Antworten
Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 18 von 18
  1. User Info Menu

    AW: Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Hallo Nivea,

    ich schließe mich hier mal den allgemeinen Lobgesängen auf das Finanzamt nicht an, auch ich habe schon ziemlich merkwürdige Sachen erlebt, die ich allerdings dank einer äußerst plietschen Steuerberaterin wieder ins Lot ziehen konnte.

    Was ich nicht ganz verstanden habe: hast du denn für 2011 und 2012 eine Steuererklärung abgegeben? Oder hat das Finanzamt völlig eigeninitiativ diese Steuer festgesetzt?

    Ich würde mich an deiner Stelle möglichst kurzfristig mit einer Steuerberaterin verabreden, um die ganze Sache zu prüfen. Nach meinem laienhaften Verständnis müsste das auch preiswerter sein als eine Anwältin.
    Und dann schauen, was zu retten ist.

    LG
    Capbreton

  2. User Info Menu

    AW: Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Zitat Zitat von nivea23 Beitrag anzeigen
    Und jetzt drückt mir das FA einen Unterhaltsbetrag für 2011 rein und ich soll das nochmal versteuern! Und vor allem: So viel Unterhalt hab ich für 2011 gar nicht bekommen, wie es das FA angibt.

    Ich habe dann beim FA nachgefragt, was das soll.
    Das freut das Finanzamt, wenn man gleich so auftritt ...

    Zitat Zitat von nivea23 Beitrag anzeigen
    Da wurde ich gefragt, ob ich irgendwann mal die Anlage U unterschrieben hätte. Ja, das habe ich und zwar für 2008 + 2009. Ich wurde dann von dem Mitarbeiter des FA darüber informiert, dass ich somit unterschrieben habe, dass ich, sobald ich keinen Unterhalt mehr bekomme, einen Widerspruch wegen dem Realsplitting im alten Jahr fürs neue Jahr einlegen muss, ansonsten übernimmt das FA den Unterhaltsbetrag vom Vorjahr... und dann kam noch der nette Satz: Man müsste eben ganz genau lesen, was man unterschreibt....
    Hat er recht.

    Zitat Zitat von nivea23 Beitrag anzeigen
    Geht's noch?? In welchem Land leben wir eigentlich?? Das sind meiner Meinung nach Methoden der Zeitungs-Mafia und nicht die eines Finanzamts - wie kann das sein, dass jemand derart über den Tisch gezogen wird?? Haben wir Alleinerziehenden nicht genug andere Probleme??

    Da ich nichts davon wusste, dass ich widersprechen muss, bedeutet dies, dass ich 2012 für 9 Monate und für 2013 12 Monate Einkommenssteuer bezahlen muss, für Unterhalt den ich nie bekommen habe.
    In Deinem Bescheid steht auch eine Widerspruchsfrist. Liest Du manchmal das, was Du bekommst?
    Deine Überforderung als Alleinerziehende ist nun wirklich nicht das Problem des Finanzamtes, soll es nun Alleinerziehenden keine Steuerbescheide mehr schicken? Man kann erwarten, dass auch Alleinerziehende noch lesen und schreiben können. Oder spricht etwas dagegen?

    Zitat Zitat von nivea23 Beitrag anzeigen
    Das ist doch unfassbar!! Kann man dagegen nichts machen?? Hat da noch nie jemand dagegen geklagt??
    Muss man nicht. Man legt ggf. Widerspruch ein und korrigiert die Zahlen. Und gut ist ... Ggf. lässt man in den vorherigen Stand setzen. Steht nicht drauf, kann man googeln. Ob das bei Unterhaltssachen geht, weiß ich allerdings nicht.
    Dein Verhalten und Deine Denkweise sind unfassbar.
    Die Fristen stehen, wie Du sicher gesehen hast, auf dem Bescheid drauf.


  3. Inaktiver User

    AW: Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Die Möglichkeiten des Widerspruchs stehen auf den Bescheiden - die müssen da sogar drauf stehen aus rechtlichen Gründen.

    Du hast Unterhalt bekommen also ein Einkommen gehabt - wer Einkommen hat zahlt Steuern. So ist das nicht nur in diesem Land.

    Wenn du nicht soviel Unterhalt bekommen hast und nicht so lange, dann solltest du dich an einen Anwalt für Steuerrecht wenden.

    Wann kam der Bescheid? Sind die 6 Wochen schon um? Falls nicht schreib schnell du legst Einspruch ein, eine Erklärung reichst du nach - das reicht erstmal!

    Falls die Frist um ist - geh persönlich zum FA und sprich mit einem Mitarbeiter.. Erkläre was Sache ist und das du die Einspruchsfrist versäumt hast - das sind nette hilfsbereite Menschen dort im FA!

  4. Inaktiver User

    AW: Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Selbst muß sie keine EK gemacht habe - ihr Exmann hat ja einen abgegeben und dort den Unterhalt für sich abgezogen - also muß der der den Unterhalt bekommt die Steuern zahlen...

    Wenn der Mann den Ausgleich vornimmt weiß ich gar nicht wieso das ein Problem ist - hat er mehr angegeben als er gezahlt hat läßt sich das ja nachweisen!

  5. User Info Menu

    AW: Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Mir steht aktuell auch die erste Steuererklärung bevor in der ich den erhaltenen Unterhalt angeben muss.
    Ich geb's zum Steuerberater, ist mir sonst zu riskant.

    Weiß jemand wie das ist: ich muss sicher nachzahlen an das Finanzamt, ich hatte 2012 außer Elterngeld und Unterhalt kein Einkommen. Steuerberaterin meinte, ohne meine Unterlagen zu kennen (nur die vom ex), dass er die Summe an das Finanzamt zahlen muss. Ist das richtig? Wenn ja, wäre das natürlich super. Aber kann das sein? Und warum? Gilt das auch, wenn ich wieder arbeiten gehe?

  6. Moderation

    User Info Menu

    AW: Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Normalerweise gibt es eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten, dass der Unterhaltsempfänger den Unterhalt versteuert und der Unterhaltszahlende ihn steuerlich absetzt.

    Normalerweise spart der Unterhaltszahlende mehr Steuern als der Unterhaltsempfänger zahlen muss und deswegen wird der Betrag entsprechend ausgeglichen. Dazu bedarf es aber im Rahmen der Trennung / Scheidung einer entsprechenden Vereinbarung.


    Das Finanzamt will sein Geld von dir.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  7. User Info Menu

    AW: Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Wir sind noch nicht geschieden, das Thema läuft noch.
    Macht das einen Unterschied?

    Wir haben die Anlage u zusammen ausgefüllt, sonst kann ich mich an keine Vereinbarung erinnern.
    Die letzte Steuererklärung haben wir noch gemeinsam abgegeben. Quasi die erste und letzte in der wir gemeinsam veranlagt wurden :-/

  8. Moderation

    User Info Menu

    AW: Methoden vom Finanzamt - Einkommenssteuer und Unterhalt

    Dann solltet ihr eine schriftliche Vereinbarung treffen, BEVOR ihr die Steuererklärungen abgebt.
    Wobei es dafür sinnvoll sein kann, den Steuerberater die Erklärungen erstellen zu lassen, damit ihr wisst, wie hoch die Ausgleichszahlung ist.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

Antworten
Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •