Hallo Ihr Lieben
@Frida du hast ja recht genau wie
@Keja
werde mich wohl irgendwann demnächst überwinden müssen und diesen Schritt tun, auch wenn er mir dann wieder wie er es mir damals versprochen hat "die Hölle heiss macht" und parallel dazu versucht mich wieder bei allem und jedem als "die Böse" hinzustellen.
Arangiere ich mich halt mal mit dieser Rolle.
Merci fürs Mutmachen![]()
Chaoshexe
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Ergebnis 11 bis 16 von 16
Thema: nochmal Unterhalt
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10.11.2006, 15:14
AW: nochmal Unterhalt
Der Verstand ist wie ein Fallschirm, um zu funktionieren muss er geöffnet sein

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10.11.2006, 17:09
AW: nochmal Unterhalt
denk dran: nur primitive und dumme leute trennen in gut und böse.
Zitat von Chaoshexe
du kannst es nicht jedem recht machen.
..."die hölle heiss machen" und gleichzeitig einen auf "labil" zu machen ist ja eine tolle, sehr unglaubwürdige mischung...
.....und zur not: lass ihn springen. er ist für sein leben selbst verantwortlich.
fridaKommt dir ein Schmerz, so halte still und frage, was er von dir will ( Emanuel Geibel )
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11.12.2006, 20:19Inaktiver User
AW: nochmal Unterhalt
Hallo!
Nimmt man für den Kindesunterhalt die Düsseldorfer Tabelle?
Muß man von dem Betrag das halbe Kindergeld wieder abziehen?
Sprich in der Tabelle bin ich für Kind Nr. 1 bei 317 Euro. Kindergeld erhalte ich 154 Euro.
Er halte ich dann von meinem eventuellen EX 317 Euro, oder 240 Euro?
Danke schön!
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12.12.2006, 08:37
AW: nochmal Unterhalt
wenn du das kindergeld komplett erhälst musst du vom unterhalt dann die hälfte -sprich 77 euro- abziehen.
so ist es.
allerdings ist die düsseldorfer tabelle nur ein anhaltspunkt und nicht einklagbar, heisst , nicht gesetz.
was du letztendlich an unterhalt bekommst musst du mit deinem ex verhandeln, zu not eben über eine unterhaltsklage. Diese reichst dann DU im namen deines kindes ein.
fridaKommt dir ein Schmerz, so halte still und frage, was er von dir will ( Emanuel Geibel )
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17.12.2006, 13:53Inaktiver User
AW: nochmal Unterhalt
Nochmal ein Tip von mir. Bitte bei Minderjährigen zu Berechnung und Titulierung des Kindsunterhaltes das Jugendamt um Beistandschaft bitten. Noch kostet es nix und die Kollegen dort kennen sich mit den Gesetzeslagen zum Recht und Schutz des Kindes aus.
@fipsi,
die DDT ist eine Richtlinie, kein Muß.
Das Kindergeld wird hälftig abgezogen, wie Frida sagt. Grundlage zu Berechnung des KU ist das Netto des KV minus 5 bis 10 % berufsbedingte Aufwendungen. Und es zählen alle Kinder, falls er mehr hat als eins.
LG HillyGeändert von Inaktiver User (18.12.2006 um 09:22 Uhr)
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17.12.2006, 14:31Inaktiver User
AW: nochmal Unterhalt
Er hat die besten Möglichkeiten sein einkommen klein zu rechnen.
Zitat von Chaoshexe
Mein Nochehemann ist selbstständig und bei der Güteverhandlug wurde mir bestätigt das er seinen Hobbybetrieb ruhig weiter führen dürfte und sich nicht nach eine festen Anstellung umschauen muss um den Unterhalt für seine minderjährigen Kinder zu bezahlen.
Er hat zwar alle Rechte aber offensichtlich keine Pflichten.
Einen Rat habe ich leider auch nicht.Da ich bis jetzt noch aus ganz persönlichen Gründen keinen "Titel" geholt habe , er ist psychisch labil und ich will nunmal nicht schuld sein wenn er durchdreht, bzw. will meinen Frieden...weiss ich nicht wie ich nun vorgehen soll?
Hat jemand guten Rat.
Er ist erwachsen und konnte Kinder in die Welt setzten für die er nun keine Verantwortung übernehmen will.
Psychisch labil sind auffallend viele wenn es darum geht etwas von ihrem Besitz abzugeben,
zieht bei mir nicht mehr. Mir wäre es inzwischen egal wenn er vor einen Betonpfeiler fährt.
mir ist dieses Ruhe vor ihm haben auch etwas wert leider kostet es meine Kraft und Zeit und geht gewaltig zu Lasten unseres Lebensstandart.Chaoshexe (die einerseits ihre Ruhe will vor ihrem Ex, andererseits aber auch nicht immer nur wegstecken und eigentlich auch ihr gutes Recht beanspruchen möchte bzw. das gute Recht ihrer Tochter )
Kann es eigentlich nicht sein, aber Kinder sind in diesem Land nicht viel wert, für ihr Recht musst du kämpfen und zumindest in einem Fall wird zugunsten seiner Faulheit entschieden.
Q.


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