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    AW: Nach Jahren mit dem Kopf noch nicht durch ...

    Danke! :-)
    Die Kinder wurden vom JA befragt und fanden das nicht besonders prickelnd. Sie hätten dann noch mindestens eine Befragung gehabt, evtl. auch Gutachter etc. Obwohl der Richter andeutete, dass die Sachlage für sich spreche.

    Vollmacht reicht ja, ich will ihn nicht ständig fragen müssen bzw habe ich keine Lust auf seine Spielchen, dass er hinterher schreit, er hätte von nichts gewusst (ihm wurde nochmal erklärt, dass er sich so ja GSD weiterhin alle Infos überall selbst "ziehen" kann) und wolle bitte vorher gefragt werden.

    UND: sollte mir was zustoßen, kämen sie zu ihm. Gerade im erweiterten Bekanntenkreis passiert, unerwartet verstarb eine Alleinerziehende.
    Ich denke sicher, dass er sich irgendwie Hilfe für die Kinder organisieren würde, wenn sie ganz bei ihm wären. Besser als Pflegefamilie.
    Er ist ja chaotisch, aber in seinem Sinn familiär und ein guter Mensch.

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    AW: Nach Jahren mit dem Kopf noch nicht durch ...

    Nun lautet die Baustelle Unterhalt und die Beistandschaft.

    Die letzten Jahre kam der Vater damit durch, dass er die Papiere nicht da hatte, die falschen vorlegte, evtl den Job wechselte usw. Er hat gar nicht nachgewiesen, was er verdient. Jahrelang.

    Ich habe das gegenüber der Beistandschaft moniert und auch begonnen, nur noch schriftlich zu kommunzieren. Denn ich habe gar keine Unterlagen über keinen Unterhalt, und auch keine über mein Bemühen, ihn zu bekommen.
    Wir leben knapp, kein UHV mehr etc. Keinerlei Sozialleistungen. Und eben kein Unterhalt.

    Er wurde gerichtlich verklagt. Passiert ist gar nichts.

    Nun drängt der Beistand vehement auf einen minderwertigen Vergleich. Weil der Vater das so wolle. Halben Mindestunterhalt. Das habe ich ausnahmsweise schriftlich. Ansonsten will man immer nur telefonieren und behauptet hinterher das Gegenteil von dem, was gesagt wurde. Es liegen ja keine schriftlichen Beweise vor.

    Ende vom Lied: ich werde schriftlich (massiv) gedrängt, die Beistandschaft zu kündigen und mir werden unangenehme Konsequenzen geweissagt, wenn ich nicht dem Vergleich zustimme oder kündige. Konsequenzen in Bezug auf das weitere Verfahren.

    Ich kündige dann eben.

    Reicht es, wenn ich monatlich den Vater in Verzug setze, um den Anspruch auf Unterhalt zu erhalten? Kann ich einfach den Mindestunterhalt der Altersstufe einsetzen? Ich weiß nicht, was der Vater arbeitet oder verdient.
    (Er wird sowieso nicht zahlen. Für das älteste Kind besteht ein Titel und er wusste bislang stets, ihn nicht zu bedienen und auch allen anderen Maßnahmen folgenlos aus dem Weg zu gehen.)

    Genervt, Regbri

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    AW: Nach Jahren mit dem Kopf noch nicht durch ...

    Zitat Zitat von Regbri Beitrag anzeigen
    Nun lautet die Baustelle Unterhalt und die Beistandschaft.

    Nun drängt der Beistand vehement auf einen minderwertigen Vergleich. Weil der Vater das so wolle. Halben Mindestunterhalt. Das habe ich ausnahmsweise schriftlich. Ansonsten will man immer nur telefonieren und behauptet hinterher das Gegenteil von dem, was gesagt wurde. Es liegen ja keine schriftlichen Beweise vor.

