Ich möchte ergänzen: Eine Ausbildung, die den Interessen und Fähigkeiten des Kindes entsprechen. Und es ist nicht nur Wille des Kindes, es ist auch formal gesehen nichts dagegen zu sagen, da ja, wie du sagst, die Noten stimmen. Der Vater muss begründen, weshalb er die Unterschrift verweigert.
Sprich mit der Schule. Wahrscheinlich kannst du die Unterschrift nachreichen bzw. bekommst die Zeit eingeräumt zu erwirken, dass er unterschreiben muss.
Wie alt ist dein Sohn? Nur aufgrund einer verweigerten bzw. verspäteten Unterschrift wird ihm sicher nicht das Sorgerecht entzogen.
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Thema: Gemeinsames Sorgerecht
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21.08.2013, 13:42
AW: Gemeinsames Sorgerecht
Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
Christian MorgensternIn einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
- Ich habe meinen Sport gefunden.
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22.08.2013, 18:42
AW: Gemeinsames Sorgerecht
So einfach ist das nicht, wenn das Studium quasi "auf die Ausbildung aufbaut" (z.B. Ausbildung als Industriekaufmann und anschließendes BWL-Studium), kann die Unterhaltspflicht durchaus auch noch während des Studiums weiterlaufen trotz vorangehender Ausbildung.
Ein Freund meines Sohnes hat nach der Mittleren Reife eine Ausbildung erfolgreich absolviert, hat dann auf der BOS (Berufsoberschule) seine fachgebundene Hochschulreife gemacht und studiert jetzt an der FH. Der Vater wollte das mit der Ausbildung, wohl auch wegen Unterhalt, muss aber immer noch Unterhalt zahlen, bis der Sohn mit dem Studium fertig ist.A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
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22.08.2013, 18:52Inaktiver User
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22.08.2013, 19:16
AW: Gemeinsames Sorgerecht
ich denke, dass das ok ist und ihr da nicht die einstimmung des vaters braucht?



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