Zitat Zitat von lollopa Beitrag anzeigen
Ich darf Sie korrigieren?

Es gibt Urteile das es ein sogenanntes Fiktives Einkommen gibt und das kann dann auch zur
Berechnung herangezogen werden.
Selbstbehalt seit 01.01.2013 1.200€

Dank der freundlichen Mail einer Userin hier habe ich sehr viele Stellen und links zu Urteilen gefunden.
Dank an Petra


Boah, sowas regt mich echt auf.
Der TE stellt eine berechtigte Frage in den Raum und schwupps kommt die Wunderfee (hier "Petra") und erlöst ihn von den Wissensqualen.

Schade nur, dass alle anderen nicht an diesem Wissen teilhaben können und dürfen.

Und jetzt postet lollopa schon länger nicht mehr. Aus die Maus.

Ach ja, man unterscheidet im Volljährigenunterhalt zwischen notwendigem und angemessenen Selbstbehalt.
Kommt halt auf den (hier dürftigen, m.E. konstruierten) Sachverhalt an.
Und zum fiktiven Einkommen: ein Blick in die Leitlinien des jeweiligen OLG erleichtert die Rechtsfindung.