    Ende vom Lied: ich werde schriftlich (massiv) gedrängt, die Beistandschaft zu kündigen und mir werden unangenehme Konsequenzen geweissagt, wenn ich nicht dem Vergleich zustimme oder kündige. Konsequenzen in Bezug auf das weitere Verfahren.

    Genervt, Regbri
    Verstehe ich das richtig, dass du genötigt wirst? Das ist rechtlich bedenklich und kann für den Beistand böse ausgehen. Ich kann dir nur empfehlen, dir eine/n Fachanwalt/Fachanwältin zu suchen. Du darfst nach meinem Kenntnisstand gar nicht verzichten, da du den Unterhalt für dein Kind nur treuhänderisch verwaltest.
    Darüber hinaus gibt es auch das schöne Mittel der Strafanzeige wegen Unterhaltsverpflichtverletzung. Kostet nix, bringt aber nach meiner Erfahrung eine Menge.

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    AW: Nach Jahren mit dem Kopf noch nicht durch ...

    Zitat Zitat von Makrele Beitrag anzeigen
    Verstehe ich das richtig, dass du genötigt wirst? Das ist rechtlich bedenklich und kann für den Beistand böse ausgehen. Ich kann dir nur empfehlen, dir eine/n Fachanwalt/Fachanwältin zu suchen. Du darfst nach meinem Kenntnisstand gar nicht verzichten, da du den Unterhalt für dein Kind nur treuhänderisch verwaltest.
    Darüber hinaus gibt es auch das schöne Mittel der Strafanzeige wegen Unterhaltsverpflichtverletzung. Kostet nix, bringt aber nach meiner Erfahrung eine Menge.
    Die Definitionen sind wahrscheinlich schwammig.
    Wenn ich anderer Ansicht sei, als der Beistand, solle ich sofort kündigen. Die Formulare waren vorgefertigt beigefügt. Sprich, der geht davon aus.

    Ans Verzichten denke ich gar nicht. Ich will mich aber nicht mit leeren halben Titeln zufrieden geben und ich will keinen Vergleich mehr, weil der Ex schon wieder extrem rumbockt. Es geht um die Kinder! Die mussten zum Umgang, ob sie wollten oder nicht, die mussten immer warten, wenn Ex gerade mit Popeln beschäftigt war und nicht zustimmen konnte, und nun soll ihnen die Hälfte vom Minimum reichen, weil "der Ex so wünscht".

    Wie kann ich ihn ohne Beistandschaft und ohne Anwalt gültig in Verzug setzen? Weißt du das zufällig?

    Ein weiteres Verfahren will ich auch nicht. Es nervt.

  5. gesperrt

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    AW: Nach Jahren mit dem Kopf noch nicht durch ...

    Such dir einen Anwalt und lass den Kindsvater mit einem Schreiben in Verzug setzen.
    Der Mindestunterhalt steht deinen Kindern zu. Darauf kannst und darfst du nicht verzichten. Lass dich nicht darauf ein. Denn der Kindsvater wird auch einen geringeren Unterhalt niemals zahlen.

    Ansonsten lässt du den Titel über den Gerichtsvollzieher vollstrecken.

    Und dem Chef im Jugendamt solltest du einen Beschwerdebrief schreiben. Denn so ein Verzicht geht gar nicht.

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    AW: Nach Jahren mit dem Kopf noch nicht durch ...

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Such dir einen Anwalt und lass den Kindsvater mit einem Schreiben in Verzug setzen.
    Der Mindestunterhalt steht deinen Kindern zu. Darauf kannst und darfst du nicht verzichten. Lass dich nicht darauf ein. Denn der Kindsvater wird auch einen geringeren Unterhalt niemals zahlen.

    Ansonsten lässt du den Titel über den Gerichtsvollzieher vollstrecken.

    Und dem Chef im Jugendamt solltest du einen Beschwerdebrief schreiben. Denn so ein Verzicht geht gar nicht.
    Ist ja alles durch. Vollstreckung, EV, die heute anders heißt, Gericht, nur, dass der Ex eben nie kooperativ war. Das langt schon. Kenne mer nex machen ned.

