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  1. Moderation

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    er sieht nur seine finanzen und die möglichkeit- die zu entlasten.

    eine ausbildung- ist gesetzliche verpflichtung. fertig. wenn dein kind nach einer ausbildung noch studieren möchte- ist der "unwillige" elternteil aus der finanziellen verpflichtung gesetzlich raus!
    Ich möchte ergänzen: Eine Ausbildung, die den Interessen und Fähigkeiten des Kindes entsprechen. Und es ist nicht nur Wille des Kindes, es ist auch formal gesehen nichts dagegen zu sagen, da ja, wie du sagst, die Noten stimmen. Der Vater muss begründen, weshalb er die Unterschrift verweigert.

    Sprich mit der Schule. Wahrscheinlich kannst du die Unterschrift nachreichen bzw. bekommst die Zeit eingeräumt zu erwirken, dass er unterschreiben muss.

    Wie alt ist dein Sohn? Nur aufgrund einer verweigerten bzw. verspäteten Unterschrift wird ihm sicher nicht das Sorgerecht entzogen.
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  2. Moderation

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    eine ausbildung- ist gesetzliche verpflichtung. fertig. wenn dein kind nach einer ausbildung noch studieren möchte- ist der "unwillige" elternteil aus der finanziellen verpflichtung gesetzlich raus!
    So einfach ist das nicht, wenn das Studium quasi "auf die Ausbildung aufbaut" (z.B. Ausbildung als Industriekaufmann und anschließendes BWL-Studium), kann die Unterhaltspflicht durchaus auch noch während des Studiums weiterlaufen trotz vorangehender Ausbildung.

    Ein Freund meines Sohnes hat nach der Mittleren Reife eine Ausbildung erfolgreich absolviert, hat dann auf der BOS (Berufsoberschule) seine fachgebundene Hochschulreife gemacht und studiert jetzt an der FH. Der Vater wollte das mit der Ausbildung, wohl auch wegen Unterhalt, muss aber immer noch Unterhalt zahlen, bis der Sohn mit dem Studium fertig ist.
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  3. Inaktiver User

    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    Zitat Zitat von izzie Beitrag anzeigen
    So einfach ist das nicht, wenn das Studium quasi "auf die Ausbildung aufbaut" (z.B. Ausbildung als Industriekaufmann und anschließendes BWL-Studium), kann die Unterhaltspflicht durchaus auch noch während des Studiums weiterlaufen trotz vorangehender Ausbildung.

    Ein Freund meines Sohnes hat nach der Mittleren Reife eine Ausbildung erfolgreich absolviert, hat dann auf der BOS (Berufsoberschule) seine fachgebundene Hochschulreife gemacht und studiert jetzt an der FH. Der Vater wollte das mit der Ausbildung, wohl auch wegen Unterhalt, muss aber immer noch Unterhalt zahlen, bis der Sohn mit dem Studium fertig ist.
    ich kenne mind. 2 fälle wo der antrag auf unterhalt nach erfolgter ausbildung zur weiterqualifizierung vom familiengericht abgelehnt wurde.

    da ist die rechtsprechung nicht einheitlich und ich denke auch: es kommt immer auf die einzelheiten an.

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    AW: Gemeinsames Sorgerecht

    ich denke, dass das ok ist und ihr da nicht die einstimmung des vaters braucht?

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