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    Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.....

    Mein volljähriger Sohn ist wg Studium bei seiner von mir geschiedenen Mutter ausgezogen.
    Jetzt geht es konkret um die Berechnung der Verteilung des zu zahlenden Unterhaltes.
    Bei mir liegt eine Vollzeitstelle vor die auch meiner Ausbildung entspricht.
    Meine Ex-Göttergattin arbeitet nur 60% und unterhalb ihrer Qualifikation, als Altenpflegerin anstatt als ausgebildete Krankenschwester.
    Wird ihr Gehalt nun auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet und dann der Unterhalt entsprechend aufgeteilt oder kann sie durch dieses "weniger Arbeiten" mir dann deutlich mehr aufs Auge drücken?

    Wenn jemand das beantworten kann und eventuell auch einen link zu einem Urteil hat wäre super.

    Ich sage schonmal Danke!

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    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Ohne Link und Urteile:
    zugrunde gelegt wird nur das tatsächlich erzielte Einkommen. Der Selbstbehalt beträgt jetzt 1000 €, das übersteigende Geld wird zu Hälfte für den Unterhalt herangezogen.

    Düsseldorfer Tabelle 2013: So wird der Unterhalt berechnet
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Ich darf Sie korrigieren?

    Es gibt Urteile das es ein sogenanntes Fiktives Einkommen gibt und das kann dann auch zur
    Berechnung herangezogen werden.
    Selbstbehalt seit 01.01.2013 1.200€

    Dank der freundlichen Mail einer Userin hier habe ich sehr viele Stellen und links zu Urteilen gefunden.
    Dank an Petra

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    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Zitat Zitat von lollopa Beitrag anzeigen
    Ich darf Sie korrigieren?

    Es gibt Urteile das es ein sogenanntes Fiktives Einkommen gibt und das kann dann auch zur
    Berechnung herangezogen werden.
    Selbstbehalt seit 01.01.2013 1.200€

    Dank der freundlichen Mail einer Userin hier habe ich sehr viele Stellen und links zu Urteilen gefunden.
    Dank an Petra
    Danke für die Korrektur. Dass der Selbstbehalt erneut angehoben wurde, ist ich mir neu.
    Mir ist bekannt, dass es Urteile zu fiktiven Einkommen gibt. Das betrifft unter anderem Selbstständige, die sich plötzlich ein geringes Einkommen aus ihrem Betrieb bezahlen.

    Dass Deine Frau unter ihrem Ausbildungsniveau arbeitet, wäre ihr nur vorzuhalten, wenn sie unmittelbar vor Auszug des Sohnes die Arbeitsstelle gewechselt hätte. Aber ich bin kein Anwalt.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    ein klient und anwalt- können schon zwei meinungen sein.

    gegenklient und anwalt- sind wir schon bei 4 meinungen.

    und einer entscheidet: die 5. person. der richter/in.

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    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Der Selbstbehalt bei minderjährigen Kindern beträgt € 1000, bei volljährigen, wie in diesem Fall, bei € 1200.

    Die Frage ist mMn, wie die ehelichen Verhältnisse ausgesehen haben. Hat die Frau weniger gearbeitet, um das Kind zu betreuen und ihrem Mann den Rücken freizuhalten?? Wären z.B. Schichtzeiten als Krankenschwester nicht möglich gewesen, etc pp.

    An Stelle des TE würde ich als erstes genau ausrechnen, ob es sich lohnt, hier wegen des Unterhalts vor Gericht zu ziehen. Die Anwalts- und Gerichtskosten könnten u.U. schnell den Betrag übersteigen, den er sparen könnte, wenn sie mehr angerechnet bekommen sollte, als sie verdient (war das noch verständlich ??).

    Zumal es hier ja auch erstmal darum geht, dem jungen Mann das Studium zu ermöglichen und ihn nicht von Anfang an in Existenzängste zu stürzen. Klagen muss hier nämlich der Sohn, wenn Vater oder Mutter den Unterhalt nicht zahlen möchten...keine schöne Sache.

