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    Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Hallo,
    ich bin völlig mit den Nerven am Ende...

    Ich hab vom Finanzamt meinen Einkommenssteuerer-Bescheid bekommen und soll für 2011 960,- € Einkommenssteuer wegen dem Unterhalt zahlen und nächstes Jahr den gleichen Betrag nochmals.

    Seither musste ich keine Einkommenssteuer für den Unterhalt zahlen, da ich nicht gearbeitet habe

    Diesen steuerlichen Nachteil muss mein Ex mir ausgleichen, und das macht er auch - aber nur für die Zeit, in der er tatsächlich auch Unterhalt für mich gezahlt hat nämlich nur bis 03/12 denn da wurden wir geschieden und von da an hat er keinen Unterhalt mehr für mich bezahlt.

    Das "nette" an der Geschichte ist, dass ich bei meiner EkSt-Erklärung für 2011 gar keinen Unterhalt angegeben habe, da ich für dieses Jahr die Anlage U von der Steuererklärung meines Ex nicht unterschrieben habe - das heißt meines Wissens nach: mein Ex hat das Geld versteuert.

    Und jetzt drückt mir das FA einen Unterhaltsbetrag für 2011 rein und ich soll das nochmal versteuern! Und vor allem: So viel Unterhalt hab ich für 2011 gar nicht bekommen, wie es das FA angibt.

    Ich habe dann beim FA nachgefragt, was das soll. Da wurde ich gefragt, ob ich irgendwann mal die Anlage U unterschrieben hätte. Ja, das habe ich und zwar für 2008 + 2009. Ich wurde dann von dem Mitarbeiter des FA darüber informiert, dass ich somit unterschrieben habe, dass ich, sobald ich keinen Unterhalt mehr bekomme, einen Widerspruch wegen dem Realsplitting im alten Jahr fürs neue Jahr einlegen muss, ansonsten übernimmt das FA den Unterhaltsbetrag vom Vorjahr... und dann kam noch der nette Satz: Man müsste eben ganz genau lesen, was man unterschreibt....

    Geht's noch?? In welchem Land leben wir eigentlich?? Das sind meiner Meinung nach Methoden der Zeitungs-Mafia und nicht die eines Finanzamts - wie kann das sein, dass jemand derart über den Tisch gezogen wird?? Haben wir Alleinerziehenden nicht genug andere Probleme??

    Da ich nichts davon wusste, dass ich widersprechen muss, bedeutet dies, dass ich 2012 für 9 Monate und für 2013 12 Monate Einkommenssteuer bezahlen muss, für Unterhalt den ich nie bekommen habe.

    Das ist doch unfassbar!! Kann man dagegen nichts machen?? Hat da noch nie jemand dagegen geklagt??

    Leider habe ich keinen Steuerberater, und ein Anwalt will gleich wieder Kohle sehen...

    Kennt sich jemand in der Materie aus?? Kann ich dagegen nichts machen??

    Danke für eure Antworten,
    Gruß
    nivea23

  2. Inaktiver User

    AW: Zeitungs-Mafia-Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Deine Ausführungen sind sehr verwirrend.

    Erst sagst du, du hast nicht gearbeitet und folglich keine Steuern gezahlt. Warum kommt dann jetzt eine Nachforderung ? Ich denke, der Unterhalt hatte eine entsprechende Höhe, folglich fallen nunmal Steuern an . Steuerzahlungen fallen an, sobald man ein Einkommen hat, nicht nur wenn man arbeitet.

    Dein Ex "versteuert" den Unterhalt an dich nicht, sondern kann ihn von seiner Steuerschuld absetzen. Im Gegenzug musst du den Unterhalt versteuern und er erstattet dir das, was er ja auch macht, wie du sagst.

    Wieviel Unterhalt du bekommen hast, kannst du anhand von Kontoauszügen nachweisen, vielleicht hat dein Ex mehr "abgesetzt", als er dir gezahlt hat ?

    Gegen einen Steuerbescheid kannst du innerhalb einer angegebenen Frist Widerspruch einlegen. Das kannst du ja mal machen und dich in der Zwischenzeit erkundigen. Wie wäre es mit einem Lohnsteuerhilfe-Verein ?

    Deine Pauschal-Schelte gegen das Finanzamt hilft garnichts ! Die Leute machen ihren Job, ich bin froh, dass es in Deutschland ein funktionierendes Steuerwesen gibt. Auch ich denke, dass ich viel zu viel zahle, logisch, wer tut das nicht !

    Es gibt keine Sonderbehandlung für Alleinerziehende, außer dem entsprechenden Freibetrag. Wie für andere Gruppen der Bevölkerung auch. Es ist -wie bereits gesagt- jedem unbenommen, Widerspruch einzulegen. Habe ich auch schon gemacht, so ist es nicht.

    Gruß, Elli
    Geändert von Inaktiver User (17.08.2013 um 17:36 Uhr)

  3. Moderation

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    AW: Zeitungs-Mafia-Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Diese Regelung, das die Anlage U bis zu ihrem Widerruf gilt, steht klar und deutlich auf der ersten Seite des Formulars über der Unterschrift. Das ist nun ausnahmsweise tatsächlich in ziemlich einfaches und klares Formular, daher verstehe ich deine Aufregung nur sehr wenig.

