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  1. User Info Menu

    nochmal Unterhalt

    Ich lebe von meinem Mann getrennt und hab nun erfahren, dass er sich selbständig machen will.
    Das wird ja gerne genommen, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Im Moment arbeitet er noch, Unterhalt habe ich noch keinen bekommen.
    Läuft das über den Anwalt? Meine Freundin meinte, dass das von der Prozesskostenbeihilfe nicht abgedeckt sei.

    Wie sind eure Informationen?
    da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblog
    carpe diem
    Alles wird gut
    Lieber groß gemustert, als keinkarriert

    BVB
    Cuba oder Kuba

  2. Inaktiver User

    AW: nochmal Unterhalt

    hallo meta

    meintest du unterhalt für dich, oder für dein kind?

    sonst schau doch einmal hier , dort steht, dass prozesskostenhilfe in anspruch genommen werden kann.

    lieber gruß

  3. Inaktiver User

    AW: nochmal Unterhalt

    Zitat Zitat von meta1
    Ich lebe von meinem Mann getrennt und hab nun erfahren, dass er sich selbständig machen will.
    Das wird ja gerne genommen, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Im Moment arbeitet er noch, Unterhalt habe ich noch keinen bekommen.
    Läuft das über den Anwalt? Meine Freundin meinte, dass das von der Prozesskostenbeihilfe nicht abgedeckt sei.

    Wie sind eure Informationen?
    Verstehe ich das richtig, dass jemand in der heutigen Zeit seinen festen Job aufgibt und in die Selbständigkeit geht, um Unterhaltszahlungen zu sparen?

    Da wäre er aber naiv oder er hat die zündende Geschäftsidee von der du als Unterhaltsempfänger profitieren kannst.

    Wie kommst du darauf, dass er Unterhalt sparen möchte, meintest du Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt?

    Auch ohne Anwalt kann ich dir sagen, dass er zur Sicherstellung des Kindesunterhalts die feste Anstellung der Selbständigkeit vorziehen muss, anderseits wird er so gestellt, als wenn er angestellt wäre. (fiktives Einkommen)

    Solltest du aber Angst um den Ehegattenunterhalt haben, dann hast du Pech gehabt.
    Was der Anwalt dagegen unternehmen soll, bleibt mir verschlossen. Ich denke nicht, dass er eine Handhabe hat ihm die Gestaltung seines Arbeitsalltags vorzuschreiben, solange er für das Kind zahlt. Die Sklavenhaltergesellschaft ist schon ein paar Jährchen vorbei.
    V.G.

  4. User Info Menu

    AW: nochmal Unterhalt

    alle forderungen deiner kinder- sofern du hast- gegen deinen mann werden natürlich von der prozesskostenhilfe abgedeckt. Du klagst ja nur im namen der kinder und deine kinder haben ja kein eigenes einkommen.
    unterhalt an dich kannst mit der prozesskostenhilfe deiner kinder nicht einfordern. da musst du selber klagen und je nach dem was du verdienst , zahlst du dann eben selber.oder nicht. du solltest aber die klage sofort einreichen, auch in der trennungsphase hast du evtl. anspruch auf unterhalt. der wird festgelegt, aus den verdiensten der letzten 2 jahre ( so wars zumindest bei mir). deshalb: sofort klagen!! (ich hatte als teilzeitarbeitende anspruch auf prozesskostenhilfe und da wurden meine unterhaltsansprüche sehr wohl mitverhandelt)
    und selbständigkeit heisst ja nicht unbedingt, dass er weniger verdienen wird.

    frida
    Kommt dir ein Schmerz, so halte still und frage, was er von dir will ( Emanuel Geibel )

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    AW: nochmal Unterhalt

    Hallo miteinander


    Habe zum Thema Unterhalt von Selbstständigen oben bei Unterhalt was "ähnliches " gepostet ich hängs mal als Frage mit hier dran:

    Mal was ganz anderes zum Thema Unterhalt (aus gerade mal wieder aktuell gewordenem Anlass).
    Bin nun seit über 3 1/2 Jahren vom Vater meiner 14jährigen Tochter getrennt und seit 1 1/2 Jahren geschieden.
    Er hat sich bei der Scheidung bereiterklärt wenigestens 100 Euro monatlich fürs Kind zu zahlen (er ist Ich-Agler und angeblich sehr arm angeblich zumindest, ich kann ihm leider nicht das Gegenteil beweisen).
    Nun hat er in diesen 11/2 Jahren seit der Scheidung nur insgesamt zweimal 100 Euro gezahlt und angeblich nie Geld.
    Habe gerade per SMS erfahren das er nun geschäftlich für ein paar Wochen verreisen wird und infolgedessen wegen ausstehendem Unterhalt nachgefragt.
    Er meinte "Das tut im Moment nix zur Sache, ich wollte dir nur mitteilen das die Kleine mich dann die nächsten Wochen nicht besuchen kann"....
    Da ich bis jetzt noch aus ganz persönlichen Gründen keinen "Titel" geholt habe , er ist psychisch labil und ich will nunmal nicht schuld sein wenn er durchdreht, bzw. will meinen Frieden...weiss ich nicht wie ich nun vorgehen soll?
    Hat jemand guten Rat.