    Also, erstmal reden und überlegen, was Sinn macht.

    amazone

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Zitat Zitat von amazone41 Beitrag anzeigen
    Klagen muss hier nämlich der Sohn, wenn Vater oder Mutter den Unterhalt nicht zahlen möchten...keine schöne Sache.



    amazone


    jepp.
    er ist volljährig- also muss er auch klagen.

  8. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Bei der Ex-Frau meines Partners wurde das monatliche Einkommen auf 100%-Arbeitszeit hochgerechnet, als es um Unterhaltsfragen ging. Sie war seinerzeit der Meinung, dass ihr eine volle Stelle nicht zuzumuten sei..... Das Gericht sah das anders. Plötzlich hatte sie denn auch eine volle Stelle.

    Problem bei volljährigen Kindern: sie müssen selber klagen, Eltern können das im Interesse der Kinder gegenseitig nicht machen.

    Ob sich eine Klage "lohnt" wegen ein paar Euronen, weil es ja um den Sohn geht, das kommt drauf an. Zum Beispiel, wie der TE finanziell gestellt ist, ob es noch weitere Kinder gibt etc. etc. Wenn er jetzt alles freiwillig zahlt, dann wird das so bleiben: er ist immer dran, wenn Geld gebraucht wird, die Ex kann immer die arme Kirchenmaus geben.

    Ich denke, das Einkommen der Ex kann aufgrund ihrer Tätigkeit in etwa geschätzt werden (auf 100%), es gibt Tariftabellen etc.. Der TE kennt sein Einkommen, kann also seinen "Anteil" ausrechnen. Das würde ich zahlen, den Rest muss der Sohn von der Mutter "einfordern", auch wenn's schwerfällt. Mein Partner hat das gegenüber den Kindern so gemacht (es handelte sich allerdings um vier Kinder, da konnte er nicht mal eben so alles übernehmen) und es hat dann auch geklappt, was die Zahlungen der Ex betrifft.

    Jeder Elternteil ist im Rahmen seiner Möglichkeiten in der Pflicht.

    Gruß, Elli
    Geändert von Inaktiver User (13.09.2013 um 16:36 Uhr)

  9. gesperrt

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    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Oje...

    ich geh mal naiv ran, blauäugig und wünsch euch ein gutes Auskommen.

    Sohn Studium. ok.
    Getrennt. ok.

    Das wichtigste am Studium war für mich zumindest - hier mute ich euch meine Blauäugigkeit zu und zwar frontal , verzeih: mit Geld umgehen lernen. Was braucht man, was kostet die Wohnung, was das Futter, und wie wird man erfinderisch im Dinge besorgen wie Einrichtung, Bett, etc.

    Darum geht es eigentlich, oder?
    Wenn das, was man so als Student benötigt von euch beiden nicht auf kommunikativer Art und Weise gestemmt werden kann, erst dann würde ich ansatzweise daran denken was denn so der andere verdient um dann evtl alte Kriegsschauplätze aufzuwärmen.

    Euer Sohn hat mit den Fronten zwischen euch NICHTs zu tun.
    Bitte lasst ihn da raus.

    Schaut erstmal ob ihr euch überhaupt kloppen müsst um die Aufteilung der 500/600 €. Der Bedarfssatz liegt wohl bei ca. 500 € +/- Ebbes. Auch mit 300€ + Studentenjob und Erfindungsreichtum kommt man durch.

  10. User Info Menu

    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Sehe ich auch so, Farmelli. Leider klang das Post des TE (der ja offenbar auch sofort wieder abgetaucht ist), nicht wirklich danach, als ginge es hier um den Sohn.

    Der Bedarfssatz für Studenten lt. Düsseldorfer Tabelle liegt bei € 670.

    amazone

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