Hallo,
es gibt da Fälle....
Eine ältere Dame erwähnte beim Jobcenter, daß sie einmal pro Woche bei ihrer Schwester Mittagsessen bekommt, der Regelsatz wurde für vier Tage im Monat um 1/3 gekürzt.
Mitpatienten in meiner Reha bekammen für die Rehatage den kompletten Lebensmittelgrundbedarf gestrichen....Es gab ja schließlich drei Mahlzeiten ohne Extrakosten...
Es ist übrigens ziemlich egal mit dem Unterhalt, wenn beide Eltern H4 bekommen...Ist das Kind hälftig bei beiden Eltern, fällt Unterhaltsanspruch komplett weg. Bekommt die Mutter UH Vorschuß vom Amt, wird das als Einkommen angerechnet. Die Summe ist unterm Strich die gleiche, heißt nur anders....
Allerdings bekommt ein Alleinerziehende bei einer Warmmiete von 440€ noch ca.1200€ vom Amt, ohne zu arbeiten, die Friseuse mit 3€/Stunde hat das nicht, muß aufstocken (was ja auch nicht lustig ist) und arbeitet volltags.......Schönes reiches Deutschland, frage mich immer, wo die viel zitierte soziale Gerechtigkeit bleibt!!!
LG NNMi
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05.03.2013, 12:43Inaktiver User
AW: Hartz IV - Mutter muss dem Vater die Tage zahlen, an denen er das Kind betreut
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06.03.2013, 11:44
AW: Hartz IV - Mutter muss dem Vater die Tage zahlen, an denen er das Kind betreut
da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblogcarpe diem
Alles wird gut
Lieber groß gemustert, als keinkarriert
BVB 
Cuba oder Kuba
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06.03.2013, 11:59Inaktiver User
AW: Hartz IV - Mutter muss dem Vater die Tage zahlen, an denen er das Kind betreut
Das glaube ich auch nicht, dass das stimmt.
Regelsatz ist ja bei etwa 380 Euro, der für das Kind liegt niedriger, glaube zwischen 200 und 300 Euro, je nach Alter, Kindergeld gibt es gar nicht für Hartz 4 Empfänger.
Wie man da auf 1200 Euro zusätzlich zur Miete kommt weiß ich nicht, vielleicht bei vielen Kindern...
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06.03.2013, 12:55
AW: Hartz IV - Mutter muss dem Vater die Tage zahlen, an denen er das Kind betreut
Kindergeld muß beantragt werden, und wird dann als Einkommen des Kindes in der Berechnung wieder abgezogen.
Wegem dem hohen bürokratischen Aufwand bin ich dafür eine Grenze für Bagatellsummen festzulegen die nicht berücksichtigt werden, das würde die Sachbearbeiterinnen sehr entlasten.Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur so selten dazu.
Karl Valentin
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06.03.2013, 12:58
AW: Hartz IV - Mutter muss dem Vater die Tage zahlen, an denen er das Kind betreut
Das geht schon, wenn man viele Kinder hat. Aber dann ist auch die Miete höher. Für 440€ bekommt man hier eine kleine 2-Zimmerwohnung, wenn überhaupt.
Der Regelsatz für Alleinstehende/Alleinerziehende ist aktuell 382€ und für Kinder von 6 - 14 J 255€. Macht zusammen 892€. Dazu die Miete von 440€ und dann sind wir bei einem Betrag von 1332€.
Es wird auch Bedarfsempfänger geben, die mehr Miete bekommen - wenn man in einer Gegend wohnt, die einen hohen Mietspiegel hat. Dies ist hier bei uns der Fall und üblicherweise bekommt man eine Wohnung mit 60qm für 600€. Da wären wir dann bei 1492€ für die Familie.
Für das 'Alleinerziehend' sein gibt es noch einen Mehrbedarf, der sich aus der Anzahl der Kinder und dem Alter der Kinder berechnet. Bei 2 Kindern unter 16: 137€.
Der Regelbedarf ist bundesweit gleich, schwankt jedoch nach Altersgruppe der Kinder, d. h. Alleinerziehende mit Kindern im unter 6 Jahren erhalten weniger Regelsatz, als Alleinerziehende mit Kindern über 6.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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06.03.2013, 20:39Inaktiver User
AW: Hartz IV - Mutter muss dem Vater die Tage zahlen, an denen er das Kind betreut
Sorry, muß mich berichtigen, man bekommt die 440 Miete plus zweimal Regelsatz(380 bzw. 215+x je nach Alter) plus Alleinerziehendenzuschlag die Höhe variert von Fall zu Fall....Im mir bekannten Fall waren es ca.150€ dazu....hat in Summe die besagten 1200-1300€.
Dazu gabs dann noch diverse Einmalzahlungen, insgesamt ca.3000€ (erstausstattzung Whg und Kinderzimmer) incl. 500€ Stiftung Mutter und Kind...
Außerdem zählen noch Bildungspaket (300€), bei Schulkindern pro Schuljahr 100€ für Schulhefte&co. In Berlin ein Sozialticket und pro Monat GEZ BEfreiung macht nochmal 17€....
Bis Ende 2010 wurde das Elterngeld nicht als Einkommen gerechnet, so daß in dem mir gut bekannten Fall ca.1600€/MOnat flossen.....das wurde jetzt korrigiert...
Bei den immer wieder gern zitierten Aufstockern gibts auch den Fall, daß Papa allein arbeitet und mit zB drei KIndern der Regelsatz (fiktive Miete 800€) plus 380 plus vier mal Regelsatz für Mutter plus die drei KInder bei 2200 bis 2500€ liegt...
Manchmal fragt frau sich, wofür man arbeiten geht....
