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  1. User Info Menu

    Gemeinsames Sorgerecht

    Halo da draußen!

    Wer kennt sich aus:
    Sohn will nächstes Jahr auf eine weiterführende Schule,sein Abi machen.
    Benötigen wir die Unterschrift des Vater`s dafür? Habe das gemeinsame Sorgerecht,allerdings kümmert sich der Vater seit Jahren um nichts,hat kein großes Interesse,lebt weiter weg
    Ihm wäre es am liebsten,das unser Kind gleich eine Ausbildung macht und nicht evtl.später studiert.
    Nun habe ich Bedenken,das er sich sperrt,da wir seit Jahren auch kein gutes Verhältnis bzw.keine Kommunikation haben.
    Mein Sohn hat sehr gute Noten und möchte auf keinen Fall eine Ausbildung,da er auch noch nicht weiß in welche Richtung sein beruflicher Weg gehen könnte.

    VG
    Whatever

  2. gesperrt

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Dein Sohn soll seinen Vater mit einem Brief schriftlich und vorab über seine Pläne für die nächsten Jahre betreffend seiner Ausbildung informieren ... und das genügt aber.

    Sein Vater muss sich dann auf seine Pläne einstellen, sein Sohn darf über seine Zukunft selbst und nach eigener Interessenslage entscheiden. Der Vater hat kein Recht, eine solche schulische Ausbildung abzulehnen, erst recht dann nicht, wenn die Noten Deines Sohn gut sind.

    Normalerweise müsste es aber genügen, wenn du mit ihm zur Schuleinschreibung gehst und ihn an dieser Schule anmeldest und als Erziehungsberechtigte die Formulare unterschreibst ...
    beide Eltern werden die wenigsten Schüler dabei haben .


    jedenfalls, der Vater kann diese weitere schulische Ausbildung nicht wirklich ablehnen und boykottieren...

    Schreibt ihm, was er wissen muss und wie die Pläne seine Sohnes aussehen - am besten mit Zeugniskopie- und gebt eben an, wo die weitere schulische Ausbildung geplant ist und wie lange sie voraussichtlich dauern wird und mit welchem Schulabschluss sie endet.
    Geändert von Lonamisa (21.08.2013 um 10:01 Uhr)

  3. User Info Menu

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Hi,

    dein Sohn muss seine Vater schon benachrichtigen. Das ist in der regel ok, solange der Vater keine Einwände hat.

    Aber ich denke, solche Entscheidungen, die zum Wohle des Kindes sind, klappen in der Regel immer problemlos.

  4. User Info Menu

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Das Einverständnis des Vaters braucht Ihr schon. Wenn er die Zustimmung aber verweigert, könnt Ihr beim Familiegericht noch die Ersetzung der Zustimmung erwirken. In diesem Fall (Kind möchte aus eigenem Antrieb höheren Schulabschluss erlangen, wodurch sich seine Bildungschancen erhöhen) dürftet Ihr diese auch durchsetzen können.

    Dieser Antrag beim Familiengericht ist aber natürlich measure of last resort. Ihr solltet schon vorher versuchen, mit dem Vater eine Einigung herbeizuführen. Die Idee, dem Vater einen Brief zu schreiben, finde ich nicht schlecht.

    Viele Grüße

    Millowitsch
    Be like a duck. Remain calm on the surface but paddle like hell underneath.
    Michael Caine

  5. User Info Menu

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Der Vater weiss schon von dem Vorhaben,ist aber nicht begeistert. Er frägt bei mir per Sms nach dem Zeugnis und Bewerbungen für Ausbildungsplätze an. Bin wahrscheinlich selbst am Anmeldungstag nicht dabei und somit würde ich die Papiere vorher selbst unterschreiben u.die Patentante geht mit meinem Sohn hin,wenn so etwas möglich ist. Wir haben die Angst, das der Vater sich so lange sperrt,bis die Anmeldungsfrist abgelaufen ist. Ist es nicht möglich,wenn nur ich unterschreibe?

    Whatever

  6. Inaktiver User

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    ich würde bei der schule anrufen und mit denen sprechen- wie sie es handhaben.

    und was du im zweifelsfall brauchst damit dein kind den gewünschten schulweg gehen kann.

    ich denke, da ist auch viel ermessensspielraum der schulen- und hilft dir letztendlich nur die klare aussage der schule etwas, auf wessen unterschrift sie pochen.

    möglich, dass der kindsvater kein studium finanzieren möchte- bei ausbildung und dann eigenem verdienst- reduziert sich seine verpflichtung.

  7. User Info Menu

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Hallo brighid,

    genau darauf spekuliert der Kindsvater. War schon bei unserem ersten Kind so und es regt mich so auf!
    Wie kann man sein Kind in einen Ausbildungsberuf stecken,wenn dieser das garnicht möchte und seine Fähigkeiten in einem evtl.Studium sieht.
    Seit Jahren arbeitet unser Sohn darauf hin.
    Kennt sich jemand aus,wie es ist,das alleinige Sorgerecht zu beantragen?
    Wie gesagt,seit Jahren trage ich die ganze Verantwortung etc.alleine,kein Interesse des Vaters.
    Selbst bei wichtigen familiären Anlässen blieb er fern....

    Whatever

  8. Inaktiver User

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    frage deinen scheidungsanwalt- und/oder jugendamt- mit welchen "vorrausetzungen" du das alleinige sorgerecht bekommen kannst-

    und in eurem fall: wichtig: wie schnell.

  9. User Info Menu

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Meine Anwältin praktiziert nicht mehr,zudem bin ich nicht im Rechtschutz und habe wenig Geld...
    Aber ich habe schon gegoggelt,bezüglich Jugendamt.
    Bin allerdings nun ein paar Tage weg,aber danach werde ich mich mit dem Amt in Verbindung setzen.
    Und hoffe noch auf Einsicht des Vater`s!
    Kann es nicht nachvollziehen,wie man(n) seinem Kind solche Steine in den Weg legen kann...

    Whatever

  10. Inaktiver User

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Zitat Zitat von Whatever66 Beitrag anzeigen
    Kann es nicht nachvollziehen,wie man(n) seinem Kind solche Steine in den Weg legen kann...

    Whatever
    er sieht nur seine finanzen und die möglichkeit- die zu entlasten.

    eine ausbildung- ist gesetzliche verpflichtung. fertig. wenn dein kind nach einer ausbildung noch studieren möchte- ist der "unwillige" elternteil aus der finanziellen verpflichtung gesetzlich raus!

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