    Leicht irritierte Grüsse

    Chaoshexe (die einerseits ihre Ruhe will vor ihrem Ex, andererseits aber auch nicht immer nur wegstecken und eigentlich auch ihr gutes Recht beanspruchen möchte bzw. das gute Recht ihrer Tochter )
    __________________
    Der Verstand ist wie ein Fallschirm, um zu funktionieren muss er geöffnet sein
    Der Verstand ist wie ein Fallschirm, um zu funktionieren muss er geöffnet sein

  6. User Info Menu

    AW: nochmal Unterhalt

    @meta: habt Ihr denn gemeinsame Kinder? (Oder hab ich´s überlesen???)
    Fordere ihn auf jeden Fall schriftlich auf Ehegattenunterhalt zu zahlen (Rückstände sind nur bei Verzug geltend machbar später) und Kindesunterhalt zu zahlen. Darüberhinaus fordere ihn auf eine Jugendamtsurkunde für den Kindesunterhalt (ist kostenlos) innerhalb von 2 Wochen vorzulegen. Reagiert er nicht, dann geh zum Anwalt. Für PKH gibt es gesetzlich festgelegte Einkommensgrenzen (ob mit oder ohne Ratenzahlung usw.). Such Dir nen kompetenten RA, der berät Dich dann schon. Hast Du vorher schon schriftlich aufgefordert (mit Nachweis des Zuganges, also per Einschreiben), dann kann schneller geklagt werden.

    L.G. keja

  7. User Info Menu

    AW: nochmal Unterhalt

    @chaoshexe: was bedeutet denn "bei der Scheidung bereiterklärt"? Hast Du einen Titel in der Hand, aufgrund dessen Du vollstrecken kannst oder hat er es Dir nur mündlich so versprochen?

    L.G. keja

  8. User Info Menu

    AW: nochmal Unterhalt

    Hallo Keja

    Das er 100 Euro zahlt hat er mündlich vor Gericht erklärt beim Termin und es ist im Urteil festgelegt und insofern habe ich praktisch einen Titel.
    Nur er zieht sich halt mit total schwammigen Erklärungen aus der Affäre und ich kenn das von seinem inzwischen erwachsenen Sohn aus einer früherern Beziehung, da hat er auch nie freiwillig auch nur einen Pfennig( damals hies das noch so) bezahlt und wir hatten wirklich immer genügend Geld zur Verfügung um uns sogar schönen Urlaub leisten zu können ect.
    DAs heisst ich weiss das er lügt und wenn ich ihn verklage steigt er mir wieder mit sogenannten "Selbstmordabsichen" irgendwo rum und spielt den armen depressiven Mann dem es ja so schlecht geht.
    Naja ich schaff es irgendwann über meinen eigenen Schatten zu springen und die Angst vor seiner Reaktion zu besiegen.

    Merci
    Chaoshexe
    Der Verstand ist wie ein Fallschirm, um zu funktionieren muss er geöffnet sein

  9. User Info Menu

    AW: nochmal Unterhalt

    Zitat Zitat von Chaoshexe
    Hallo Keja

    Das er 100 Euro zahlt hat er mündlich vor Gericht erklärt beim Termin und es ist im Urteil festgelegt und insofern habe ich praktisch einen Titel.
    Nur er zieht sich halt mit total schwammigen Erklärungen aus der Affäre und ich kenn das von seinem inzwischen erwachsenen Sohn aus einer früherern Beziehung, da hat er auch nie freiwillig auch nur einen Pfennig( damals hies das noch so) bezahlt und wir hatten wirklich immer genügend Geld zur Verfügung um uns sogar schönen Urlaub leisten zu können ect.
    DAs heisst ich weiss das er lügt und wenn ich ihn verklage steigt er mir wieder mit sogenannten "Selbstmordabsichen" irgendwo rum und spielt den armen depressiven Mann dem es ja so schlecht geht.
    Naja ich schaff es irgendwann über meinen eigenen Schatten zu springen und die Angst vor seiner Reaktion zu besiegen.

    Merci
    Chaoshexe
    welche Reaktion befürchtest du denn? dass er sich was antut??? super masche .... wegen der hundert euro wird er schon nicht in den fluss springen....

    ich würde dir raten, deine angst zu überwinden und den unterhalt einzuklagen, zumal 100 euro viel zu wenig sind.
    hol dir rat beim rechtsanwalt und leite per prozesskostenhilfe im namen deines kindes die klage ein.

    die angst vor der angst ist das schlimmste!!
    augen auf und durch!

    frida
    Kommt dir ein Schmerz, so halte still und frage, was er von dir will ( Emanuel Geibel )

  10. User Info Menu

    AW: nochmal Unterhalt

    Hallo Chaoshexe!

    Die Situation ist natürlich nicht schön, wenn er ständig versucht Dich "moralisch" zu erpressen. Vielleicht gehst Du einmal zu einem Anwalt und lässt Dich beraten und klagst mit PKH den Unterhalt ein (auch den rückständigen, den er in gerichtlich festgelegten Raten zahlen kann). Letztenendes steht das Geld ja Deinem Kind zu, und das sollte er dann auch bezahlen!

    Ich wünsche Dir viel Kraft für den Weg!
    keja

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