Hallo,
ich ersuche euren Rat. In Kürze ziehe ich mit meinem Sohn (knapp 3), nach Schottland. Der Vater zahlt Unterhalt. Was ändert sich bei Kindergeld- und Unterhaltszahlungen? Oder kennt sich gar jemand mit den dortigen Kindergeldsummen aus?
Liebe Grüße,
Kielwasser
Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6
-
28.04.2013, 12:29
Kindesunterhalt nach Umzug ins europ. Ausland
-
28.04.2013, 12:54
AW: Kindesunterhalt nach Umzug ins europ. Ausland
Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
-
28.04.2013, 12:59Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt nach Umzug ins europ. Ausland
ich kann dir nur aus einem andern kontext heraus (grosse tochter zieht nach usa- ich bin unterhaltspflichtig) sagen: der betrag bleibt. ich habe die unterhaltsverpflichtung, ich lebe hier. ich zahle nach tabelle, die hier gilt und schicke ihr das geld.
die unterhaltsverpflichtung wurde hier in deutschland per familiengericht festgelegt und festgestellt- und dann ist auch weiterhin dieses familiengericht der ansprechpartner. zumindest in meinem fall.
wenn sie in einen sehr teueren staat zieht- ist das letztendlich über die mehrkosten- "ihr" vergnügen. nicht meine verpflichtung.
-
28.04.2013, 13:06
AW: Kindesunterhalt nach Umzug ins europ. Ausland
Erhältst du für diese Tochter Kindergeld, brighid?
Wenn ich dieses PDF richtig verstehe, kann der in D verbleibende Vater das Kindergeld bekommen.
http://www.harald-thome.de/media/fil...nd-10-2012.pdfImmer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
-
28.04.2013, 13:09Inaktiver User
AW: Kindesunterhalt nach Umzug ins europ. Ausland
ums kindergeld bekümmert sich der kindsvater. mir steht bei der steuererklärung das halbe kindergeld zu.
-
03.08.2013, 01:21
AW: Kindesunterhalt nach Umzug ins europ. Ausland
Bei der Höhe des Unterhalts kommt immer auf die Ländergruppeneinteilung an. Mit Schottland/ UK stehst du gut, bekommst den Unterhalt fürs Kind 1:1.
Ländergruppeneinteilung - Gesetzliche Grundlagen, Alle Länder mit jeweiligen Beträgen - meinesteuersoftware.de
Würdest du z. B. in das benachbarte Polen ziehen, würde das Kind nur die Hälfte des Unterhalts bekommen, da dort das Leben und Unterhaltungskosten um die Hälfte billiger.Die Seele nährt sich von dem, worüber sie sich freut. Augustinus


Zitieren

