Hallo an alle,
habe mal eine Frage zum Thema Unterhalt.
Bin seit Juni 2012 geschieden. Bekomme vom Vater der Kinder für die Kinder Unterhalt.
Wie sieht es aus mit Unterhalt für mich? Bin arbeitslos. Bewerbe mich aber fleißig und will auch arbeiten.
Kann man da nachträglich noch was machen, zb. über einen Anwalt? oder ist der Zug jetzt abgefahren.
Knapse nämlich hinten und vorne mit meinen Finanzen und der Vater der Kinder ist Großverdiener und in erster Linie geht es eh um die Kinder und nicht darum, das ich mir ein schönes Leben machen will oder gar in Urlaub fahren. Aber wenn man oft nicht mehr weiß, wie man einkaufen gehen soll, das geht gar nicht. Sobald ich einen Job habe, fällt das ja dann auch wieder weg. Er kümmert sich auch sonst fast gar nicht um die Kinder. Möchte nur, das ich mich finanziell mal ein bisschen entspannen kann.
Danke für eure Hilfe.
Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7
Thema: Unterhalt nach Scheidung
-
18.04.2013, 11:21Inaktiver User
Unterhalt nach Scheidung
-
18.04.2013, 12:22
AW: Unterhalt nach Scheidung
Hattest du zum Zeitpunkt der Scheidung Arbeit und deswegen wurde kein Ehegattenunterhalt festgesetzt? Dann könnte dein Anspruch wiederaufleben, da kann dir aber nur ein Anwalt helfen.
Was wurde denn bei der Scheidung vereinbart bzw. im Urteil festgehalten?A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
(George R. R. Martin)
Moderation von:
Alle Jahre wieder...
----------
-Rezeptideen und Rezepte für Kinder-
---
3 .. 2 .. 1 .. Ebay-Forum------------------Hochzeit
-------------------------
-Reisen 
-
18.04.2013, 12:27Inaktiver User
AW: Unterhalt nach Scheidung
frage deinen anwalt ob und welche chancen er/sie bezogen auf eure scheidungsregelung, er/sie sieht.
das lässt sich pauschal nicht sagen.
die veränderung im scheidungsrecht von 2008 betrifft ja auch den wegfall des nach-ehelichen unterhaltes.
-
18.04.2013, 14:53
AW: Unterhalt nach Scheidung
Ich schätze deine Chancen als so gut wie nicht vorhanden ein. Die Scheidung war 2012, das neue Unterhaltsgesetz galt also schon => kein Ehegattenunterhalt mehr. Auch die Ausnahmeregelungen gelten für dich nicht.
Lebt ihr aktuell nur von den Unterhaltszahlungen für die Kinder? Oder erhälst du ALG I/II?Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
-
19.04.2013, 11:35Inaktiver User
AW: Unterhalt nach Scheidung
Nur von den Unterhaltszahlungen könnten wir gar nicht leben. Bekomme ALG II und Kindergeld. Aber es reicht hinten und vorne nicht.
-
19.04.2013, 11:44Inaktiver User
AW: Unterhalt nach Scheidung
wenn bei der scheidung kein nach-ehelicher unterhalt ausgemacht wurde- sehe ich das eher duster. aber frage deinen anwalt.
-
19.04.2013, 12:11
AW: Unterhalt nach Scheidung
A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
(George R. R. Martin)
Moderation von:
Alle Jahre wieder...
----------
-Rezeptideen und Rezepte für Kinder-
---
3 .. 2 .. 1 .. Ebay-Forum------------------Hochzeit
-------------------------
-Reisen 


Zitieren

