ihr interessiert ist und wie wichtig ihm das Verhältnis zu ihr ist. Von daher braucht sie sich keinen Kummer zu machen, dass sie als schlechte Tochter oder sonstwas da steht. Eine Portion Wut tut Deiner Tochter vielleicht gut.

    Im Gegenteil: er hat Verantwortung für sein Kind. Du allein musst nicht die Verantwortung tragen.

  7. gesperrt

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    AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?

    Zitat Zitat von regenblau Beitrag anzeigen
    Obwohl natüüüürlich ich, die geldgierige Ex, sie wahrscheinlich zum Anwalt geprügelt hat
    Klar Schließlich hast du die paar Kröten in deine Imelda-Marcos-Schuhsammlung gesteckt.

    Unterhalt, der nicht rechtzeitig eingefordert wird, verfällt und kann nicht nachgefordert werden. Allein aus diesem Grund sollte Töchterchen zum Anwalt.

    Sie soll sich immer wieder vor Augen halten, dass Papi SOFORT Elternunterhalt von ihr fordern und einklagen und einfordern wird, wenn er zu wenig Geld für sein Pflegeheim hat. Gerechterweise muss er heute in "Vorleistung" gehen und ihr eine entsprechende Ausbildung ermöglichen.
    Wer weiß, wie lange man seine lästigen Unterhaltsverweigerer später irgendwo noch nach Afrika oder Asien abschieben kann. okay, das war gemein, musste aber mal gesagt werden. Wieso drücken sich immer wieder Männer vor dem Kindesunterhalt?

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    AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Weißt du, dass du bzw. deine Tochter gesetzlich einen Anspruch darauf hast, dass der Kindesvater seine Einkommensverhältnisse offenlegt? Wenn er das nicht freiwilig tut, dann kannst du einen Antrag auf Auskunft stellen. Ist erstmal sicherlich Überwindung, diesen Schritt zu tun, aber das ist dein gutes Recht.

    Und dann? Wenn er diese Auskunft nicht erteilt?
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
    carpe diem
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    BVB
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    AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen

    Wenn der Kindsvater nicht zahlen will, dann eben die Großmutter vor Gericht ziehen. In direkter Linie ist man unterhaltspflichtig. dann zahlt eben die Großmutter fürs Enkelkind.
    Das geht? Und unter welchen Voraussetzungen?
    Ich glaube zwar nicht das dort was zu holen wäre, aber es wäre zumindest seeeehr unangenehm für ihn.

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Was der Zahlungsmoral definitiv auf die Sprünge hilft: gemütliche Kontosperre zum Ersten des Monats mit Hilfe des Gerichtsvollziehers.
    Da ich einen Titel habe und schon etliche Lebens und sonstige Versicherungen gepfändet habe, ist langsam nichts mehr zu holen.
    Die nächste Rentenversicherung wird im September gepfändet, monatlich zahlen wird er nicht, Scheinselbstständigkeit gibt auch angeblich 0 Einkommen her, Einkommensteuererklärung macht er einfach nicht.

    Kontopfändung klingt gut :D
    Wie ist das wenn er ein gemeinsames Konto mit seiner Lebenspartnerin/Ehefrau(?) hat.
    Taucht das auch bei der Schufa auf?
    Wenn sie verheiratet sind(was ich nicht weiß) kann dann das gemeinsame Konto auch gepfändet werden.
    Lieber im Regen tanzen, als auf die Sonne warten.

  10. gesperrt

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    AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?

    Leider ist es nicht mehr so einfach, den Unterhalt für die Tochter von der Großmutter zu bekommen. Aber wenn du weißt, wo sie wohnt, dann frage deinen Anwalt oder das Jugendamt, ob sie zumindest ihre Einkünfte offenlegen muss. Dann gepflegt anschreiben und abwarten. Meistens ergibt das einen Riesenkrach beim zuständigen Kindsvater.

    Bei einem gemeinsamen Konto, auf den seine Einkünfte laufen, müsste eine Kontosperrung möglich sein. Aber nix genaues weiß ich nicht. Rechtsauskunft erteilt dir der zuständige Gerichtsvollzieher bzw. ein Anwalt.
    Wenn die Kontosperrung rechtens ist, dann zieh sie durch. Für die Lebensgefährtin bzw. Ehefrau wäre das ein echter Überraschungsmoment.

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