    Und das Finanzamt hat insofern alles richtig gemacht - es gibt also überhaupt keinen Grund die zu diffamieren.


    Schau in deine Scheidungsfolgenvereinbarung, was dort genau vereinbart war.
    Und wenn danach möglich, widerrufe die Anlage U für das nächste Jahr, das geht nämlich immer nur im Voraus.


    Und dann sprich mit deinem Exmann, ob er den Unterhalt entsprechend abgesetzt hat oder ggfl. noch Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erheben kann, falls er den Unterhalt nicht geltend gemacht hat und lass dir dann entsprechend deine Steuern von ihm erstatten.

    Bzw. - ich sehe gerade es gab ja keinen Unterhalt - lege sofort Einspruch gegen die Steuerbescheide 2011 und 2012 ein, das geht formlos und per Fax oder einfachem Schreiben und lasse dann nächste Woche bei einem Steuerberater prüfen ob die Einspruchsfrist noch läuft.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  4. Inaktiver User

    AW: Zeitungs-Mafia-Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Zitat Zitat von nivea23 Beitrag anzeigen
    Das sind meiner Meinung nach Methoden der Zeitungs-Mafia-----
    Was verstehst du unter "Zeitungs-Mafia"? Ich hab mal bei einer Zeitung gearbeitet - mafiös waren die nicht...

  5. User Info Menu

    AW: Zeitungs-Mafia-Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    ich muss mich Prometha 71 Antwort anschließen...

    Nie war es so wichtig wie heute- alles zu lesen was auf einem bedruckten Blatt steht, bevor etwas die eigene Unterschrift bekommt!

    Lege sofort Widerspruch ein- mit dem Vermerk Begründung folgt... dann suche dir Hilfe.

    Ein Steuerberater wäre gut, aber du kannst auch zu einem Anwalt gehen der sich mit Steuerrecht auskennt- Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen- wenn du sehr geringes- oder gar kein einkommen hast.

    Da ich im FA arbeite, finde ich es etwas anmaßend - das Amt mit Mafia i. V. zu bringen....
    Solange es Erstattungen gibt , ist die Welt in Ordnung- aber wenn Rückzahlungen anstehen- dann wird gewettert- auch: wenn die Leute es selber verschuldet haben,.....aus welchen Gründen auch immer..
    Habe die KRAFT,zu ändern, was nicht mehr länger zu ertragen ist;
    die GELASSENHEIT, alles dass hinzunehmen, was nicht zu ändern ist, und die WEISHEIT, das eine vom anderen zu unterscheiden

  6. Inaktiver User

    AW: Zeitungs-Mafia-Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Zitat Zitat von silberpfeil Beitrag anzeigen
    Da ich im FA arbeite, finde ich es etwas anmaßend - das Amt mit Mafia i. V. zu bringen....
    Solange es Erstattungen gibt , ist die Welt in Ordnung- aber wenn Rückzahlungen anstehen- dann wird gewettert- auch: wenn die Leute es selber verschuldet haben,.....aus welchen Gründen auch immer..
    Ich arbeite zwar nicht im Finanzamt, aber ich geb dir recht!

  7. User Info Menu

    AW: Zeitungs-Mafia-Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Wer ist schon begeistert über Steuernachzahlungen???

    Das Finanzamt mit der Mafia zu vergleichen, finde ich aber schon überzogen. Von den Einnahmen profitieren alle Bürger im Land. Von diesen Steuern wird unter anderem, die soziale Infrastruktur unseres Landes finanziert.

    Dort arbeiten in der Regel sachkompetente und auch hilfsbereite Mitarbeiter ( mein "Finanzi" hilft mir immer, wenn ich mich zu blöd anstelle )....keine Mafiosis.

    Wenn du der Meinung bist das da etwas falsch berechnet wurde, leg Einspruch ein und prüfe es nach. Das geht ganz formlos. Habe ich auch schon gemacht und es wurde, zu meinen Gunsten neu berechnet. Der Fehler lag bei mir, weil ich vergessen hatte etwas anzugeben.

  8. Moderation

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    AW: Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Anmerkung der Moderation:

    Da wir den Mafia-Vergleich ebenfalls für unangemessen halten, wurde der Titel geändert.

    Gruß,
    Analuisa
    Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.

    ... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs

  9. User Info Menu

    AW: Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Zitat Zitat von Analuisa Beitrag anzeigen
    Anmerkung der Moderation:

    Da wir den Mafia-Vergleich ebenfalls für unangemessen halten, wurde der Titel geändert.

    Gruß,
    Analuisa
    Habe die KRAFT,zu ändern, was nicht mehr länger zu ertragen ist;
    die GELASSENHEIT, alles dass hinzunehmen, was nicht zu ändern ist, und die WEISHEIT, das eine vom anderen zu unterscheiden

  10. Inaktiver User

    AW: Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Soweit mich mein Laienwissen nicht täuscht, ist der Ex derjenigewelche, denn der hat ja den Steuervorteil wohl einkassiert,ich hatte mich mal erkundigt, wenn man wemauchimmer Unterhalt zahlt,kann man es absetzen, derjenige UH Empfänger muß das versteuern, ich kann mir nicht vorstellen, daß das FA da einfach ins Blaue schießt....

    LG NNMi
    (ich habe auch total nette FA-bearbeiter, bin aber auch immer nett zu denen, die machen auch nur ihren Job)

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