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  1. VIP

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    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Zitat Zitat von amazone41 Beitrag anzeigen

    Der Bedarfssatz für Studenten lt. Düsseldorfer Tabelle liegt bei € 670.

    amazone
    Das ist ein guter Hinweis.

    Ich denke auch, dass beide Elternteile einen Selbstbehalt haben und das wird auch in die Unterhaltsberechnung einfließen.

    @Lollopa
    Wie weit seit ihr mit der Unterhaltsberechnung? Konntet ihr eine zufrieden stellende Lösung für alle finden?
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  2. gesperrt

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    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Zitat Zitat von amazone41 Beitrag anzeigen
    Der Bedarfssatz für Studenten lt. Düsseldorfer Tabelle liegt bei € 670.
    Der liegt niedriger, wenn der Sohn noch familienversichert ist...ich glaube das gilt bis 25.

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    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    nein - Krankenkasse und Studiengebühren kommen dazu.

    Und für die Wohnung sind darin 280 Euro berücksichtigt, was an manchen Studienorten kaum realistisch ist.

    Quelle

  4. gesperrt

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    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Da hat man ja mit vollem Bafög und Kindergeld mehr - also sind arme Eltern praktischer?

  5. gesperrt

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    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    wurscht.
    Geändert von _Farmelli (14.09.2013 um 12:11 Uhr)

  6. VIP

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    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    Da hat man ja mit vollem Bafög und Kindergeld mehr - also sind arme Eltern praktischer?
    Die Unterhaltszahlungen der Eltern sind für das Bafög irrelevant. Das Jahresgehalt von Vater und Mutter ist relevant und ob man selbst jobbt.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
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  7. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Ich hab hier noch nicht herausgelesen, ob der TE es sich tatsächlich nicht leisten kann, das Studium zu finanzieren, oder ob es nur darum geht, die Ex "bluten" zu lassen.

  8. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Zitat Zitat von lollopa Beitrag anzeigen
    Ich darf Sie korrigieren?

    Es gibt Urteile das es ein sogenanntes Fiktives Einkommen gibt und das kann dann auch zur
    Berechnung herangezogen werden.
    M.W. hängt das maßgeblich davon ab, ob dein Sohn noch als privilegiert gilt (das ist übrigens keine Wortschöpfung von mir, sondern nennt sich im Unterhaltsrecht tatsächlich so). Die Voraussetzungen dafür sind:

    Das volljärige Kind:

    1. darf das 21. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben und
    2. muss im Haushalt eines Elternteiles wohnen und
    3. muss sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden und
    4. darf nicht verheiratet sein

    Du schreibst zwar nicht, wie alt er genau ist, aber das spielt im Grunde genommen auch keine Rolle, denn ein Studium ist keine "allgemeine Schulausbildung". Somit sehe ich die Voraussetzungen für die Anrechnung eines fiktiven Einkommens der KM als nicht gegeben.

    Sinnvoller wäre es allerdings, einen Fachanwalt für Familienrecht dazu zu befragen...nur dort wirst du eine rechtlich fundierte Information bekommen.
    Geändert von Inaktiver User (14.09.2013 um 20:55 Uhr)

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    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Zitat Zitat von _Farmelli Beitrag anzeigen
    Euer Sohn hat mit den Fronten zwischen euch NICHTs zu tun.
    Bitte lasst ihn da raus.
    Das sehe ich anders.
    Minderjaehrige Kinder sollte man sicher nicht in Streitigkeiten um Unterhalt einbeziehen, gar keine Frage. Hier gehts aber um einen jungen Mann, der sich um die Finanzierung seines Studiums kuemmern muss. Sein Vater ist bereit, den Sohn seinem Einkommen entsprechend zu unterstuetzen, allerdings will er nicht den Teil der Mutter uebernehmen, den sie auf Grund von nur-Teilzeit-arbeiten-wollen nicht erbringen kann. Finde ich voellig verstaendlich.

    Anstelle des TE wuerde ich meinen Anteil des Unterhalts ausrechnen, und zwar auf der Basis einer Vollzeit arbeitenden Mutter - und diesen Anteil dann ueberweisen. Wenn der Sohn damit nicht zu Rande kommt, kann er das mit seiner Mutter diskutieren und in letzter Konsequenz ggf. klagen. Ist natuerlich unangenehm, aber zum Erwachsensein gehoert eben auch Unangenehmes.

  10. User Info Menu

    AW: Unterhaltsberechnung volljähriges Kind

    Hallo,

    unglücklich in diesen Situationen ist, dass der Sohn erst einmal "Opfer" von Unterhaltsquerelen zwischen den Eltern ist, wenn über die Leistungsfähigkeit und über die Anteile der beiden Elternteile Streit besteht, und sich mühsam seinen Unterhalt erkämpfen muss.

    Ich rate dem TE, sich anwaltlich beraten zu lassen und dann ein Gespräch mit der Ex und dem Sohn zu vereinbaren. Dass er anwaltlich beraten ist, muss er ja nicht sagen, und Thema des Gesprächs kann ja erst einmal eher informell "wieviel zahlt wer?" sein. Dann wird beiden Elternteilen hoffentlich klar, dass sie einen möglichen (wer weiß, ob es ihn überhaupt gibt) Konflikt auf dem Rücken des Sohnes austragen.

    Mandelblüte

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