    Weil es langwierig ist, will die Beistandschaft unseren Fall wohl vom Tisch haben.
    Aber ich habe auch keine Meinung mehr, mich nur noch mit einer weiteren Stelle sinnlos zu streiten.
    Der Ex wird nicht zahlen.

    Ich suche jetzt eine andere Möglichkeit, den in Verzug zu setzen und sehe ansonsten zu, wie wir mit geringsten Mitteln, aber ohne Staatsleistungen, über die Runden kommen. Stolz steht mir besser als Verbitterung. :P

    Du hast nämlich damit völlig Recht: egal wie hoch oder niedrig, der Ex wird nie zahlen.
    Ich bete, dass er schön lange im Fegefeuer schmort. ;)

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    AW: Nach Jahren mit dem Kopf noch nicht durch ...

    Zitat Zitat von Regbri Beitrag anzeigen
    Weil es langwierig ist, will die Beistandschaft unseren Fall wohl vom Tisch haben.
    Ich suche jetzt eine andere Möglichkeit, den in Verzug zu setzen und sehe ansonsten zu,
    wie wir mit geringsten Mitteln, aber ohne Staatsleistungen, über die Runden kommen. Stolz steht mir besser als Verbitterung. :P
    Ich glaube, du machst hier einen Fehler. Lass ich bitte auch wegen deines Kindes nicht von so einem bescheuerten Beistand unter Druck setzen. Streite dich doch nicht mit denen, die kriegen jeden Monat ein Gehalt vom Staat. Dafür darf man auch gerne mal den Kopf vom Schreibtisch heben.

    Es bleibt immer noch die Möglichkeit einer Strafanzeige. Erkundige dich wenigstens mal danach und sei nicht so furchtbar lustlos. Es geht nicht um deine Kohle, es geht um dein Kind. Da kann man auch mal die Zähne zusammenbeißen und ein bisschen weiterkämpfen. Glaub mir, ich weiß wovon ich rede.

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    AW: Nach Jahren mit dem Kopf noch nicht durch ...

    Zitat Zitat von Makrele Beitrag anzeigen
    Ich glaube, du machst hier einen Fehler. Lass ich bitte auch wegen deines Kindes nicht von so einem bescheuerten Beistand unter Druck setzen. Streite dich doch nicht mit denen, die kriegen jeden Monat ein Gehalt vom Staat. Dafür darf man auch gerne mal den Kopf vom Schreibtisch heben.
    Wenn der nicht mehr will, wird er es nicht tun.
    Ich weiß ja auch nicht von Wohlstand, den der Ex versteckt, sondern hier geht es eher darum, ihm Beine zu machen. Und das ist nunmal gesetzlich schwierig und ein Beistand hat letztlich wirklich keine Möglichkeiten.
    Also: den lasse ich fröhlich schlafen (es sei denn, er hat gegen noch mehr meiner Einwände verstoßen, dann hagelt es Ärger!) und mache wahrscheinlich folgendes:

    Zitat Zitat von Makrele Beitrag anzeigen
    Es bleibt immer noch die Möglichkeit einer Strafanzeige. Erkundige dich wenigstens mal danach und sei nicht so furchtbar lustlos. Es geht nicht um deine Kohle, es geht um dein Kind. Da kann man auch mal die Zähne zusammenbeißen und ein bisschen weiterkämpfen. Glaub mir, ich weiß wovon ich rede.
    Aber ganz insgesamt hege ich noch einen völlig anderen, übergreifenden Plan. Es nutzt ja Frauen und Kindern nichts, wenn sich jede einzeln aufreibt. Ein umfassenderer Aktionsplan ist in der Mache!

    LG, Regbri

  9. 15.06.2017, 15:45

    Grund
    AGB-Verstoß, bitte §15.7 beachten

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