LG NNMi
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07.03.2013, 07:04
AW: Hartz IV - Mutter muss dem Vater die Tage zahlen, an denen er das Kind betreut
@nichtnurmami
Ich finde es nicht gut, dass du das Bildungspaket als 'Einkommen' der Eltern auflistest. Das ist nicht richtig. Das Bildungspaket wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern nur auf Antrag und nur für vorgeschriebene Dinge. Es nehmen nur ein Drittel der Bildungspaketberechtigten dieses Angebot wahr. Wenn du 3 Kinder hast, dann kannst du pro Kind 10€ pro Monat für den Verein oder für die Musikschule bekommen. Was bei letzterem nicht reicht. Oder aber du kannst das Mittagessen in der Kita über dieses Geld teilweise finanzieren. Bei 40€ Essensgeld übernimmt das Bildungspaket 25€. Hinzukommt, dass andere Leistungen, die nicht beantragt werden mussten, gekürzt wurden, weil dies nun über das Bildungspaket läuft.
Dieses Bildungspaket wird nur direkt an Verein und Co. bezahlt. Es kann also nicht als Einkommen angerechnet werden.
Auch das Schulbedarfspaket wird nur ausgezahlt, wenn die Eltern die Belege vorlegen. D. h. sie müssen in Vorlage treten und dann erhalten sie 70€ im Sommer und 30€ im Februar zurück erstattet.
Die Erstausstattung wird vielen gewährt, ich bin überrascht über die hohe Summe die du nennst. Das ist hier nicht üblich, auch weil hier die Erstausstattung über Sozialkaufhäuser erworben werden müssen, nur wenn es z. B. gerade keine Waschmaschine gibt, darf die bis 200€ bei einem Elektromarkt gekauft werden. Gleiches gilt für andere Möbel.
Auch wird hier kein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel gewährt.
Die GEZ wird bezahlt, weil viele Hilfeempfänger es nicht gezahlt haben, dann irrsinnige Schulden aufgelaufen sind, weil die GEZ kontrolliert hat, inkl. Mahngebühren und Inkassoverfahren.
Wenn einer berufstätig ist, dann gilt die Bedarfsgemeinschaft. Da wird selten der volle Regelsatz für die Kinder und die Mutter bezahlt. Außer er arbeitet im Niedriglohnsektor oder auf MiniJob-Basis. Nur das würde deine Zahlen erklären. Wer arbeitet und dann Geld nach SGB II/XII bekommt, verdient wirklich wenig.
Normalerweise müsste vor der Aufstockung der Kindergeldzuschlag und das Wohngeld greifen.
Ich würde immer Arbeit vorziehen, als im Bezug von staatlichen Hilfen zu stehen. Viele Einschränkungen sind nicht bekannt und werden nicht öffentlich diskutiert. Z. B. kann man nicht so einfach umziehen, das muss das Amt genehmigen und die Wohnung, die man beziehen will auch.Geändert von xanidae (07.03.2013 um 07:38 Uhr)
Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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07.03.2013, 09:18
AW: Hartz IV - Mutter muss dem Vater die Tage zahlen, an denen er das Kind betreut
Jetzt driften wir ab in die Diskussin in wie weit die Sozialhilfe sinnvoll ist.
Ich mcöhte hier aber wegen des erwähnten Falls noch anmerken, dass die beiden, also die Mutter und der Vater, beide Anfang 40, noch nie gearbeitet haben und schon immer von Sozialhilfe leben, was ich als ganz schlimm sehen, denn das ist für mich so ein Beispiel, dass man auch ohne Arbeit leben kann.
ich sehe auch, dass so manchen Sozialhilfeempfänger sich mehr leisten können als ich, auch weil ich nur halbtags arbeite. Ich finde einfach es wird zu wenig Druck aufgeübt, dass die Leute sich auch einen Job suchen, bzw. die schwarz arbeiten gehen und dann doppelt kassieren. Und da gebe ich Cassis recht, statt auch so Kleinbeträge zu achten und hier dann abziehen, damit es dort wieder ausgezahlt werden kann, sollte etwas mehr Druck ausgeübt werden und auch mehr kontrolliert werden.da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblogcarpe diem
Alles wird gut
Lieber groß gemustert, als keinkarriert
BVB 
Cuba oder Kuba
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07.03.2013, 10:10Inaktiver User
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07.03.2013, 10:17Inaktiver User
AW: Hartz IV - Mutter muss dem Vater die Tage zahlen, an denen er das Kind betreut
Liebe Xanidae,
alles was von mir "auf Antrag" aufgelistet wurde, muß der Normalo Angestellte vom versteuerten Einkommen finanzieren...Ein bißchen bemühen müssen sich diese Leute auch, finde ich, Zeit ist ja da....
Der von mir zuerst dargestellte Fall ist Berlin, ich kenne noch einen, da war es aktuell Ende 2012.
Da wurden für einen Alleinwohnenden Anfang 20 1500€ ausgezahlt, ohne daß er je beweisen mußte, wohin das Geld ging, die von mir vorher genannten Sätze in Fall 1 (3000€) waren für eine Schwangere, da addierten sich
Erstausstattung Whg.1Person,
plus Waschmaschine und Kühlschrank für insgesamt 600€,
dazu Erstaustattung fürs Baby plus Umstandskleidung, das waren knapp unter 3000€,
dazu kamen später noch Einmalzahlungen für Auslegware (weil Kleinkind)
und Gardinen...
plusder 600€ von der Stiftung Mutter u.Kind...
Aber das ist jetzt zu ot.
In Summe alles großer MIST!!! Und viel zuwenig Druck....
Gruß NNMi


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