das amt kann informationen einholen------------- aber in den meisten fällen nicht weitergeben.
also die informationen insofern einholen wie sie es zur entscheidungsfindung (bafög ja/nein) benötigen. aber nicht zur weitergabe an dritte.
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06.11.2013, 11:25Inaktiver User
AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?
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06.11.2013, 15:02
AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?
Danke Euch
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07.11.2013, 13:09Inaktiver User
AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?
Nur zur Ergänzung,
für das momentane BAFÖG gilt der Bescheid 2011, und den hat er längst!
VG NNMi
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07.11.2013, 13:31
AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?
Aber wenn er es doch sagt!

(Ich weiß und er weiß auch - ich halte diese Ausrede ja auch für oberfaul. Gehe nächste Woche mal zur Sprechstunde ins Amt.)
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07.11.2013, 19:47Inaktiver User
AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?
Das finde ich eine sehr gute Idee.
Wenn das Amt bzw. die Bearbeiter den Vater als einen Menschen einschätzen der verzögern oder gar vereiteln will dann haben die schon ihre Massnahmen.
Das dauert aber eben ein bisschen - und außerdem treffen die gerne selbst die Entscheidung.
Immer schön nett und freundlich sein - trotzdem kann man ja seine Befürchtungen - und vor allem seine Situation vortragen.
Nur nicht die Zicke geben die Stress mit dem Ex hat.
Die Schublade sollte man tunlichst meiden.
Ich wünsche dir viel Erfolg
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23.06.2014, 11:56
AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?
hilft ja alles nix! bei uns sagt das amt, als ich nachgefragt hab, dass sie nur was tun können, wenn meine tochter sich meldet. und das tut sie halt nicht!
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23.06.2014, 15:06
AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?
Da mein Strang wieder hochgeploppt wurde, kann ich ja gleich mal erzählen, wie es weiterging.
Also das Bafög-Amt hatte wahrscheinlich die richtigen Argumente, jedenfalls hat der Vater sein Einkommen angegeben.
Sie bekommt jetzt 80€ BAföG. Weiterhin bekomme ich jetzt das KiGeld für sie, weil sie ja auch bei mir wohnt. Davon bekommt sie noch ein Taschengeld, der Rest bleibt bei mir für die Lebenshaltungskosten. Da sie ja nebenbei noch jobbt, kommt sie über die Runden. An größeren Sachen beteilige ich mich (Kleidung, Zimmer).
Das Angebot, dass ich mit ihr zur Anwältin gehe und den Unterhalt einfordere, steht ja nach wie vor... Ihr Vater zahlt nun garnix mehr an sie... (dafür schickt er schöne Ansichtskarten aus dem Sardinien-Segelurlaub
- aber da bin ich machtlos)
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23.06.2014, 15:25Inaktiver User
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04.07.2014, 09:57
AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?
Es geht weiter…

Meine Tochter wohnt nun seit Ende 2012 ausschließlich bei mir. Vorher hat sie auch mal abwechselnd bei mir und ihrem Vater gewohnt, war auch bei ihm gemeldet. Seit August 2013 ist sie nun bei mir gemeldet. Da kam die Kindergeldstelle auf mich zu, dass ich ja nun das KiGeld bekommen müsse, nicht mehr der Vater. Antrag gestellt, Kigeld kommt nun zu mir + Nachzahlung für mehrere Monate. Der Vater wurde davon in Kenntnis gesetzt. Hat aber wahrscheinlich vergessen, den Dauerauftrag zu beenden, mit dem er es an unsere Tochter weitergeschickt hat.
Nun kam eine Email, ich solle ihm doch bitte das überzahlte KiGeld zurücküberweisen (Phantasiesumme). Wirklich frech, weil er bis heute nicht einen Cent Unterhalt an sie zahlt. Ich habe ihm jetzt geschrieben, dass ich das Geld nie erhalten habe (da auf Tochterkonto) und wenn er vorhabe, es von ihr zurückzuverlangen, es doch bitte gleich mit ihrem Unterhaltsanspruch verrechnen soll. Wahrscheinlich hat er jetzt den Rückforderungsbescheid von der KiGeldstelle bekommen. Außerdem steht ja Urlaubs- und Reisezeit an… *pöhse bin*
Gibt’s noch was zu beachten, woraus er mir „einen Strick“ drehen könnte?
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04.07.2014, 10:02
AW: Unterhalt für Tochter (20) - wie berechnen? wie von Vater bekommen?
Na ja, besser wär's wenn Töchting bzw. die Anwältin ihm das mit dem Verrechnen schreibt.


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